...wenn auch eine dpa/lsw-Meldung, so doch nunmehr sogar "amtlich":
Schreiben können - gänzlich oder zumindest jahrelang - verloren gehen und mitunter gar nicht oder erst nach Jahren zugehen. Ärgerlich für die Betroffenen - man will nicht wissen, wieviele Rundfunkbeitrags-Schreiben darunter gewesen sein könnten 
Nun also gar mit Gerichts-Aktenzeichen (noch kein Volltext auffindbar) und auf den Seiten des Landtags Baden-Württemberg publiziert 
Kann und sollte man also gern bei Erfordernis mal einbringen in Verfahren strittigen Zugangs von Bescheiden.Landtag Baden-Württemberg, 13. Januar 2021
Strafbefehl gegen Briefträger: Nicht zugestellte Sendungenhttps://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/dpa-nachrichten/2021/Januar/KW2/Mittwoch/a244cf35-0d28-4e61-b840-17be66de.htmlStuttgart (dpa/lsw) - Weil er Briefe und Zeitungen nicht zugestellt, sondern behalten hat, ist Strafbefehl gegen einen Briefträger erlassen worden. Das Amtsgericht Buchen verhängte nach Angaben vom Mittwoch eine Geldstrafe von 1800 Euro (Az. 1 Cs 26 Js 3726/20).
Der Postzusteller habe im Neckar-Odenwald-Kreis zwischen Januar 2018 und April 2020 insgesamt 9000 Postsendungen nicht ausgeliefert. Stattdessen lagerte er die Brief- und Werbepost sowie Zeitungen demnach zunächst in seinem Fahrzeug, später in seiner Wohnung. Im April 2020 habe er zudem weitere 50 Postsendungen in einem Rucksack behalten. Der Grund: Er habe sich Arbeit ersparen wollen.
Alle Briefe blieben ungeöffnet und erreichten letztendlich ihre Empfänger. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.