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Autor Thema: Experten wollen Rundfunkbeitrag senken - Das System steht nicht infrage  (Gelesen 3301 mal)

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augsburger-allgemeine.de, 12.04.2016

Rundfunkbeiträge
Experten wollen Rundfunkbeitrag senken

von dpa

Zitat
Knapp 30 Cent weniger soll der Rundfunkbeitrag ab 2017 im Monat kosten - das wollen Experten vorschlagen. Einige Länder warnen dagegen vor einem höheren Beitrag in fünf Jahren.

[..]Experten wollen den Beitrag um 29 Cent senken

Für ARD, ZDF und Deutschlandradio werden derzeit 17,50 Euro im Monat fällig. Ob der Rundfunkbeitrag nach 2015 bald schon erneut sinken wird, ist offen. Am kommenden Mittwoch gibt es frische Zahlen der Expertenkommission KEF[..]

[..]Eine Arbeitsgruppe prüft Reformen bei den Sendern

Die Medien-Bevollmächtigte von Rheinland-Pfalz, Staatssekretärin Heike Raab (SPD) sagt mit Blick auf das Risiko eines steigenden Beitrags: «Ich halte es für sehr schwierig, dass man in fünf Jahren eine Erhöhung in 16 Parlamenten auf den Weg bekommt.» Eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Rheinland-Pfalz und Sachsen beginnt in den nächsten Wochen, Reformen bei den Sendern zu prüfen. Da geht es zum Beispiel um die Zahl der Radiowellen und Spartenkanäle.[..]

[..]Auch wenn unklar ist, wie sich der Rundfunkbeitrag entwickelt: Das System steht nicht infrage. Dabei gab es seit der Umstellung von Gerät auf Haushalt eine Vielzahl von Klagen. Doch im März erklärte das Bundesverwaltungsgericht den Beitrag für verfassungsgemäß und wies die Beschwerden von Klägern zurück, die gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio haben. Einer der Väter des Beitrags, SWR-Justiziar Hermann Eicher, sagte danach: «Zu einem geräteunabhängigen Modell der Finanzierung gab und gibt es angesichts der immer rasanteren technischen Entwicklung keine seriöse Alternative.» Denn sonst müsste der Beitragsservice jedes einzelne Handy zählen.

Weiterlesen auf:
http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/29-Cent-weniger-im-Monat-Experten-wollen-Rundfunkbeitrag-senken-id37462107.html



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Ob eine Zwangsbeitragssenkung die vielen Millionen Menschen beschwichtigen wird, die das nur noch mit Haftandrohung und anderen Repressalien durchsetzbare örR-Zwangs-"Angebot" in Zeiten schier endloser Alternativen heute gar nicht mehr benötigen? Nur weil sie das Pech haben innerhalb Deutschlands eine Wohnung "innezuhaben"?

Diese müssten dann ja für NICHTS (pardon, für die MÖGLICHKEIT örR theoretisch nutzen zu können) immerhin ein bisschen weniger als 13000 Euro in lebenslangen monatlichen Raten a 17,xx Euro zahlen!

Man wird es auch bei den nächsten Wahlen sehen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. April 2016, 14:09 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

G
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Zitat
«Zu einem geräteunabhängigen Modell der Finanzierung gab und gibt es angesichts der immer rasanteren technischen Entwicklung keine seriöse Alternative.»

Die einzige seriöse Möglichkeit ist die Verschlüsselung.


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Zitat
Einer der Väter des Beitrags, SWR-Justiziar Hermann Eicher, sagte danach: «Zu einem geräteunabhängigen Modell der Finanzierung gab und gibt es angesichts der immer rasanteren technischen Entwicklung keine seriöse Alternative.» Denn sonst müsste der Beitragsservice jedes einzelne Handy zählen.[/b]

SWR-Justiziar Hermann Eicher und seine Richter haben vollkommen recht! Geräteunabhängig ist ok: Jeder der das dank Internet und Satellit mittlerweile weltweit im Internet verfügbare örR-Zwangs"angebot" nutzen könnte, muss für diese Möglichkeit zur Kasse gebeten (gezwungen) werden. Und bei Geräteunabhängigkeit ist das nicht auf die 2,06 Milliarden Smartphones weltweit beschränkt (Stand 2016). Sobald der von Person Z geforderte örR-Zwangsbeitrag entsprechend dieser Regelung/Urteile angepasst wurde, kann Person Z von einer Klage absehen...denn wegen ein paar Cent Streitwert wird sich Person Z (und wahrscheinlich Millionen anderer Menschen, die das örR "Angebot" heute nicht mehr benötigen) dann den Stress nicht antun.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. April 2016, 15:02 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

Z

ZusatzrenteHaetteIchAuchG

Zitat von: 20MillionenEuroTäglich am Heute um 14:18
"Jeder der das dank Internet und Satellit mittlerweile weltweit im Internet nutzbare örR-Zwangsangebot nutzen könnte soll für diese Möglichkeit zahlen."

Schließlich geht es auch dabei um den sog. "Ein­wir­kungs­be­reich" der ÖR-Sender.
Den Begriff "Ein­wir­kungs­be­reich" habe ich in irgendeinen Gerichtsurteil in Zusammenhang mit den ÖR gelesen.
Damit wäre ja die ganze Erde im Ein­wir­kungs­be­reich.
Wenn ich mir überlege, wieviel Haushalte es auf dem Planet Erde (Das Universum und die Außererdischen nicht eingeschlossen) gibt!?
Wenn die ÖR-Sender wüssten, wieviel Geld es hier verdienen lassen würde!?

Jetzt mal Spaß bei Seite:
Warum werden im Außland solche Angebote der ÖR völlig kostenlos angeboten???
Gilt das Grundrecht Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG "Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" (Ist ein vorbehaltlos garantiertes Grundrecht und nicht gemäß Art. 19 Abs. 1 GG einschränkbar) nur im Ausland???
Bin ein wenig ratlos.  ???


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Jetzt mal Spaß bei Seite:
Warum werden im Außland solche Angebote der ÖR völlig kostenlos angeboten???
Gilt das Grundrecht Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG "Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" (Ist ein vorbehaltlos garantiertes Grundrecht und nicht gemäß Art. 19 Abs. 1 GG einschränkbar) nur im Ausland???
Bin ein wenig ratlos.  ???

Da bist nicht nur Du ratlos, sondern viele Millionen andere mit dir (alleine 4,5 Millionen "Beitragskonten" im Mahnverfahren/Vollstreckung, von den weiteren Millionen, die zähneknirschend zahlen, ohne sich zu wehren, ganz zu schweigen)
Und mittlerweile wirken auch die "Richter" ratlos, wenn sie ihre immer wieder auffällig im Sinne des örR gesprochenen Urteile zu begründen versuchen. Auch wenn diese Urteile wie von Dir zitierte Grundrechte verletzen. Das höchste Richter teilweise selbst im Rundfunkrat sitzen, hat damit sicherlich nichts zu tun. Oder?  ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. April 2016, 23:01 von Bürger«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Jetzt mal Spaß bei Seite:
Warum werden im Außland solche Angebote der ÖR völlig kostenlos angeboten???
Gilt das Grundrecht Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG "Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" (Ist ein vorbehaltlos garantiertes Grundrecht und nicht gemäß Art. 19 Abs. 1 GG einschränkbar) nur im Ausland???
Bin ein wenig ratlos.  ???

"Kostenlos" bedeutet Finanzierung durch eine allgemeine Steuer.
Übergangslösung könnte so aussehen:
Lohnsteuer - 5%
Rundfunksteuer + 5%
Rundfunksteuer-Überschüsse durch ein Gesetz in die Bereiche Wissenschaft und Bildung fließen lassen. (Kein Problem mit EU-Beihilfevorschriften)
Strukturelle Reformen brauchen Zeit. Sinkt finanzieller Bedarf --> Lohnsteuer wieder stufenweise erhöhen und Rundfunksteuer senken.
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG kann man auch als "Doppelgrundrecht" deuten.

Vorteile:
keine unzulässige Hinderung der Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen
Rundfunkanstalten haben Zeit für strukturelle Reformen


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

f

fox

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"Kostenlos" bedeutet Finanzierung durch eine allgemeine Steuer.
Übergangslösung könnte so aussehen:
Lohnsteuer - 5%
Rundfunksteuer + 5%
Rundfunksteuer-Überschüsse durch ein Gesetz in die Bereiche Wissenschaft und Bildung fließen lassen. (Kein Problem mit EU-Beihilfevorschriften)
Strukturelle Reformen brauchen Zeit. Sinkt finanzieller Bedarf --> Lohnsteuer wieder stufenweise erhöhen und Rundfunksteuer senken.
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG kann man auch als "Doppelgrundrecht" deuten.

Vorteile:
keine unzulässige Hinderung der Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen
Rundfunkanstalten haben Zeit für strukturelle Reformen

Dieses System lehne ich ab.
Man braucht sich nur mal den Soli anschauen. Seit vielen Jahren wird das Geld nicht mehr für den Aufbau OST verwendet, sondern fließt in den allgemeinen Bundeshaushalt.
Der Finanzminister wird mit Sicherheit nicht auf 5 % der Lohnsteuer verzichten wollen. Eher wird einfach ein Prozentbetrag auf die Lohnsteuer aufgeschlagen.
Das einzige gerechte System ist die Abschaffung des Zwangsbeitrages, sodaß der ÖRR sich dem Wettbewerb stellen soll bzw. muß.


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