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Autor Thema: Nach Heirat unbekannt verzogen oder wer anders zahlt? Wer und wie wird geprüft?  (Gelesen 6222 mal)

L
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Hallo zusammen,
ich denke die meisten hier "lieben" den Beitragsservice und zahlen gerne und keiner versucht sich davor zu drücken  (#) Die Rechtssprechung spricht nun leider für die Zwangssteuer. Mir ist jedoch nicht ganz klar wie sich der Sachverhalt zusammensetzt und wie die Prüfungsmethoden laufen und wie man Wohneinheiten als Basis für die Beitragsservice auslegen/definieren kann.

Hier mal ein fiktiver Fall:


Herr Meier wohnt seit 10Jahren in einer Wohnung und hat keinen Fernseher und konnte sich bislang mit einem Kampf gegen die GEZ wehren, die sich 2009 letztmalig nach Rauswurf gemeldet hat. Er wohnt in einem 4 Familienhaus wo in der erste Etage ein Gewerbe betrieben wurde. Dort wird umgebaut und die ältere Schwester A.Meier von Herrn Meier zieht ein und zahlt nach Einzug GEZ und nun auch Geld für den Beitragsservice.

Bei Herrn Meier meldet sich keiner und eine Freundin Frau B.Schulze zieht ein, die jedoch Hartz4 bezieht. Diese wird sofort nach Meldung vom Beitragsservice penetriert, hat aber eine Befreiung die nun ausläuft, da sie einen Job hat. Mittlerweiler kam eine nette Erinnerung vom Beitragservice. Frau Schulze hat aber nun geheiratet und heißt Frau B.Meier und wohnt weiter unter der Adresse.

Frage:

1.) Warum hat Herr Meier seit 2009 nichts mehr gehört? Wie sind die Wohnungen dort registriert und geführt, dass dort nichts gekommen ist?
2.) Was passiert wenn der nächste Brief vom Beitragsservice mit unbekannt verzogen zurückgeht?
3.) Was passiert, wenn Frau Meier (ehemals Schulze) sagt, dass bereits der Haushalt zahlt, also Frau A.Meier (die Schwester von Herrn Meier)?
4.) Das Haus ist fast familienbezogen und man hat quasi einen Zugang von der ersten zur 2 Etage, da der Altbau über den Vorbau vom Zugang getrennt ist, man könnte also ev. die zwei Wohneinheiten als 1 Wohneinheit interpretieren. Briefkästen gibt es mehr als Wohneinheiten. Kann man hier die Wohneinheiten zusammenbetrachten?
5.) Liegt die Verjährung bei Herrn Meier nach §195 bei 3Jahren, so dass max. 3J. gefordert werden können?

Lösung 1:

Eine andere Alternative wäre, man zahlt jetzt einfach und hat dann zumindest die letzten 3 Jahre nichts gezahlt, da Herr Meier ja quasi, warum auch immer, unter den Tisch gefallen ist.
Lösung 2: erstmal unbekannt verzogen und dann falls Frau B.Meier wieder in die Verwaltungsmühle korrekt archiviert einfließt sagen, dass die Wohnungeinheit bereits von Frau A.Meier bezahlt wird.

Mir ist jedoch das Prüfverfahren nicht ganz klar wie es dazu gekommen ist, denn aus GEZ-Zeiten gingen sie Herrn Meier ja auch schon auf die Pelle und die Schwester A.Meier hatte auch schon geblecht. Hat dies ev. etwas mit den Wohneinheiten und dem früheren Gewerbe zu tun, früher musste man die GEZ als Person zahlen und das Haus wurde ja umgebaut allerdings schon vor der Einführung des Beitragsservice!?

Vielen Dank für Tipps und Erläuterungen ähnlicher Fälle

Gruß Lutz



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. April 2016, 16:01 von Uwe«

Z
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Wenn sich alle kennen und sogar einer von ihnen zahlt, dann wäre es ja möglich, daß es sich um einen gemeinsamen Haushalt handelt und alle angeschriebenen Nichtzahler auf den einzigen Zahler des Hauses verweisen, der Fall wäre dann einfach erledigt.
Problem: Der Zahler wird im Laufe seines Lebens einen fünfstelligen Eurobetrag los, das ist unfair gegenüber den Nichtzahlern...


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Hi danke für die Antwort, den Beitrag könnte man sich ja teilen, aber wenn der Fall sich so schnell erledigen lässt, könnte sich ja jeder auf den Nachbarn beziehen wenn er weiß dass er zahlt!?

Mich würde bei der Konstellation mal die Prüfungsmethoden/Haushaltsinfos interessieren und warum Frage 1.) eingetreten ist? Was passiert bei Frage 2.) und was ist mit 4.) + 5.)

Vielen Dank für die Info.

Gruß Lutz


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2) Wenn immer wieder die Briefe zurückgehen, ist das für den BS Beweis, dass die Adresse falsch ist.

3) Dann hat Frau Maier ruhe, sie muss nur die Beitragsnummer des Zahlenden beim BS angeben.

4) BS kann nicht prüfen, ob es sich um einen oder mehrere Hauhalte handelt. Eine Beitragsnummer fürs ganze Haus genügt, aber es darf nicht befreit sein, sonst wird der nächste belästigt.

5) Verjährungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.


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Hallo zusammen,
pünktlich vor Weihnachten ist eine erste richtige "Mahnung" gekommen und es wird mit einem Festsetzungsbescheid ohne weitere Mahnung gedroht. Wie geht es weiter? Wann geht es denn mit der Ernsthaftigkeit in welchen Zeitabschnitten los?

Man will in dem fiktiven Fall nun die Beitragsnummer der anderen Wohnung angeben, also die der Schwester, die bereits zahlt und in Grunde im selbern Haus mit einem gemeinsamen Eingang wohnt (siehe Fallpkt. 3.).. Gezahlt wurde nach dem Einzug in 2013 noch nichts!

Der Punkt ist jedoch, dass man sich vorher nach dem Einzug wegen Hart4 befreien lies. Ist das jetzt ein Problem? Man will natürlich komische Fragen verhindern, warum man sich befreien lässt, wenn eh jemand gezahlt hat und damit ev. schlafende Hunde weckt, weil Herr Meier ja bislang noch nie zur Zahlung aufgefordert wurde (siehe Fallpkt. 1.). Leider haben wir den letzten Vordruck nicht mehr wo man den zu zahlenden Haushalt eintragen konnte. Dort konnte man das Kreuzchen setzten und die anderen zahlende Beitragsnummers des Haushaltes angeben. Online sieht es Ganze irgendwie anders aus und ich will hier nichts falsch machen!

Ziel ist es die Nachzahlung zu verhindern und sich den Beitrag mit der Schwester zu teilen ohne dabei Gefahr zu laufen, dass Herr Meier plötzlich auch entdeckt wird!

Vielen Dank.

Gruß und frohes Neues Jahr erstmal!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Januar 2018, 19:27 von Lutz123«

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Eine formlose Antwort an den Intendanten sollte ausreichen.


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Hi, ist soweit mit den notwendigen Infos raus. Haben den Vordruck doch noch gefunden.

Bin mal gespannt ob sich dann noch etwas in der Kiste regt. Wird die Schwester bzw. der Beitragszahler dann noch angeschrieben oder hat sich das Thema damit erledigt?


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Erledigt


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
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Das Thema wird vom Intendanten anders behandelt als vom BS. Es hat sich also nicht erledigt, BS ist nicht nur "nicht rechtsfähig", sondern auch "nicht denkfähig" und überaus gierig.


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Immerhin hat es Herr Meier geschafft, Forderungen aus dem Jahr 2014 verjähren zu lassen, Glückwunsch!

Wenn der Restbetrag auch noch unbezahlt auflaufen kann, dann muß ja nur noch der letzte Zahler des Hauses von der Nichtzahlung überzeugt werden.

Was passiert eigentlich, wenn nach einem ersten Urteil des Bundesverfassungsgerichts (welches in etwas so lauten wird: So geht es in Zukunft nicht weiter, aber das bisher eingenommene Geld kann schlecht zurückgefordert werden) massenhaft Leute ihre Lastschriften rückbuchen lassen, sagen wir mal zehn Prozent der bisherigen Zahler (das halte ich für machbar, wenn die Printmedien eine entsprechende Handlungsanweisung/option kommunizieren), dann gibt es doch sofort ein Problem!


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erledigt oder nicht erledigt  :-[ verstehe ich nicht (Indentant/Sachbearbeiter). Nochmal kurz zusammengefasst:

Herr Meier und die Schwester wohnen seit zig Jahren in dem Haus. Nach einem streitigen Rauswurf des GEZ-Schergen durch Herrn Meier wurde Herr Meier nie mehr belästigt und auch nicht mehr zur Zahlung aufgefordert. Warum auch immer, er konnte der GEZ wohl klar machen keinen Fernseher zu haben und wurde aus der Datenbank gestrichen? Die Schwester hat jedoch die Wohnung zwischenzeitig gewechselt und ist 2010 wieder eingezogen und ist somit wieder in den Fängen bei der Ummeldung gelandet. 2013 kam die jetzige Frau Herrn Meiers hinzu und lies sich wegen Hartz4 zuerst über ihre eigene Beitragsnummer bis 2015 befreien (länger ging nicht). Seit 2015 will man jedoch Geld haben, so dass mittlerweile 300Eur aufgelaufen sind. Die Namensänderung hat die BS ja auch scheinbar akribisch recherchiert, nachdem man bislang erfolgreich die Briefe zurückgehen lies. Plötzlich kam Postmit dem neuen Familiennamen.....

Also wenn der BS nicht ganz blöd ist, kann man schon die Frage stellen, warum man erst jetzt die Nummer der Schwester angibt, sich vorher freistellen lies und wen man geheirat hat. Dann würde man ggf. sofort auf Herrn Meier kommen und ev. merken, dass dieser nie was bezahlt hat, was dann gemäß Verjährung deutlich mehr als 300Eur sein dürfte, also ca. 3J.*18Eur*12Mon.!?

Daher nochmals die Frage, ob solche Fälle bekannt sind und wie stupide der BS vorgeht und das Ganze nun abhakt!?
Letztlich nachweisen kann der BS Herrn Meier eh nichts und zur Not gibt Herr Meier dann auch die Nummer der Schwester an. Die Frage ist wie beim BS mit offenen Forderungen umgegangen wird.

Danke&Gruß



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Zitat
Die Frage ist wie beim BS mit offenen Forderungen umgegangen wird.
Das ist völlig uninteressant, es sei der BS versucht autorisiert im Namen einer LRA irgendwas zu fordern.
Somit müsste Person A, sofern Sie weiter mit einem BS reden will zuerst die Unterlagen zur Autorisierung und natürlich ebenso das Verzeichnis mit den Vertretungsregelungen anfordern oder einsehen gehen.

Natürlich könnte Person A gefragt haben, wie eine LRA mit einer offenen Forderung umgeht. -> Dazu muss der LRA aber zunächst klar sein, dass es eine offene Forderung gibt. Stellt die LRA fest dass es eine offene Forderung gibt, so wird die LRA die offene Forderung fordern. Das passiert gewöhnlich mittels eines Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung und an dieser Stelle kann Person A natürlich Einspruch/Widerspruch etc. einlegen.

Zum Punkt "Mahnung", alles vor einem Festsetzungsbescheid sind keine "Mahnungen", es sei es gab zuvor bereits einen Festsetzungsbescheid, dann kann natürlich eine Mahnung auch vor einem weiteren Festsetzungsbescheid kommen.

Das Muster sei gewöhnlich, wobei die Schreiben einer LRA so wirken als wären sie ebenso vom BS

zeitlich von oben nach unten

von BS
Bettelbrief (Frage nach Information)
Bettelbrief (Frage nach Information)
Bettelbrief (Zwangsanmeldung)
Information zur Zahlung
von LRA
Festsetzungsbescheid
Mahnung
von BS
Zahlungsaufforderung
von LRA
Festsetzungsbescheid
Mahnung

Zitat
pünktlich vor Weihnachten ist eine erste richtige "Mahnung"

kommt also eine "Mahnung" wo im Betreff tatsächlich fett das Wort Mahnung steht vor einem Bescheid, dann kann es gut sein, dass ein Bescheid tatsächlich nicht angekommen ist.
In so einem Fall sollte die "Mahnung" genau gelesen werden, denn irgendwo wird der Zeitraum eines Bescheids wohl stehen. -> Fehlt das fette Wort Mahnung, dann ist es wohl auch keine.

Wie in allen Fällen gilt, Person A ist nicht befugt Daten zu einer Person B herauszugeben, wenn Person B das nicht will oder Person A diese Daten gar nicht kennt. Solche Daten über Dritte kann weder der BS noch die LRA fordern. Das Gesetz "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" gibt das auch nicht her. -> Maximal kann eine Information zur Lage der Wohnung z.B. Wohnungsnummer gefordert werden. -> Die Forderung nach einer Beitragsnummer könnte Person A oder B natürlich erfüllen mit dem Satz: Die Beitragsnummer oder Nummern sind Ihnen für die Wohnung unter der Wohnungsnummer XXX bereits bekannt.

Die Verjährung kann bewirkt sein, wenn der LRA die Umstände zur Forderungserhebung bekannt waren und die Forderung nicht erhoben wurde. Werden die Umstände erst später bekannt, kann es sein, dass der Zeitraum für die Verjährung erst läuft seit dem Bekannt werden. Siehe dazu auch das Thema mit der Verjährung im Forum.

Im ungünstigstem Fall kann es einen Bürger M also voll und ganz treffen, wenn festgestellt wird, dass dieser für eine Wohnung zahlungspflichtig gewesen wäre, weil eine Frau oder auch zwei Frauen befreit waren, der Bürger M aber nicht, sofern die Befreiung nicht für Ihn mitwirkt.

-->
Der BS wird somit eine Zahlungsaufforderung senden.
Die LRA wird somit irgendwann einen Bescheid erlassen.

Bürger M kann Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und die Zeit für sich arbeiten lassen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2018, 13:21 von DumbTV«

m
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@ Lutz123

lesen Sie mal die Beiträge vom Profäten hier durch

Kontopfändung durch die FA Prenzlauer Berg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25742.msg162862.html#msg162862

dann können Sie erahnen wer Sie womöglich in diese Klemme geführt hat. Eine dummdoofe Software des BS die Ihren Vorgang nie kennt und schon gar nicht begreift.

Sie denken an Sachbearbeiter - die es jedoch in Wirklichkeit gar nicht gibt, weil Ihre Briefe von einer Software bearbeitet wurden.

Was ich in so einem Fall gerne vorgehe, dass ich mir den Vordruck/Formular des BS hervorhole (gibts in der Meldebehörde) und da füllt man die Kennziffern total falsch aus. Nicht online auf der Seite rundfunkbeitrag.de, sondern per Post an den GIM senden.

Damit erzeugen Sie in der Software einen ERROR und es muss ein Mitarbeiter des BS den ERROR beheben.
Wenn Sie jetzt zu diesem Formular Ihr Schreiben hinzufügen, könnte es sein Sie finden beim BS Gehör, weil ja das begefügte ERROR-Formular bei der Bereinigung tatsächlich von einem MA des BS gelesen und in der Software korrigiert wird.

Ich habe hier einen Fall so bearbeitet und der wurde nachweislich innerhalb 4 Tage bearbeitet.
Befreiung bei Grundsicherung/Geringverdienst/Sozialhilfe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19393.msg157230.html#msg157230

Mal überlegen - oder Sie wenden sich direkt an den Datenschutzbeauftragten des BS und beklagen sich dort über die Falsch / Nichtbeachtung der Vorgänge.


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Vielen Dank für Eure Erläuterung, doch jetzt verstehe ich zum Teil gar nichts mehr  :o

a) Zum einen wird gesagt, dass hier Programme am Start sind (siehe Beitrag "muuhhli"). Hier hätte ich dann erwartet, dass nach der Rücksendung des Formulars dies eingescannt, automatisch zugeordnet wird und damit klar ist: Für die Wohnung wird/wurde gezahlt. Thema erledigt (siehe Beitrag "Uwe"). Erst nach erneutem Umzug kommt die alte Beitragsnummer wieder ins Spiel!?

b) @PersonX: Mir war nicht klar das der BS ein Wahlrecht hat: Man muss für eine Wohnung den BS zahlen. Wohnen dort 2 zahlt man 1 Beitrag. Wohnen dort 2 von denen einer befreit ist holt man es sich es von dem anderen, also hat man im Grunde indirekt 2 Zahler statt einen, da eine Befreiung nichts zählt. Also ist es im Grunde nicht pro Wohnung sondern pro Zahler!? Im Grunde existiert Bürger M ja gar nicht, da nie was vom BS kam!?

c) @PersonX: Wie kann Bürger M im ungünstigen Falle belangt oder entdeckt werden? Wie akribisch ist der BS bei der Recherche. Darf er auch abrufen, wer alles in der Wohnung "Musterstr.9999" gemeldet ist und über den Weg recherchieren?

d) und jetzt nochmal eine richtige blöde Frage zu den Abkürzungen: BS=Beitragsservice und LRA=Landesratsamt??? Ich finde im Netz mehrere Erklärungen. Also kamen wohl doch keine Mahnungen, sondern eher ein Hinweis, dass in Zukunkt kostenpflichtige Festsetzungen ohne weitere Mahnungen verschickt werden? Punkt ist, dass man hier das Spiel nicht unendlich weiterführen kann oder will, sondern Ruhe haben möchte.

Vielen Dank für Eure Erläuterungen und Diskussion! Ich möchte nur beim weiteren Vorgehen verstehen wie der BS typisch vorgeht, aber die Anmerkung von "PersonX" deute ich mal so, dass sich Bürger M nicht unbedingt auf sicherem Eis bewegt bis er ev. eines Tages umzieht...... Ist es richtig, dass er letztlich auch nicht verlieren kann, wenn er sich ebenfalls stets auf Schwester M's Beitragszahlung bezieht (sofern sich die beiden einig sind)?

Gruß & Danke


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Vielen Dank für Eure Erläuterung, doch jetzt verstehe ich zum Teil gar nichts mehr  :o

a) Zum einen wird gesagt, dass hier Programme am Start sind (siehe Beitrag "muuhhli"). Hier hätte ich dann erwartet, dass nach der Rücksendung des Formulars dies eingescannt, automatisch zugeordnet wird und damit klar ist: Für die Wohnung wird/wurde gezahlt. Thema erledigt (siehe Beitrag "Uwe"). Erst nach erneutem Umzug kommt die alte Beitragsnummer wieder ins Spiel!?

@ Lutz123
Du hast vollkomen recht. Ein normaldenkender Mensch arbeitet so wie von Dir beschrieben. Aber eine Software, welche die einzelnen Individualitäten des Vorgangs nicht geistig erfassen und zuordnen kann, macht das eben nicht. Das ist ja der Grund weshalb bei Individualitäten die Leute einfach abkassiert bzw. Zwangsvollstreckt werden, denn auch diese Entscheidung findet ohne eine menschliche Fachprüfung statt und wird zum GV, Stadt/Gemeideverwaltung oder zum FA etc. gesendet.

Warum gibt in diesem System so gut wie keine Härtefall-Regelungen oder werden keine Einzelfälle zugelassen, sondern nur Befreiungen für Hartz4-Empfänger? Weil in dem System, sprich in der Software nicht alle Individualitäten kennt und bewerten kann.

Für eine H4 Befreiung von RF-Beiträgen verlangt der BS vom Besitzer einer Beitragskontonummer zwei Vorausetzungen

1. Teil - Beitragservice - LRA)
das ausgefüllte Formular mit einer zutreffenden Kennziffern
oder die Online-Erfassung über die Internetseite www.rundfunkbeitrag.de
Siehe Anhang Datei: Grund der Befreiung.jpg

Folgende Personen können nach § 4 Abs. 1 RBStV aus sozialen Grunden eine Befreiung beantragen[/b][/u]

403 - Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einschließlich von Leistungen nach § 22 SGB II

Vorzulegende Unterlagen
Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder BVG oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde (Jobcenter) (Behörde diese Lachnummer)

2. Teil - Jobcenter)
Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragservice von ARD, ZDf und Deutschlandradio

Siehe Anhang: Beispiel Jobcenter-Befreiung.jpg

Bitte beachten von mir rot eingerahmt. dort steht - Wichtig: Nur die Übersendung dieser Bescheinigung reicht für eine Befreiung nicht aus.
Der Jobcenter weist in seinem Nachweisdokument den H4-Empfänger darauf hin, dass er nicht einfach nur Dokument 2. Teil - Jobcenter zum BS geschickt werden soll, sondern noch der 1. Teil - Beitragservice - LRA

Ablauf

A. Brief
Jetzt habe ich sowohl 1. Teil mit Adresse + Beitragsnummer + 403 richtig ausgefüllt, 2. Teil liegt auch vor - von beiden Dokumenten macht man sich am besten eine Kopie, steckt beide Dokumente in einen Umschlag und sendet (zum Ärgernis noch eine Briefmarke mit dem Aufkleber Gebühr zahlt Empfänger - (das was die können - können wir schon lange) + vielleicht noch ein Anschreiben zum Beitragservice nach Köln - Bocklemünd.

B. Maschinelle Verarbeitung beim Beitragservice
In Köln beim BS geht der Brief ein und wird jetzt dort automatisch abgearbeitet. Die Briefe werden eingescannt und eine Software beginnt mit dem Abgleich der zwei Dokumente 1. Teil + 2. Teil = die Beitragsnummer in der Datenbank ja/nein + ist die Adresse von beiden Dokumenten identisch ja/nein + identisch mit Beitragsnummer ja/nein + ist der Befreiungsgrund zutreffend im BS-Formular-Kennziffer ja/nein. Wenn dieser Programmablauf ohne Fehler erfolgt ist, wird ein Eintrag in der Datenbank auf dem Beitragskonto gemacht - muuhhli = Befreit und es wird ein Ausdruck = Bestätigung der Befreiung als Datei erstellt die zum PAV übermittelt wird der meinen Briefausdruck  erstellt und wird muuhhli zugesendet.

Vorgang beendet - ich bin befreit und hab meine Ruhe. Alles automatisch bearbeitet, ohne dass je ein Mitarbeiter der Behörde Beitragservice eine Hand oder eine Augenschein-Kontrolle durchgeführt hat. Und ich als Kunde bekomme den Brief und denke, oh toll was für ein tolles Dokument, ein toller Service aus Köln-Bocklemünd.

Was aber wenn folgendes passiert.
Bisher hat der Jobcenter bei H4-Empfänger alle 6 Monate einen WBA=Wiederbewilligungsantrag gefordert. D.h. wenn ich den WBA beim Jobcenter eingereicht habe und er wurde bewilligt, habe ich immer zum Bewilligungsbescheid eine DIN-A4 Seite bekommen über die Befreiung vom RF-Beitrag. D.h. ich habe alle 6 Monate dem BS den Befreiungsantrag geschickt.

Der Beitragservice aber hat bei der ersten RF-Befreiung mir geschrieben, dass ich ab jetzt für 3 Jahre befreit wäre. Na da denkt der dumme H4-Empfänger ich brauche nach 6 Monaten die Befreiung vom Jobcenter dem BS nicht zusenden. Was macht aber das EDV-System beim BS in Boklemünd. Es sendete mir auf einmal eine Mahnung über 6 Monate RF-Beitrag.

Na hab ich gedacht - Du GIM - Du Depp, dir geb ich es mit Mahnung uns so und das will ich jetzt doch Wissen.

Hab das Formular des Beitragservice nicht mehr wahrheitsgetreu ausgefüllt, sondern z.B. so wie Beispiel siehe Anhang: Beispiel-Error.jpg

Und siehe da, nach 4 Tagen war mein Fall bearbeitet. Was war passiert, ich habe die Kennziffern in allen Feldern außerhalb dem vorgesehenen Bereich eingetragen und die Software hat den Fehler bemerkt und hat wohl meinen Brief und die eingesannten Dokumente sofort zur Korrektur und nachbearbeitung an einen Arbeitsplatz einen realen Menschen eines Mitarbeiter des BS gegeben der sich das angeschaut hat und die von mir eingebauten Fehler korregiert.

Meine Meinung

Geh ich nun in den Widerspruch vor das VG und wundere mich warum meine Gründe alle abgelehnt werden und der Richter meine Klage aburteilt.
Ganz klar, das ganze ist ja kein offizieller Brief und hat keinen Bezug wie eine Behörde/Verwaltung ein Verfahren zu prüfen hat.

Und ich bzw. wir werden mit im EDV-System in Köln-Bocklemünd hinterlegten Textbausteinen verarscht.
Das ganze System hat keinen Behördlichen Bezug und deshalb kann kein VG-Richter die Argumente für rechtens urteilen.

Das ganze ist ein Monopoly - ein Spiel mit dem ernsten Ausgang, das wir mit Zwang trotzdem abkassiert werden.


@ Lutz123
was ich Dir hiermit aufzeigen will oder wollte, dass die Korrekturen mit dem BS-Formular richtig durchgeführt wurden, aber die Software beim BS einen Fehler erkannte und dann kommt es eben zu diesen unerklärlichen schriftlichen Dialogen mit dem BS. Der Beitragservice tut sich anscheinend immer schwer RF-Beitragsnummern zu löschen oder bereinigen. Jedenfalls automatisch.

Soviel zum Verständnis meines Beitrages.


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