zu 1) Die Tätigkeit wurde vorher von der Post übernommen, ist wohl OK
Das wirft aber die nächste Frage auf, denn die Post war eine Bundesbehörde.
-> Wie konnte eine Bundesbehörde in die Lage versetzt werden, nach Landesrecht zu agieren? Wichtig, da ja immer argumentiert wird, daß Rundfunk Landesrecht sei? Hat es entsprechende Bundesgesetze für einen derartigen Vorgang?
-> Dürfen die Länder eine Bundesbehörde beauftragen, für sie etwas zu erledigen, (einzeln oder gemeinsam), ohne daß es ein entsprechendes Bundesgesetz hat?
-> darf eine Bundesbehörde i.L. eine an sie vom Bund übertragene Aufgabe einfach an die Länder bzw. an die von den Ländern ersatzweise geschaffene Stelle übertragen? Bedarf es nicht auch hierzu eines Bundesgesetzes?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;