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Autor Thema: WG 3 Personen Nur einer mit festem Einkommen  (Gelesen 1648 mal)

k
  • Beiträge: 1
WG 3 Personen Nur einer mit festem Einkommen
Autor: 28. April 2016, 20:02
hallo!
ich schildere kurz den sachverhalt:

seit 7 jahren lebt person A in einer 3er-WG. früher hatte er sämtliche empfangsgeräte abgemeldet.
seit 2012 hat A 2 neue mitbewohner.
als dann 2013 die änderung in kraft gesetzt wurde, hatten sie die lage in der WG kurz diskutiert, aber wegen widersprüchlicher infos ist es dann versandet und, na klar, sie haben nichts gemacht.
A stockt seit 2012 auf (bezieht also leistungen) und hat sich, auch aus protest, nicht befreien lassen.
eine weitere mitbewohnerin bezog seit 2013 auch teilweise leistungen.
nur eine mitbewohnerin hat regelmässig ein eigenständiges einkommen seit 2013 erworben.

nun kam heute der brief an A vom gerichtsvollzieher, zwecks betreibung des ausstehenden betrages seit 2013.
A selbst hat allerdings erst vor 2 monaten bereits eine EV abgegeben.

jetzt stehen verschiedene optionen im raum.
-soll A sich hinstellen und sagen, hier: ich hab doch nichts
-sollte A eine rückwirkende befreiung wenigstens versuchen?
-die mitbewohnerin, welche durchgehend einkommen hat, meldet rückwirkend auf ihren namen an und die beiden anderen geben ihr 2/3 des betrags

im internet liest A ständig etwas von: WG einer befreit -> ganze WG befreit.
auf rundfunkbeitrag.de steht allerdings im WG-Beispiel, dass immer der zahlen muß der nicht befreit ist.

die WG will dies nun für die zukunft regeln. egal ob jetzt A mit seiner rückwirkenden befreiung erfolg hätte, für die zukunft könnte er sich ja befreien.

welche realistischen optionen hat die WG?
(bitte keine moralischen urteile ala diese schnarchnasen-> selber schuld) ;)

vielen dank vorab!

ps
sollte es bereits einen passenden thread geben, bitte mergen. hab nichts passendes gefunden


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2016, 20:27 von katutura«

  • Beiträge: 3.239
Wenn einer in der WG befreit ist, ist nur dessen Ehepartner und die "Bedarfsgemeinschaft" mit befreit, also alle, die in den Sozialleistungen berücksichtigt wurden. Wenn es einen gibt, der zahlen könnte, muss dieser zahlen.

Zu den Optionen:
Wer nichts hat, kann sich zwar darauf berufen, aber die Schulden werden in die Zukunft geschoben. Handeln ist also angesagt, entweder befreien lassen, auch rückwirkend, oder

die Person, die bezahlen kann, bezahlt, oder legt Widerspruch ein gegen den Festsetzungsbescheid, weil sie ihre Grundrechte verletzt sieht. Dadurch wird vom BS auf jeden Fall eine Beitragsnummer vergeben, somit ist nur einer im Haushalt zuständig, egal ob Widerspruch eingelegt oder bezahlt wird. Die anderen geben diese Beitragsnummer an und sind beim BS raus. Müssen aber ihren Anteil zahlen.
Die Kosten einer Klage sind ca. 170 Euro inkl. Portokosten. Wenn die Beitagsforderung höher ist, lohnt sich Widerspruch und Klage auch finanziell. Wer mit dem Zwangsbeitrag nicht einverstanden ist, verweigert sowieso.
Musterwiderspruch hier:
Widerspruch 2015, Musterwiderspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15586.msg103752.html#msg103752


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  • Beiträge: 508
Die anderen geben diese Beitragsnummer an und sind beim BS raus.

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Wenn ... : Sie auch die vollständige Löschung aller ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten beim Anstaltsrundfunk (Alle Landesrundfunkanstalten und deren Helfershelfer und Drittschreibstuben und Subunternehmen!) fordern und nachweislich bestätigt bekommen hätten... Nur Mut!
Ich denke, damit ist jemand überfordert, der gerade erst bemerkt, dass man sich gegen den Zwangsbeitrag wehren kann und noch nicht mal seine Befreiungen beantragt hat. Denn erstens weiß es kaum einer, zweitens wissen noch weniger, wie es geht und was zu beachten ist. Ich würde es auch nicht auf Anhieb hinbekommen.


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