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Autor Thema: BT-Gutachten WD 3-046/12 / Errichtung der GEZ bzw. des BS unrechtmäßig ?  (Gelesen 4088 mal)

a

azdb-opfer

Liege Mitstreiter,

ich habe mir das BT-Gutachten "Bundesanstalten als nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts" duchgelesen.

Link: https://www.bundestag.de/blob/413556/1189dabd6fd9f8569aaeb35c619fcd06/wd-3-046-12-pdf-data.pdf

Der BS ist zwar keine Bundesanstalt und keine AÖR aber die Grundsätze für die Errichtung sollten auch in diesem Fall anwendbar sein.


In dem Gutachten steht, dass die Einrichtung ohne Gesetz nur rechtmäßig ist, wenn

1. die Aufgabe bereits vorher von der Bundesverwaltung erledigt wurde,
2. durch die Errichtung der kein eigener Verwaltungsunterbau entsteht
3. die Arbeit nicht wesentlich für die Grundrechtsverwirklichung der Bürger ist


zu 1) Die Tätigkeit wurde vorher von der Post übernommen, ist wohl OK
zu 2) kein eigener Verwaltungsunterbau?  ;D ;D ;D
zu 3) greift die Grundrechte der Bürger an


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Bundesanstalten -> Bund

LRA -> Landesrundfunkanstalten -> Land

Die Frage ist, kann diese Information aus der PDF im Sinn übertragen werden?


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zu 1) Die Tätigkeit wurde vorher von der Post übernommen, ist wohl OK
Das wirft aber die nächste Frage auf, denn die Post war eine Bundesbehörde.

-> Wie konnte eine Bundesbehörde in die Lage versetzt werden, nach Landesrecht zu agieren? Wichtig, da ja immer argumentiert wird, daß Rundfunk Landesrecht sei? Hat es entsprechende Bundesgesetze für einen derartigen Vorgang?

-> Dürfen die Länder eine Bundesbehörde beauftragen, für sie etwas zu erledigen, (einzeln oder gemeinsam), ohne daß es ein entsprechendes Bundesgesetz hat?

-> darf eine Bundesbehörde i.L. eine an sie vom Bund übertragene Aufgabe einfach an die Länder bzw. an die von den Ländern ersatzweise geschaffene Stelle übertragen? Bedarf es nicht auch hierzu eines Bundesgesetzes?


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

a

azdb-opfer

Bundesanstalten -> Bund
LRA -> Landesrundfunkanstalten -> Land
Die Frage ist, kann diese Information aus der PDF im Sinn übertragen werden?

Ich meine schon, wenn es um grundsätzliche Verfassungsfragen geht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. April 2016, 03:07 von Bürger«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
zu 1) Die Tätigkeit wurde vorher von der Post übernommen, ist wohl OK
Das wirft aber die nächste Frage auf, denn die Post war eine Bundesbehörde.

-> Wie konnte eine Bundesbehörde in die Lage versetzt werden, nach Landesrecht zu agieren? Wichtig, da ja immer argumentiert wird, daß Rundfunk Landesrecht sei? Hat es entsprechende Bundesgesetze für einen derartigen Vorgang?

-> Dürfen die Länder eine Bundesbehörde beauftragen, für sie etwas zu erledigen, (einzeln oder gemeinsam), ohne daß es ein entsprechendes Bundesgesetz hat?

-> darf eine Bundesbehörde i.L. eine an sie vom Bund übertragene Aufgabe einfach an die Länder bzw. an die von den Ländern ersatzweise geschaffene Stelle übertragen? Bedarf es nicht auch hierzu eines Bundesgesetzes?


Genau wegen dieser "Kompetenzkonflikte" Bund <-> Land gab es wohl mal
Urteile des BundesVERWALTUNGsgerichts im Jahre 1968... erwähnt u.a. unter

Ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine Behörde?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.msg116973.html#msg116973
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.msg118756.html#msg118756
1973 (Gründung der "GEZ") bzw.
1976 (Arbeitsaufnahme der "GEZ")
erfolgte jedoch die
Umstellung des "Finanzierungseinzugs" von der
- "Deutschen Bundespost" ("Behörde")
auf die
- "Gebühreneinzugszentrale" (interne "Gemeinschaftseinrichtung"/"Verwaltungsgemeinschaft")

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Geschichte
https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice#Geschichte
Zitat
Die GEZ als Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln wurde 1973 gegründet und nahm am 1. Januar 1976 ihre Arbeit auf. Damit ging der seit 1923 zunächst in den Händen der Reichspost, später der Bundespost liegende Gebühreneinzug in den Aufgabenbereich des Rundfunks über. Grundlegend waren zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts von 1968, die klarstellten, dass die Regelung der Rundfunkgebühren Sache der Bundesländer und nicht der Post sei.

Diese Urteile zu recherchieren und zu verstehen könnte hier also evtl. weiterhelfen...


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Diese Urteile zu recherchieren und zu verstehen könnte hier also evtl. weiterhelfen...
Bliebe das Problem, an die Urteile heranzukommen; bei der Website des BVerwG sind sie jedenfalls nicht eingestellt.

Zur ehemaligen Bundespost steht allerdings in mehreren Urteilen geschrieben, daß die aus der ehemaligen Bundespost entstandenen Firmen in ihrem Bereich Rechtsnachfolger der ehemaligen Bundespost sind.

Insofern genügt es nicht, daß das Gericht urteilt, wenn dem kein Bundesgesetz folgt. Ohne rechteentziehendes Bundesgesetz haben die aus der ehemaligen Bundespost entstandenen Firmen noch heute formal jene Rechte inne, die sie damals innehatten; das gilt zwangsweise auch für GEZ und Co.


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Diese Urteile zu recherchieren und zu verstehen könnte hier also evtl. weiterhelfen...
Bliebe das Problem, an die Urteile heranzukommen; bei der Website des BVerwG sind sie jedenfalls nicht eingestellt.

Urt. v. 05.11.1965, Az.: BVerwG VII C 119.64
Anspruch auf Zahlung von Rundfunkgebührenanteilen; Verteilung der Einnahmen aus der Erhebung von Fernsehgebühren; Verfassungswidrigkeit eines Staatsvertrages
https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/1965-11-05/BVerwG-VII-C-11964

Urt. v. 15.03.1968, Az.: BVerwG VII C 42.67
Befugnis zur sachlichen Entscheidung eines Antrags auf Befreiung von der Seh-Rundfunkgebühr; Charakter der Rundfunkgebühr; Kompetenz zur Erhebung der Gebühren
https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/1968-03-15/BVerwG-VII-C-4267


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azdb-opfer

Ohne rechteentziehendes Bundesgesetz haben die aus der ehemaligen Bundespost entstandenen Firmen noch heute formal jene Rechte inne, die sie damals innehatten; das gilt zwangsweise auch für GEZ und Co.

BVerwG, 15.03.1968 - BVerwG VII C 189.66
Zitat
Die Bundespost kann im Auftrage des Landes die Rundfunkgebühr einziehen.
Gab es vom Gesetzgeber diesen Auftrag?

Für die Rechtmäßigkeit der Übertragung müssen laut Gutachten alle 3 Forderungen erfüllt sein. Die erste Forderung ist vielleicht erfüllt.

Aber diese Forderungen wurden sicher nicht erfüllt:
Zitat
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Gab es vom Gesetzgeber diesen Auftrag?
Eine der zu klärenden Fragen wird sein, ob das Urteil eines Bundesgerichtes ausreichend ist, ein Gesetz des Bundes zu ersetzen?

Auf EU-Ebene reicht das jedenfalls nicht für alle nur denkbaren Fälle aus, auch wenn Urteile des EuGH freilich in der Sache für alle nationalen Gerichte bindend sind. Die Urteile des EuGH gehen zwar in geltendes, durchaus auch unmittelbares Recht über, sie werden aber von der EU-Kommission in ihre Gesetze und Verordnungen eingepflegt, auch wegen der Bindungswirkung gegenüber den Mitgliedsstaaten.


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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