Hallo zusammen,
im folgenden fiktiven Fall hätte Person A vom BS einen Festsetzungsbescheid bekommen, auf diesen hat die fiktive Person A fristgerecht reagiert und einen Wiederspruch via Fax an den BS gesandt.
Daraufhin erhielt die fiktive Person A einen weiteren Infobrief + Mahnung (Person A hat diese abgeheftet).
Im ausgedachten Fall erhielt Person A ein erneuten Festsetzungsbescheid und zeitgleich eine Forderung vom Gerichtsvollzieher.
Einen Festsetzungsbescheid hat Person A bis heute nicht vom BS erhalten.
Person A wird jedenfalls erneut einen Widerspruch auf den zweiten Festsetzungsbescheid anfertigen.
Wie könnte Person A nun das Schreiben des GV hinauszögern in dem eine ein wöchige Frist in diesem ausgedachten Fall gesetzt wurde ?
Im fiktiven Fall möchte der GV bei Nichtzahlung einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmen, dies möchte Person A im Beispielfall natürlich verhindern.
Grüße
rodeoric