Gibt es eigentlich irgendwelche Vorschriften bezüglich Schreiben an Behörden oder solche, die es sein möchten? Oder kann man, wie dieser Thread suggeriert, mehr oder weniger alles benutzen?
Person P möchte gegenüber dem BS im Rahmen des Höflichen bleiben - aber wie weit darf man gehen? Gibt es z.B. Mindest- oder Maximal-Anforderungen für Zeichengrößen?
Nicht wirklich bzw. ich habe nix gefunden. „Textform“ lt. BGB muß lediglich lesbar sein, muß auf einem Datenträger versandt werden, der geeignet ist, den Text für die benötigte Zeit wiederzugeben (könnte also auch eine CD-R sein). „Schriftform“ verlangt dazu eine eigenhändige Unterschrift nach dem eigentlichen Text auf dem Medium, was dann heißt, daß die Erklärung auf Papier, Stein, Metall, … abgegeben werden muß. CD-R dürfte auch gehen, muß halt mit Edding beschrieben werden (also nicht nur die CD brennen und dann ein Autogramm auf die CD, sondern den Text auch mit Edding auf die CD schreiben).
Als lesbar zählt auch ein Mikrofilm, wenn Du klein genug eigenhändig unterschreiben kannst…
Ob Hochdeutsch vorgeschrieben oder Dialekt möglich ist, darüber sind sich die Gerichte nicht einig. In Schleswig-Holstein sind Friesisch und Dänisch offizielle Minderheitensprachen, im Osten das Sorbische – da das Länderrecht ist, kann man die Schreiben wohl auch in den Sprachen schreiben, vorausgesetzt, man wohnt im richtigen Bundesland. Wenn das in Köln keiner lesen kann, ist das egal. Bayrisch, Schwäbisch, Platt oder Alemannisch werden in Köln wohl auch eher unverständlich sein, müsste aber durchgehen, allerdings sollte man dann den Dialekt vor Gericht besser beherrschen.
Allerdings schreddert der BS ja alle Schreiben schnellstmöglich, was für ihn das böse ausgehen kann. Für manche Sachen muß er vor Gericht das Original mit Unterschrift vorlegen.