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Autor Thema: Prohibitiver Charakter des Rundfunkbeitrags und Nichterfüllung im Internet  (Gelesen 1140 mal)

F
  • Beiträge: 61
Durch den Hinweis durch Person X in meinem anderen Thread
Festsetzungsbescheid nach Umzug von Bundesland A nach Bundesland B (und mehr)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18321
(danke nochmals dafür!), möchte ich hier gerne anmerken, dass die Rundfunkanstalten sehr wohl auch eine NICHT-Leistung gewähren!

Seit April 2015 bezog Person Y ihren Medienkonsum ausschließlich über das Internet, auch Live-Streams von ARD und ZDF (Person Y war zu dem Zeitpunkt befreit). Bis Dezember 2015 lief die Internetverbindung über einen DSL-Anschluss, seit Januar 2016 läuft das Internet via LTE.

Person Y ist, nach Umschaltung auf Internet, aufgefallen, dass sie einige Sendungen im Live-Stream der örR NICHT empfangen kann, allenfalls eine Hörversion vor schwarzem Bildschirm.

Hätte Person Y den Fernsehempfang via DVBT, Kabel, T-Net-Box oder Satellit empfangen, hätte sie diese Sendungen problemlos in Bild und Ton verfolgen können. Dies stellt eine Behinderung, bzw. Diskriminierung von Nutzern dar, die ihre Informationen ausschließlich via Internet nutzen!

Das heißt nun, dass die öRR bewusst und willentlich reine Internetnutzer vom Konsum ihrer Produkte fern hält und somit der "prohibitive Charakter" eintritt.

Die Sendungen, die via Internet nicht, oder nur eingeschränkt, zu empfangen sind:

ARD - Brisant (mal ja, öfter nein)
ARD - alle Spielfilme, die nicht von den ÖRR gefördert/gesponsort sind (also alle ausländischen Filme)
ARD - live - Fußball- und andere Sportübertragungen

ZDF - Montagskino (alle ausländischen Filme)
ZDF - live - Fußball- und andere Sportübertragungen

Mal abgesehen davon, dass Person Y keinen Wert auf live-Sportübertragungen legt. Es geht hier aber ums Prinzip!
Da Person Y auf ihrer derzeitigen örtlichen Situation keine Möglichkeit hat, Medien anders als via LTE zu empfangen, würde hier ein Widerspruch wohl auf Erfolg gründen.

Meinungen bitte hierzu!

Danke


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2016, 03:04 von Bürger«

 
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