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Autor Thema: Wohnungs Abmeldung  (Gelesen 2830 mal)

K
  • Beiträge: 1
Wohnungs Abmeldung
Autor: 14. April 2016, 16:42
Hi liebes Forum, da ich leider nicht die Lösung zu meinem fiktiven Thema finde, eröffne ich doch einen neuen Thread.

Und zwar folgendes.
Person A und Person B sind liiert. Person A bezieht Bafög und Person B nur andere staatliche Zahlungen, die bei der GEZ nicht als Befreieung anerkannt werden.

Beide haben sich beim Einwohnermeldeamt gemeldet für die Wohnung.
Kann man sich einfach Abmelden, ohne sich neu Anzumelden? Person B könnte doch einfach den eigenen Wohnsitz abmelden, oder liege ich falsch?

Falls ihr eine andere Lösung habt, wäre das auch super ;-)

Person A u B danken euch! :)

Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. April 2016, 07:29 von René«

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Re: Wohnungs Abmeldung
#1: 25. April 2016, 13:17
Man kann sich immer als Wohnungslos melden. Da man dies im Personalausweis
eingetragen bekommt, sollte Person B sich dies jedoch genau überlegen.


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 721
Re: Wohnungs Abmeldung
#2: 25. April 2016, 14:23
Man kann sich immer als Wohnungslos melden. Da man dies im Personalausweis
eingetragen bekommt, sollte Person B sich dies jedoch genau überlegen.

Warum wohnungslos?  B könnte bei A angemeldet sein...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. April 2016, 15:16 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Beiträge: 721
Re: Wohnungs Abmeldung
#3: 25. April 2016, 15:16
Hi liebes Forum, da ich leider nicht die Lösung zu meinem fiktiven Thema finde, eröffne ich doch einen neuen Thread.

Und zwar folgendes.
Person A und Person B sind liiert. Person A bezieht Bafög und Person B nur andere staatliche Zahlungen, die bei der GEZ nicht als Befreieung anerkannt werden.

Beide haben sich beim Einwohnermeldeamt gemeldet für die Wohnung.
Kann man sich einfach Abmelden, ohne sich neu Anzumelden? Person B könnte doch einfach den eigenen Wohnsitz abmelden, oder liege ich falsch?

Falls ihr eine andere Lösung habt, wäre das auch super ;-)

Person A u B danken euch! :)

Grüße

Falls A+B das örR-"Angebot" auch aufgrund heute endlos verfügbarer Alternativen keine 13000 Euro (lebenslang monatlich 17,50) wert ist, könnten auch sie ihr Recht auf kostenlosen Widerspruch wahrnehmen (siehe Rechtsbehelfsbelehrung des "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" nachdem man die Zahlung eingestellt hat).

Mindestens 4,5 Millionen (Stand Ende 2014) haben die Zahlung bereits ausgesetzt, viele weitere Millionen (wahrscheinlich sogar die Mehrzahl der deutschen Wohnungsinhaber, Durchschnittsalter der örR Nutzer 66 Jahre) zahlen nur noch zähneknirschend jeden Tag (!) über 21 Millionen Euro für etwas das sie heute gar nicht mehr benötigen, für die Möglichkeit einer (nachweislich alles andere als staatsfernen, nämlich tendenziösen) "Grundversorgung" mit über 100 TV- und Radiosendern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. April 2016, 15:56 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Re: Wohnungs Abmeldung
#4: 27. April 2016, 13:28
Falls A+B das örR-"Angebot" auch aufgrund heute endlos verfügbarer Alternativen keine 13000 Euro (lebenslang monatlich 17,50) wert ist, könnten auch sie ihr Recht auf kostenlosen Widerspruch wahrnehmen (siehe Rechtsbehelfsbelehrung des "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" nachdem man die Zahlung eingestellt hat).

Es handelt sich offensichtlich um einen neuen Haushalt. A+B sind vermutlich in die Rasterverhandung (Meldedatenabgleich) des BS geraten und sollen nun die dreisten Antwortbögen beantworten. Da sie noch keine Beitragskonto haben, können sie auch keine Zahlung einstellen. Zwangsanmeldung wird wohl erst in ein paar Monaten erfolgen. Der erste Festsetzungsbescheid, gegen den man Widerspruch einlegen muss, dauert auch noch etwas, und bis dahin wird das Bundesverfassunggericht den Unsinn hoffentlich beenden.
Letztendlich läuft alles jedoch auf eine Klage hinaus und zwar durch alle Instanzen.

Und wenn sich jemand den Klageweg nicht leisten kann? Sofern sich die Wohnung als Basis für
Abgaben durchsetzen sollte, müssen wir mit weiteren Abgaben nach dem Model des
Rundfunkbeitrages rechnen (Telcom wartet wahrscheinlich schon darauf irgend einen Beitrag für
ihre Döschen in den Wohnungen zu kassieren). Hier wird sich dann nicht jeder mehr eine Wohnung
leisten können und dies alles wird mit einer scheinheiligen und dreisten Falschinterpretation des
Solidarprinzips gerechtfertigt, die ihresgleichen sucht.
Dieses Prinzip bekommt man jedenfalls ständig um die Ohren gehauen, wenn man mit Politikern
über den Rundfunkbeitrag diskutiert. Da heißt es dann „Unter dem Solidarprinzip verstehe ich [der
Politiker], dass alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gemeinsam für eine Leistung, ein
Angebot zahlen, dass theoretisch auch allen zur Verfügung steht, und damit von allen in Anspruch
genommen werden kann“.
Das ist natürlich Unsinn und daher gehört meine Solidarität auch nur denen, die dieses Angebot
nicht in Anspruch nehmen können, aber dennoch dafür zahlen sollen. Bei einem Verhandlungstag
gegen den RBStV habe ich in diesem Zusammenhang einen Fall erlebt, in dem eine ältere Frau, die
ihren Lebensunterhalt mit Toilettenputzen und Flaschensammeln verdient, gegen den
Rundfunkbeitrag geklagt hat, weil sie nicht auf staatliche Hilfen angewiesen sein wollte. Sie wurde
in der Verhandlung fast dazu genötigt, einen Befreiungsantrag zu stellen, obwohl sie mehrfach
betonte mit Ämtern nichts zu tun zu haben wollen.
Ein Aufruf zur Solidarität mit den Rundfunkanstalten kommt für mich dem Aufruf gleich mich
solidarisch mit überbezahlten Intendanten und überbezahlten Moderatoren zu erklären. Haben die
eigentlich noch alle Tassen im Schrank? Es ist wirklich, entschuldigt den Ausdruck, zum Kotzen.

Es ist im Übrigen auch möglich gegen RBStV zu kämpfen, indem man die Abgeordneten seines
Bundeslandes per e-mail anschreibt und ihnen mitteilt, was man von dem Unsinn des
Rundfunkbeitrages hält. Die Mailadressen findet man auf den jeweiligen Webseiten der
Landtagsfraktionen. Solange man nett bleibt, erhält man in der Regel sogar Antwort. Es ist also
auch möglich gegen den RB vorzugehen, ohne gleich zu klagen, was man jedoch tun sollte, wenn
man es sich erlauben kann.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2016, 19:59 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

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