Und jetzt Frage: wer ist für die Nichtumsetzung verantwortlich? Kirchhof? ARD? Oder nicht-wissender MP mit seiner Staatskanzlei?
Es hat hier gemäß der europäischen Hierarchie eine ganz einfache Antwort; -> Europa -> Nationalstaat -> Teil eines Nationalstaates -> Rest;
Europa hat bestimmt, daß ...;
der Nationalstaat hat dieses, was Europa bestimmt hat, mit beschlossen;
alle anderen sind zuerst einmal Ausführende und haben nur im Rahmen dessen, was übrig ist, eine eigene Regelungsbefugnis.
Die Basisverantwortung für die Umsetzung europäischen Rechts liegt beim Mitgliedstaat, also hier bei der Bundesrepublik Deutschland; sie hat gemäß EUZBLG die unteilbare Hauptverantwortung;
an zweiter Stelle steht schon das Bundesland selber, das gemäß EUZBLG auf EU-Ebene kein Mitspracherecht genießt, sondern nur umsetzen muß, was auf EU-Ebene beschlossen worden ist; europäisches Recht wird allein durch den Bund mitentwickelt;
die Länder haben in dutzenden Prossessen darum gestritten, daß Rundfunk Landesrecht sei und können sich damit nun nicht mehr auf den Bund berufen; sie sind national selbst dafür verantwortlich, europäisches Recht umzusetzen und einzuhalten; insbesondere Verordnungen der EU sind unmittelbar gültig und für jede nationale, noch so kleine Behörde zwingend einzuhaltendes, verbindliches Recht!;
einzig dann, wenn der Bund es versäumt hätte, die Länder auf europäische Rechtsakte hinzuweisen, (siehe EUZBLG), die national dem Landesrecht zuzuordnen sind, hätten die Länder die Möglichkeit, den Bund haftbar zu machen;
wenn die Länder derart dumm oder arrogant sind, sich über europäisches Recht hinwegzusetzen, sind allein sie für alle Folgen aus diesem Rechtsbruch haftbar!
Es sei auch noch einmal erinnert, daß die Charta der Grundrechte der Europäischen Union seit 2009 verbindliches Recht darstellt, verbindlich für alle nationalen Behörden und staatlichen Stellen in Rechtsbereichen, wo die EU das Sagen hat.
Gemäß AEUV legt allein die EU die Regeln für den Binnenmarkt fest; kein Mitgliedsland, kein Teil eines Mitgliedslandes und schon gar kein Rundfunkunternehmen.
Gemäß Artikel 11 der Charta darf es im Bereich Meinungs- und Informationsfreiheit keine behördliche Einwirkung geben; nicht ohne Grund geht das über die Bestimmungen des Grundgesetzes hinaus.
Kollidiert das Recht das Landes, den Rundfunk zu regeln, mit dem restlichen Recht der EU, ist das Recht des Landes gegenstandslos!
Um Deine Frage also konkret zu beantworten
wer ist für die Nichtumsetzung verantwortlich?
das Land in Eigenverantwortung.
Meinem eigenen Bundesland kann ich hier auch nur empfehlen, aus den Rundfunkverträgen auszusteigen, auf dem Teppich zu bleiben, und den Landesrundfunk selber zu stemmen; die packen das und sind dafür stark genug.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;