Hallo,
es ist Person A's erster Beitrag hier und er hofft das es der richtige Platz dafür ist.
Am 11.03.2016 hat A vom Fachbereich für Finanzen in Hannover eine:
"Letzte Zahlungsaufforderung zum Vollstreckungsauftrag"
erhalten.
Person A muss dazu sagen das er davor IMMER, also seit der Zwangsanmeldung und bei jedem Bescheid mit Widersprüchen geantwortet hatte. Diese wurden zuerst mit einfachen Textbausteinen von der GEZ beantwortet, danach leider nicht mehr.
Ende Dezember, Anfang Januar hat Person A mal wieder einen neuen Festsetzungsbescheid bekommen, mit dem Hinweis, dass dies ein Vollstreckbarer Titel sei.
Darauf hat Person A Re: Zahlungsaufforderung mit Pfändungsandrohung (kein Widerspruch gg. Bescheide) eingelegt und um Zusendung eines Widerspruchbescheides gebeten, der ja Grundlage dafür ist, um Klage einzureichen.
Den Widerspruchsbescheid hat A dann am 16.03.2016 erhalten (am 10.03.2016 erstellt).
Einen Tag zuvor am 15.03.2016 (am 11.03.2016 erstellt) die besagte letzte Zahlungsaufforderung zum Vollstreckungsauftrag erhalten.
Diese Zahlungsaufforderung zum Vollstreckungsauftrag ist an diesem Post angehängt!
Also plötzlich kommt alles auf einmal.
Um die jetzt im Raum stehende Vollstreckung innerhalb von 14 Tagen abzuwehren blieb seiner Meinung nach nur die Möglichkeit eine Klage einzureichen und gleichzeitig einen Antrag auf Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht zu stellen.
Dies im Teil 2.
Liebe Grüsse
xecuter
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.