Ich habe mir gerade so meine Gedanken darüber gemacht, bei wem ich einen Strafantrag gegen die Intendanten der RA und den Geschäftsführer des BA stellen sollte. Leider musste ich feststellen, dass in allen Ebenen der Staat weisungsbefugt ist und man eigentlich überhaupt keine Chance auf eine gerechte Beurteilung seines Antrages hat. Dies soll der folgende Weisungsweg verdeutlichen.
Oberste Behörde im Land ist das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
[Zitat] Oberster Dienstherr im Ministerium ist der Bundesminister für Justiz und für Verbraucherschutz, derzeit Heiko Maas. Er ist der Herr über Recht und Gesetz in diesem Land. Er bereitet auch die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts und der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes vor. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit einem 5. Strafsenat in Leipzig, der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit der Dienststelle Leipzig, das Bundesamt für Justiz mit dem Bundeszentralregister in Bonn, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der Bundesfinanzhof in München usw.
Der Generalbundesanwalt
[Zitat] ist ein politischer Beamter, er soll die kriminal- und sicherheitspolitischen Ansichten und Ziele der jeweils amtierenden Bundesregierung teilen und kann jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Er gehört der Exekutive an und untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
Landesjustizministerium
Oberste Justizbehörde auf Landesebene. Ihr untersteht der
Generalstaatsanwaltschaft
[Zitat] Behördenleiter ist der Generalstaatsanwalt, der die Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften seines Bezirks ausübt und seinerseits an Weisungen des zuständigen Landesjustizministeriums gebunden ist. Ihm unterstellt
Oberstaatsanwalt
[Zitat] ist in Deutschland das Beförderungsamt eines Staatsanwaltes. Der Amtsinhaber ist meist als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft oder als Dezernent bei einer Generalstaatsanwaltschaft tätig. Als Abteilungsleiter einer Staatsanwaltschaft führt er die Fachaufsicht über die Staatsanwälte seiner Abteilung und bearbeitet besonders herausragende Verfahren selbst. Als Dezernent bei einer Generalstaatsanwaltschaft ist er entweder für die Vorlage von Revisionen oder Rechtsbeschwerden an das Oberlandesgericht zuständig oder unterstützt den Generalstaatsanwalt bei der Dienstaufsicht über die zum Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft gehörenden Staatsanwälte.
Staatsanwalt
[Zitat] In der Bundesrepublik Deutschland kann Staatsanwalt nur werden, wer als Volljurist die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst hat. ...
... Als Beamte sind Staatsanwälte – anders als Richter – weisungsgebunden (§ 146 Gerichtsverfassungsgesetz) und unterliegen uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§ 144 GVG) (§ 147 GVG). Damit ist die Einflussmöglichkeit auf die Staatsanwaltschaften und Staatsanwälte gegeben, zumal die Weisungsgebenden nicht an die Schriftform gebunden sind.
Und hier noch einmal:
Einem Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft eines Landes sind übergeordnet:
Erster Staatsanwalt; je nach Land ggf. als Unterabteilungsleiter oder Vertreter des Abteilungsleiters),
der Oberstaatsanwalt (als Abteilungsleiter),
der Leitende Oberstaatsanwalt (als Behördenleiter),
der Generalstaatsanwalt (Leiter der übergeordneten Behörde),
der Justizminister oder Justizsenator (Berlin, Bremen und Hamburg) des jeweiligen Landes.
So, was heißt das jetzt für mich! Grundsätzlich hat der Justitzminister die Diensthoheit. Jetzt mal nur so hypothetisch -> Wenn der Justitzminister als Teil der Regierung nicht möchte, dass der Rundfunkbeitrag aus dem Staatshaushalt finanziert wird, wird dieser doch alles tun damit das System so bleibt wie es ist. Also ergehen Anweisungen an seine Untergebenen und an alle Landesjustitzbehörden, welche den Rundfunkbeitrag als legitim deklarieren müssen und welche den Mitarbeitern nahelegen, falls so nicht Recht gesprochen wird, der Erste ihr Letzter ist. Wie und wo haben wir also noch eine Chance. Ich meine, nur direkt mein EuGH.
Was meint ihr dazu?
Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus ... Die Hand die einen füttert, beißt man nicht.