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Autor Thema: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)  (Gelesen 42302 mal)

v
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Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
Autor: 13. Mai 2016, 09:57
Eine mir entfernt bekannte Person hat beim Verwaltungsgericht Bremen Klage eingereicht und mir die folgenden Links zur Veröffentlichung überlassen:

Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf

Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf

Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf

Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)

Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf

Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf

Fortsetzung folgt...  :angel:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2016, 22:34 von Bürger«
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Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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T
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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#1: 21. Mai 2016, 20:26
Nur eine kleine Randbemerkung, die allerdings Anlass für eine Nachfrage an das Gericht sein könnte. In dem Schreibem vom 08.04. wird ja explizit von "der zuständigen Behörde (Radio Bremen)" gesprochen.
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf

Wenn das Gericht in dieser Hinsicht keinerlei Zweifel an der Behördeneigenschaft einer Rundfunkanstalt hat, sollte es doch leichtens die Rechtsgrundlagen benennen können und so zu einer vieldiskutierten Frage beitragen:
Ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine Behörde?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.0.html

Ansonsten erstmal Kompliment an die entfernt bekannte Person, die mit ihrer 65seitigen Klagebegründung ein durchaus recht kuhles ;) Schriftstück vorgelegt hat.


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L

Leo

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  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#2: 22. Mai 2016, 09:34
Ansonsten erstmal Kompliment an die entfernt bekannte Person, die mit ihrer 65seitigen Klagebegründung ein durchaus recht kuhles ;) Schriftstück vorgelegt hat.

Dem schließe ich mich an, und zwar unabhängig davon, mit welchen Textbausteinen auf diese Klage geantwortet wird.

Satisfaction lies in the effort, not in the attainment, full effort is full victory. (Mahatma Gandhi)


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#3: 22. Mai 2016, 10:34
Bin noch nicht ganz durch mit dem Lesen, doch was ich schon lesen durfte gleicht einer schriftstellerischen Leistung in Klarheit und Ausdrucksfähigkeit und spiegelt den jahrelang aufgebauten Wissensschatz aus diesem Forum wieder. Extrem lesenswert!

Danke an die entfernt bekannte Person!

Ich wünsche der entfernt bekannten Person eine offene Kammer und Richter die sich die Zeit nehmen diese Klageschrift auch zu lesen und die Quellen gegen zu prüfen, um dann zu den einzig möglichen Schluss zu gelangen, eine Vorlage am EuGH zu machen, damit dieses unkontrollierte Wachstum vom Politiker-Medien-Kartell Einhalt geboten wird. Es geht nicht nur um die abgepressten Rundfunkbeiträge, es geht um die Zukunft einer ganzen in Verruf geratenen Branche, die es nicht verdient hat durch korrupte Machtbesessene in ein Werkzeug der Umwandlung von Demokratie in Diktatur missbraucht zu werden!

Die Phrasen in Urteilsbegründungen erinnern einfach zu sehr an ein anderes totalitäres Regime, das sich auch nicht mit den Klagenden befasste, sondern vollkommen der Politik will fähige Urteile sprach, um der nachfolgenden politischen Entwicklung ein aufgeschlossenes Volk zu schaffen.

Danke örR das Du mir die Augen geöffnet hast, damit ich erkennen konnte wie hörig und kaputt unser Rechtssystem ist.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

P
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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#4: 23. Mai 2016, 23:31
Respekt! Beim überfliegen bekommt man bereits Gänsehaut...., ich denke selbst diejenigen, die jetzt bereits in Verhandlungen stehen, können davon noch profitieren.


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J
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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#5: 24. Mai 2016, 14:36
Danke an Volkuhl!

Person J könnte gerade seinen Widerspruchsbescheid vom NDR erhalten haben. Vermutlich würde er gerne auf diese excelenten Unterlagen zurückgreifen.

VG


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Grüße
Jannimann
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Karlsruhe möchte sich mit meiner Beschwerde nicht beschäftigen.

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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#6: 26. Mai 2016, 00:50
Darf man das kopieren und anpassen?
Meine so wie man sich auch stetig auf andere Urteile bezieht.

Also das Ding ist ein richtiger Brummer...Hut ab...

Noch Kuhler daran, das Gericht will meistens 2 Kopien davon  ::)


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#7: 26. Mai 2016, 08:07
Darf man das kopieren und anpassen?
...

Selbstverständlich! Deswegen sind wir doch alle hier und genaugenommen ist das ja auch nur ein Extrakt aus vielen Forenbeiträgen.

Ach ja: Das Inhaltverzeichnis ist eine Arbeitshilfe und bei der Abgabe bei Gericht entbehrlich - die müssen ja eh alles lesen...  >:D


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#8: 27. Mai 2016, 00:55
Naja ich denke die haben eine Stichwort Syntax Software am laufen die anhand der Stichworte Textbausteine zusammenlegt und selbst dann wirds ellenlang. harr* =)
Hast du gewusst dass wenn man die Schriftgröße verändert entweder mehr Seiten bekommt oder man es nur mit der Lupe lesen kann?  >:D


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#9: 27. Mai 2016, 12:33
Hier nun der nächste Schritt:

Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf

Die Klageerwiderung des NDR  ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.

Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf

Fortsetzung folgt...


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#10: 31. Mai 2016, 23:23
Also das hier liest sich ja um Vieles besser als jeglicher Krimi und davon habe ich wirklich schon Viele gelesen! Die Verfasserin (Klägerin) gibt sich zwar immer als "juristischen Laien" aus, aber das nennt man wohl "Fishing for compliments".

Wirklich gut gemacht und durchdacht. Ich wünsche viel Erfolg und bin schon sehr gespannt auf die Fortsetzungen!


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Grüße aus Köln von Waldi

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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#11: 11. Juni 2016, 19:48
Vielen Dank für die Begründung. Hoffentlich hilft es uns!  >:D


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#12: 14. Juni 2016, 19:14
Meine entfernt Bekannte Person hat mir vertraulich mitgeteilt, dass dieses Schreiben morgen beim VerwG Bremen eingehen wird und mir die Veröffentlichung im Forum gestattet:

Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf

Fortsetzung folgt...


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#13: 14. Juni 2016, 20:25
Wie sind die Pünktchen (...) bei 4., 5. und 6. zu verstehen?
Fehlt da was?
Das ist im Originalbeitrag schon so. Wurde da das Zitat verkürzt?


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#14: 14. Juni 2016, 20:35
Moin.

Deshalb:
(...) Um Ihnen, verehrter Leser, ein besseres Bild über die Entscheidungsverstöße zu vermitteln, geben wir die aus unserer Sicht interessantesten Textpassagen der Gehörsrüge mit Einverständnis des Klägers und seines Anwalts wieder. (...)

Frei 8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

 
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