Falls A+B das örR-"Angebot" auch aufgrund heute endlos verfügbarer Alternativen keine 13000 Euro (lebenslang monatlich 17,50) wert ist, könnten auch sie ihr Recht auf kostenlosen Widerspruch wahrnehmen (siehe Rechtsbehelfsbelehrung des "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" nachdem man die Zahlung eingestellt hat).
Es handelt sich offensichtlich um einen neuen Haushalt. A+B sind vermutlich in die Rasterverhandung (Meldedatenabgleich) des BS geraten und sollen nun die dreisten Antwortbögen beantworten. Da sie noch keine Beitragskonto haben, können sie auch keine Zahlung einstellen. Zwangsanmeldung wird wohl erst in ein paar Monaten erfolgen. Der erste Festsetzungsbescheid, gegen den man Widerspruch einlegen muss, dauert auch noch etwas, und bis dahin wird das Bundesverfassunggericht den Unsinn hoffentlich beenden.
Letztendlich läuft alles jedoch auf eine Klage hinaus und zwar durch alle Instanzen.
Und wenn sich jemand den Klageweg nicht leisten kann? Sofern sich die Wohnung als Basis für
Abgaben durchsetzen sollte, müssen wir mit weiteren Abgaben nach dem Model des
Rundfunkbeitrages rechnen (Telcom wartet wahrscheinlich schon darauf irgend einen Beitrag für
ihre Döschen in den Wohnungen zu kassieren). Hier wird sich dann nicht jeder mehr eine Wohnung
leisten können und dies alles wird mit einer scheinheiligen und dreisten Falschinterpretation des
Solidarprinzips gerechtfertigt, die ihresgleichen sucht.
Dieses Prinzip bekommt man jedenfalls ständig um die Ohren gehauen, wenn man mit Politikern
über den Rundfunkbeitrag diskutiert. Da heißt es dann „Unter dem Solidarprinzip verstehe ich [der
Politiker], dass alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gemeinsam für eine Leistung, ein
Angebot zahlen, dass theoretisch auch allen zur Verfügung steht, und damit von allen in Anspruch
genommen werden kann“.
Das ist natürlich Unsinn und daher gehört meine Solidarität auch nur denen, die dieses Angebot
nicht in Anspruch nehmen können, aber dennoch dafür zahlen sollen. Bei einem Verhandlungstag
gegen den RBStV habe ich in diesem Zusammenhang einen Fall erlebt, in dem eine ältere Frau, die
ihren Lebensunterhalt mit Toilettenputzen und Flaschensammeln verdient, gegen den
Rundfunkbeitrag geklagt hat, weil sie nicht auf staatliche Hilfen angewiesen sein wollte. Sie wurde
in der Verhandlung fast dazu genötigt, einen Befreiungsantrag zu stellen, obwohl sie mehrfach
betonte mit Ämtern nichts zu tun zu haben wollen.
Ein Aufruf zur Solidarität mit den Rundfunkanstalten kommt für mich dem Aufruf gleich mich
solidarisch mit überbezahlten Intendanten und überbezahlten Moderatoren zu erklären. Haben die
eigentlich noch alle Tassen im Schrank? Es ist wirklich, entschuldigt den Ausdruck, zum Kotzen.
Es ist im Übrigen auch möglich gegen RBStV zu kämpfen, indem man die Abgeordneten seines
Bundeslandes per e-mail anschreibt und ihnen mitteilt, was man von dem Unsinn des
Rundfunkbeitrages hält. Die Mailadressen findet man auf den jeweiligen Webseiten der
Landtagsfraktionen. Solange man nett bleibt, erhält man in der Regel sogar Antwort. Es ist also
auch möglich gegen den RB vorzugehen, ohne gleich zu klagen, was man jedoch tun sollte, wenn
man es sich erlauben kann.