Die Einkommenssituation allein ist aus Sicht des Rundfunkes unerheblich, da auch die Vermögenssituation zu berücksichtigen ist. Auch einkommenslose Person haben ja den angeblichen den "Vorteil", die Möglichkeit wahrnehmen zu können, Rundfunk zu empfangen - solange sie in einer Wohnung leben. Die Bescheide dürften mangels Widerspruch bereits rechtskräftig sein. Der Bezug von ALG 2 wäre ein Befreiungsgrund gewesen, der aber bei nach Deiner Schilderung nicht vorliegt. Zudem würde eine Befreiung nur für die Zukunft erfolgen.
Der Gerichtsvollzieher wird versuchen, die Forderung aus vorhandenem Vermögen durch Sachpfändung beizutreiben, da eine Kontopfändung mangels Konto nicht möglich ist. Hierzu wird er die Abgabe einer Vermögensaufstellung verlangen, sofern nicht Wertgegenstände bei Deiner Mutter in der Wohnung einfach aufzufinden sind. Gibt Deine Mutter die Vörmögensaufstellung nicht ab, kann Erzwingungshaft erfolgen (siehe Sieglinde Baumert). Eine Verhaftung kann Deine Mutter überall treffen. Daher am Besten immer ein kleines Päckchen mit dem Notwendigsten dabei haben. Der Aufenthalt im Gefängnis kann Tage, Wochen oder Monate dauern - ganz wie es dem Rundfunk beliebt - max. aber ein halbes Jahr.
Alternative: Abgabe einer Vermögensaufstellung ohne pfändbares Vermögen (d.h. eidesstattliche Versicherung, frühere Bezeichnung: Offenbarungseid). Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, Schufa usw ...