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Aktuell wirksame Maßnahmen gegen die Landesrundfunkanstalten und den BS

Begonnen von Peli, 09. Mai 2016, 18:18

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Leo

Zitat von: Zeitungsbezahler am 29. Juni 2016, 19:08
Ich habe mich über die hellgraue Kleinschrift des Rechtsbehelfes so geärgert, daß ich in meinem Widerspruch die gleiche hellgraue Kleinschrift verwendet habe, nur die Adresse habe ich schwarz geschrieben, hatte aber zur Folge daß tatsächlich der RBB selbst einen Ablehnungsbescheid schickte gegen den jetzt geklagt wird...

Gibt es eigentlich irgendwelche Vorschriften bezüglich Schreiben an Behörden oder solche, die es sein möchten? Oder kann man, wie dieser Thread suggeriert, mehr oder weniger alles benutzen?

Person P möchte gegenüber dem BS im Rahmen des Höflichen bleiben - aber wie weit darf man gehen? Gibt es z.B. Mindest- oder Maximal-Anforderungen für Zeichengrößen?

ellifh

Zitat von: Leo am 29. Juni 2016, 06:14
-../..-//..../.-/.../-//.-/-..././.-.//-.-/- - -/- -/../.../-.-./...././/../-../././-.//-.../..- -/.-./- -././.-./

@leo
Kannst Du das bitte übersetzen ;)
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

PersonX

falls der Code richtig gesetzt ist, dann ist es an sich automatisiert auswertbar

online Übersetzen
http://morsecode.scphillips.com/translator.html

Zitat
D U H A S T A B E R K TTT TT I S C H E I D E E N B UT R TN E R



Leo

Zitat von: ellifh am 29. Juni 2016, 20:37
@leo
Kannst Du das bitte übersetzen ;)

"Du hast aber komische Ideen Bürger"

Ach Leute, eine off-topic Anmerkung ist doch ok - aber ich finde es schade, wenn dann mehrere Leute aufspringen und dann gleich der ganze Thread ins off-topic abdriftet, wie dies immer wieder im Forum geschieht.

Das Thema der aktuell wirksamen Maßnahmen gegen LRA/BS sowie die seriösen Vorschläge dazu sind recht interessant, können wir dahin zurückkehren?

FuerstBerg

Zitat von: Leo am 29. Juni 2016, 19:26Gibt es eigentlich irgendwelche Vorschriften bezüglich Schreiben an Behörden oder solche, die es sein möchten? Oder kann man, wie dieser Thread suggeriert, mehr oder weniger alles benutzen?
Person P möchte gegenüber dem BS im Rahmen des Höflichen bleiben - aber wie weit darf man gehen? Gibt es z.B. Mindest- oder Maximal-Anforderungen für Zeichengrößen?

Nicht wirklich bzw. ich habe nix gefunden. ,,Textform" lt. BGB muß lediglich lesbar sein, muß auf einem Datenträger versandt werden, der geeignet ist, den Text für die benötigte Zeit wiederzugeben (könnte also auch eine CD-R sein). ,,Schriftform" verlangt dazu eine eigenhändige Unterschrift nach dem eigentlichen Text auf dem Medium, was dann heißt, daß die Erklärung auf Papier, Stein, Metall, ... abgegeben werden muß. CD-R dürfte auch gehen, muß halt mit Edding beschrieben werden (also nicht nur die CD brennen und dann ein Autogramm auf die CD, sondern den Text auch mit Edding auf die CD schreiben).

Als lesbar zählt auch ein Mikrofilm, wenn Du klein genug eigenhändig unterschreiben kannst...

Ob Hochdeutsch vorgeschrieben oder Dialekt möglich ist, darüber sind sich die Gerichte nicht einig. In Schleswig-Holstein sind Friesisch und Dänisch offizielle Minderheitensprachen, im Osten das Sorbische – da das Länderrecht ist, kann man die Schreiben wohl auch in den Sprachen schreiben, vorausgesetzt, man wohnt im richtigen Bundesland. Wenn das in Köln keiner lesen kann, ist das egal. Bayrisch, Schwäbisch, Platt oder Alemannisch werden in Köln wohl auch eher unverständlich sein, müsste aber durchgehen, allerdings sollte man dann den Dialekt vor Gericht besser beherrschen.

Allerdings schreddert der BS ja alle Schreiben schnellstmöglich, was für ihn das böse ausgehen kann. Für manche Sachen muß er vor Gericht das Original mit Unterschrift vorlegen.

PersonX

Schriftform § 23 VwVfG Amtssprache Deutsch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9767.msg67364.html#msg67364

Zitat von: PersonX am 25. Juli 2014, 22:33
weil es auch Wohnungsinhaber gibt, welche kein Deutsch sprechen gibt es die Möglichkeit Widersprüche zur Fristwahrung in einer Fremdsprache einzureichen. Die Rundfunkanstalt kann darauf hin vom Widerspruchseinreicher eine Übersetzung nach fordern muss dazu eine angemessene Frist setzen.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9767.msg67364.html#msg67364

Im § 23 (2) und (4) wird deutlich, dass Widersprüche in einer von der Amtssprache abweichenden Sprache möglich sind. Sollte eine Behörde eine Übersetzung fordern, dann muss die Übersetzung zwingend innerhalb der gesetzten Frist erfolgen (4), sonst kann es passieren, dass der Widerspruch als nicht rechtzeitig ergangen gilt.

Beispiel:

Bescheid: 30.06.2016 bekanntgegeben
Frist für Wiederspruch: läuft, 1 Monat
Fristende: 31.07.2016

Widerspruch erfolgt in Englisch am 15.07.2016

Behörde fordert Übersetzung bis zum 15.08.2016

Fall 1:
Übersetzung wird bis zum 15.08.2016 erbracht also fristgerecht eingereicht.
Folge: Damit bleibt der gesamte Widerspruch fristgerecht

Fall 2:
Übersetzung wird gar nicht oder nicht bis zum 15.08.2016 erbracht.
->
Folge: Damit gilt der Widerspruch als nicht fristgerecht.

freespirit

Leute, das ist doch alles bloß Unfug und kindisches Gehabe. Nichts daran ist wirksam, im Sinne dass man der Zahlung entgeht. Es gibt momentan kein Entkommen auf Legale Art und Weise, wenn man nicht zum Arbeitslosen, Obdachlosen oder Behinderten werden möchte.

Selbst eine Anti-GEZ Partei würde mit Sicherheit nicht eine nennenswerte Zahl an Mitgliedern oder Wählern bekommen. Es gibt daher nur folgende SINNVOLLE und und langfristig wirksame Maßnahmen:

- Via Politik. Z.B. durch Gründung einer eigenen, seriösen Partei, quasi als Alternative zur AFD. Programmpunkt "Gebührenreform u. GEZ-Abschaffung". Auch möglich, aber weniger wirksam: Protest auf den Straßen in nenneswerter Anzahl (100.000 bis 1 Mio. Leute).

- Regelung des Gebühreneinzugs auf EU-Ebene (ÖR=Pay TV. Auswahl aus sämtlichen EU-ÖR ermöglichen)

- Massenhafte Vorkommnisse von Erzwingungshaft - löst einen Entrüstungssturm in der Bevölkerung aus - wenn die Medien mitspielen. Einige sind bereits gegen GEZ eingestellt, z.B. Welt.de (Axel Springer)

FuerstBerg

Zitat von: freespirit am 04. Juli 2016, 10:38Leute, das ist doch alles bloß Unfug und kindisches Gehabe. Nichts daran ist wirksam, im Sinne dass man der Zahlung entgeht.
Es ist allen bewusst, daß hier wohl keiner einer Zahlung entgeht. Es geht drum, den Beitragsservice (BS in Köln sowie Abteilungen in den LRAs) das Leben so schwer wie möglich zu machen.

freespirit

die Leute dort machen doch auch nur ihren Job. Als ob die an dem Zustand, den wir leider Gottes haben, Schuld sind.

Roggi

Zitat von: freespirit am 04. Juli 2016, 19:08
die Leute dort machen doch auch nur ihren Job. Als ob die an dem Zustand, den wir leider Gottes haben, Schuld sind.
Jeder in diesem System macht sich mitschuldig. Es ist wichtig, dem Beitragsservice das Leben schwer zu machen, denn dann machen sie Fehler, auch gegen Rundfunkteilnehmer. BS wird damit seine zahlenden Kunden vergraulen. So wie man jetzt schon keinen vom örR mehr in freier Wildbahn antrifft, weil sie sich nicht an die Öffentlichkeit trauen, so soll es auch jedem BS-Mitarbeiter gehen. Das Unrecht muss deutlich werden, dazu sind auch Störaktionen sinnvoll. Warum sollen wir Mitleid mit einem Mitarbeiter des Systems haben? Die haben auch kein Mitleid mit den ärmsten, die nicht wissen, wovon sie ihr Essen bezahlen sollen, weil sie ausgepresst werden von einem gnadenlosen, gierigen System, welches nur an sich selbst denkt. Jeden einzelnen würden sie in Ketten legen lassen, der diesen Zwangs-Staatsfunk ablehnt. Deshalb verdient jeder einzelne dieses Systems unsere Verachtung, bis hinauf zu den Gerichtsvollziehern, Richtern und Politikern.

freespirit

Ja, da ist was dran. Wie früher Kollaborateure des Nazi-Regimes.

Bürger

Ja, "wirksam" sind die hier beschrieben Methoden nicht direkt - aber sehr wohl indirekt... ;)

Als Haupt-Ziele der Umstellung auf das unausweichliche Modell wurden und werden von den Entscheidungsträgern benannt:
- Aufkommensneutralität
- Akzeptanzsteigerung
- Verwaltungsvereinfachung


Keines dieser Ziele ist erreich - ganz im Gegenteil.
Und genau dieses Gegenteil gilt es, ins Unermessliche steigen zu lassen, bis dieses untragbare, grundrechtsverachtende System "kuriert" ist.

Eindrucksvolle Zahlen aus dem aktuellen Jahres-/ Geschäftsbericht des sog. "Beitragsservice" sollten dabei durchaus motivieren... ;) ;D
Geschäftsbericht (bzw. Jahresbericht) vom Beitragsservice 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19184.msg124551.html#msg124551
Zitat von: ChrisLPZ am 14. Juni 2016, 21:26
Mahnmaßnahmen und Vollstreckungsverfahren (S.24 ff und 32 ff)





Daher hier bitte weiter am Kern-Thema dieses Threads arbeiten, welches da lautet
Aktuell wirksame Maßnahmen gegen die Landesrundfunkanstalten und den BS
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

907

Die heutigen Geräte haben einen Kopierschutz eingebaut, der das Scannen oder Kopieren von Bank-noten-Bildern verhindert.

Verschiedene Scanner, Farbkopierer und Bildbearbeitungsprogramme wie Adobe Photoshop neuer als Version 7 oder Corel Paint Shop Pro weigern sich, Banknoten zu bearbeiten.
Die EURion-Konstellation, nach dem Entwickler Omron auch Omron-Ringe genannt, ist ein Muster auf Banknoten. Da anhand dieses Musters Abbildungen von Banknoten algorithmisch erkannt werden können, ist es technisch möglich, Kopierer und Drucker herzustellen, die das Kopieren zum Zwecke der Fälschung verhindern können.
https://de.wikipedia.org/wiki/EURion-Konstellation

Wenn man das jetzt noch auf normales Papier übertragen könnte, dann wäre es einfach der Hammer.

Das wäre eine wirksame Maßnahme gegen massenhaftes maschinelles Auslesen von eingescannten Dokumenten.

Habe aber noch keine Anleitung mit "kopierschutz wie bei geldscheinen selbst erstellen" gesehen.

Es gibt noch Papier mit Kopierschutz / Scanschutz. Ist aber teuer und weniger effektiv.
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
"Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt."

FuerstBerg

Zitat von: 907 am 04. Juli 2016, 23:31Die heutigen Geräte haben einen Kopierschutz eingebaut, der das Scannen oder Kopieren von Bank-noten-Bildern verhindert. [...] https://de.wikipedia.org/wiki/EURion-Konstellation [...]

Schon mehrfach ausprobiert, Geldscheine werden kopiert und gescannt. Dafür drucken Farbdrucker getarnt ein Wasserzeichen mit aus, damit nachvollzogen werden kann, auf welchem Gerät die gedruckt/kopiert wurden.

azdb-opfer

Zitat von: 907 am 04. Juli 2016, 23:31
Verschiedene Scanner, Farbkopierer und Bildbearbeitungsprogramme wie Adobe Photoshop neuer als Version 7 oder Corel Paint Shop Pro weigern sich, Banknoten zu bearbeiten.

Zitat von: 907 am 04. Juli 2016, 23:31
Wenn man das jetzt noch auf normales Papier übertragen könnte, dann wäre es einfach der Hammer.

Das wäre eine wirksame Maßnahme gegen massenhaftes maschinelles Auslesen von eingescannten Dokumenten.

Danke für die hilfreichen Hinweise. Ich habe eine Idee, wie wir das testen können:

Adobe hat im Jahr 2013 Photoshop CS2 (9.0) mit passenden Seriennummern veröffentlicht. Die Software ist immer noch auf dem Adobe-FTP-Server verfügbar.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Adobe-verschenkt-die-Creative-Suite-2-1778465.html

Wenn Photoshop das Muster erkennt und die Bearbeitung verweigert, könnten wir das auf dem eigenen PC testen und passendes Briefpapier ausdrucken. Hat jemand die genauen Abmessungen der Grafik?

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Noch eine Idee: Darf der BS die Dokumente direkt nach dem Einscannen schreddern? Behörden verlangen oft Originaldokumente oder beglaubigte Kopien. Wenn der BS das Original-Widerspruchsschreiben nach dem Einscannen vernichtet, kann er doch willkürlich das eingescannte Dokument manipulieren. Der BS ist nicht rechtsfähig und hat keine hoheitlichen Rechte, er darf also auch nichts beglaubigen. Wenn der BS das Original schreddert, hat er das eigentliche Beweismittel vernichtet. Der Widerspruchsbescheid wäre damit rechtswidrig.

ZitatVwGO § 55b
...
(3) Die Originaldokumente sind mindestens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens aufzubewahren.

---

Hier sind noch ein paar Zusatzinformationen zum Texterkennungssystem des BS:
Quelle: https://www.gulp.de/freiberufler/71BAEF51.html
Zitat03/09 – 11/09  GEZ Köln

Erweiterung des Prosar-AIDA-Regelwerkes des bestehenden Scan- und Texterkennungssystems der GEZ in Köln, welches auf InputAccel von Captiva EMC und ProsarAIDA von Paradatec basiert.
Kennt ein User die Schwachstellen des Systems?