Vielen Dank für diesen interessanten und einmal nicht hetzerischen Artikel!
Das Einzige, was ich an dieser Stelle aber noch gerne anfügen möchte, ist, daß die "nur" 3100 Klagen nicht nur darauf basieren, daß nur 3100 Personen zum "harten Kern" gehören, sondern viele bis heute noch keinen Widerspruchsbescheid oder gar einen Festsetzungsbescheid bekommen haben. Diese Verzögerungstaktik des Beitragsservice schönt damit die Zahlen. Wären gleich ab 2013 schon Grundlagenbescheide erstellt worden, dann wären die Gerichte damals schon überschwemmt worden mit Klagen!
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.