Ein Bekannter hat mir folgendes erzählt:
Ein Bekannter vom ihm hat vorm Verwaltungsgericht gegen 2 Bescheide geklagt, für 105 Euro "auf eigene Rechnung".
Nun ist die Klage - wie viele andere auch - mit einer durchaus nicht fehlerfreien Begründung abgewiesen worden, es stand also die Frage nach der Berufung.
Ein Anwalt war dankenswerterweise überraschend schnell gefunden (... gut, dass es mittlerweile ein Netzwerk gibt
), und der übernahm auch die Deckungsanfrage bei der Versicherung (ARAG). Deren Antwort hat selbst ihn überrascht: Es wurde NICHT abgelehnt wegen mangelnder Erfolgsaussichten mit Verweis auf Leipzig (BVerwG) im März, sondern aus den folgenden Gründen:
+ Rundfunkbeitrag gehört zum Mietrecht, Mietrecht ist aber nicht Bestandteil der Versicherung (die Person hat Anfang 2014 natürlich Verwaltungsrecht - und Arbeitsrecht, aus anderen Gründen) abgeschlossen, und dann Ende 2014 geklagt, nachdem der erste Bescheid im Sommer 2014 eingegangen war)
+ Der Schadensfall ist VOR Vertragsabschluss eingetreten (man bezieht sich also auf die "Zahlungspflicht" seit Januar 2013).
Auch das nochmalige Insistieren des Anwalts mit den Hinweisen, dass Beitragsangelegenheiten NUN WIRKLICH Verwaltungsrecht seien und es auch in den Geschäftsbedingungen der Versicherung keinen diesbezüglichen Hinweis gäbe und dass der Schadensfall durch das Eintreffen des Bescheides definiert ist, weil ERST DAS ein Verwaltungakt ist, hat nichts genützt !
Dummerweise ist mit diesem Geplänkel die Zeit zwischen Eingang der Klage und Ablauf der Frist zur Berufung abgelaufen.
Mein Bekannter hat daraufhin folgenden Vergleich angestellt: "Stell dir mal vor, der hätte ein Problem mit seinem Arbeitgeber und würde klagen wollen, dann würden die wahrscheinlich mit der Begründung ablehnen, der Schadensfall (der Abschluss des Arbeitsvertages -> er ist seit 30 Jahren in derselben Firma) ist vor Abschluss der Versicherung eingetreten!" - Spinnen die?!