Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Festsetzungsbescheid > Widerspruch > Gerichtsvollzieher  (Gelesen 2805 mal)

r
  • Beiträge: 25
Hallo zusammen,

im folgenden fiktiven Fall hätte Person A vom BS einen Festsetzungsbescheid bekommen, auf diesen hat die fiktive Person A fristgerecht reagiert und einen Wiederspruch via Fax an den BS gesandt.

Daraufhin erhielt die fiktive Person A einen weiteren Infobrief + Mahnung (Person A hat diese abgeheftet).

Im ausgedachten Fall erhielt Person A ein erneuten Festsetzungsbescheid und zeitgleich eine Forderung vom Gerichtsvollzieher.

Einen Festsetzungsbescheid hat Person A bis heute nicht vom BS erhalten.

Person A wird jedenfalls erneut einen Widerspruch auf den zweiten Festsetzungsbescheid anfertigen.

Wie könnte Person A nun das Schreiben des GV hinauszögern in dem eine ein wöchige Frist in diesem ausgedachten Fall gesetzt wurde ?

Im fiktiven Fall möchte der GV bei Nichtzahlung einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmen, dies möchte Person A im Beispielfall natürlich verhindern.

Grüße

rodeoric



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

r
  • Beiträge: 25
"Ist sehr dringend. Hilfe!"


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 682
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Person A könnte es vielleicht mal mit einer Untätigkeitsklage versuchen, bei
der sie auf Ausstellung von Widerspruchsbescheiden klagt, dabei
sollte glaubhaft gemacht werden, dass Widerspruch gegen Festsetzungsbescheide eingelegt wurde.
Siehe hierzu  http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-55398?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1
Im Zuge dieser Klage kann man versuchen, Vollstreckungsschutz zu beantragen.
All dies ohne Garantie auf Erfolg.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

r
  • Beiträge: 25
Danke für die Rückmeldung.

Das wäre sicher einen Versuch wert aber wie könnte Person A im Beispielfall vorgehen um die GV Geschichte erstmal hinauszuzögern ?

Mfg

rodeoric


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben