Danke Bürger.
Wie du selbst sehr gut herausgearbeitet hattest, gibt es ein Außenverhältnis der LRA zum Beitragszahler und Nichtnutzer und es gibt ein
Innenverhältnis.
Die Verwaltungsvereinbarung gehört doch aber zum Innenverhältnis. D.h., es hat den Außenstehenden nicht zu interessieren. Es interessiert Mr.X nicht, was da untereinander gemauschelt wird.
Mr.X interessiert nur, dass da immer bei rechtlichen Dingen steht: die LRA. Genau die LRA wäre der Ansprechpartner.
Jetzt aber stellt der BS, angeblich Teil der LRA, nicht rechtsfähig, Mitarbeiter ein. Der BS ist weit über das eigentliche Ziel hinausgewachsen. Die sind mittlerweile größenwahnsinnig geworden. Die verfügen über Maßnahmen, die denen rechtlich gar nicht zustehen. Was in der Verwaltungsvereinbarung steht, ist nach außen absolut nicht von Belang. Das ist rein intern.
Die LRA und sonst Keiner. Der BS schon mal gar nicht.