Autor Thema: Ich weiß, wo Dein Auto steht!  (Gelesen 18682 mal)

Offline Stromboli

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Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« am: 16. April 2010, 20:34 »
Bisher kannte ich die Ammenmärchen über GEZ-Büttel nur aus einschlägigen Foren im Internet.
Meine Wohnsituation schaut so aus, dass ich mir mit meinem Vater ein Haus teile. Wie das Leben halt so spielt, versterben auch mal Familienangehörige, ziehen lebenssituationsabhängig und -abschnittsbedingt Personen zu oder wieder weg und so haben wir im Moment ein relativ großes Haus in dem früher mal drei Parteien unter gekommen sind, für uns zwei alleine. Zu meiner Schande muss ich gestehen: Die Namen auf den Klingeln sind nicht aktuell, verraten nichts über den Ist-Zustand und es wurden in der Vergangenheit auch mal Haustiere mit Anfragen der GEZ bedacht, weil die auf der Klingel standen.

Mein Vater ist Rentner, wohnt im Parterre und hat seine Gebühren schon brav gezahlt, als der Büttel noch Quark im Schaufenster war. Sämtliche Empfangsgeräte sind bei ihm ordnungsgemäß angemeldet. Dem Umstand auch mal zu Hause zu arbeiten, verdanke ich wohl, dass ich heute nicht von meinem Vater bei der GEZ angemeldet wurde...

Ich sitze also um die Mittagszeit in meinem Büro, als mein Vater die Wohnung betritt und mir erklärt, dass gerade ein netter junger Mann von unserer zuständigen Rundfunkanstalt in seinem Esszimmer sitzt. Bei mir fällt der Groschen recht schnell. Mein Puls schießt hoch, mir wird warm...
"Sitzt?!? Hast Du den etwa rein gelassen?"
"Ja, im Stehen hat er nicht schreiben können und er hat einen Ausweis gezeigt..."
Und ihn eben mit seinem pseudooffiziellen Auftreten eingeschüchtert...
"Ja, und wenn jetzt jemand den Wachturm hochhält und dem die Füße weh tun, bittest Du den auch plötzlich rein?!? Raus mit dem!"
Mein Vater ist ein höflicher Mensch: "Das kann ich doch nicht machen..."
Meine Lebenserfahrung ist da etwas anders: Ich kann und es ist bei weitem nicht der Erste...
Ich gehe also runter in die Wohnung meines Vaters, wo der GEZ-Büttel in freudiger Erwartung sitzt und die Anmeldung für mich fertig ausfüllen will, die mein Vater vielleicht sogar unterschrieben hätte. Bevor er sich überhaupt vorstellen kann, ist er bereits der Wohnung und des Grundstücks verwiesen. Hand muss ich keine anlegen, meine gegen null tendierende Diskussionsbereitschaft ist ohnehin nicht zu übersehen und wird sogar von diesem Menschenschlag recht schnell verstanden.

Allerdings werde ich mit Drohungen bedacht: Durch die bereits geschlossene Haustür höre ich ihn blöken, dass er mich jetzt zwangsanmelden werde und ich in dem Fall noch mit 1.000€ Strafe zu rechnen habe. Die zweite Aufforderung jetzt ganz fix das Grundstück zu verlassen, ignoriert er auch und eine Visitenkarte (Name, Rundfunkanstalts-Logo, Hotmail-Adresse und Handynummer...) sowie der Durchschlag des nicht fertig ausgefüllten Anmeldeformulars landen in meinem Briefkasten. Bevor er das eingefriedete Grundstück verlässt, inspiziert der bereits Verwiesene noch das Haus rückseitig vom Garten aus um sich dann in Ruhe dem Nachbargebäude zu widmen. Seine Bombe hat er ja noch legen können...

Während er meinen Nachbarn in ein Gespräch verwickelt erkläre ich ihm aus dem Hintergrund, dass es sich bei dem jungen Mann um einen Betrüger handelt und die Polizei bereits auf dem Weg hierher ist, um seine Personalien festzustellen. Den Anruf bei der Polizei hole ich umgehend nach, während der GEZ-Büttel jetzt unentschlossen auf der Straße rumlungert. Gefallen ist der Groschen allerdings noch nicht: Als mein Vater mit seinem PKW das Grundstück verlässt, blafft er ihm trotzig hinterher, dass er jetzt auch sein Kfz-Kennzeichen kenne und bei der Zulassungsstelle anfragen werde. Wonach eigentlich? Dort werden Autos und keine Empfangsgeräte gemeldet und (s.o.) mein Vater bezahlt für alle Empfangsgeräte ordentlich, was der GEZ-Büttel eigentlich wissen müsste, da ihm dreister Weise sogar die Kontenverbindung bekannt ist, über die bisher per Lastschrift abgebucht wurde. (Die hat er als Aufhänger im Gespräch verwendet, erfahre ich später und nachdem mein Vater wieder klar denken kann, ist ihm der laue Umgang mit solch sensiblen Daten überhaupt nicht einerlei. Wie das Geld zur GEZ kommt, muss der Büttel nun wirklich nicht wissen.)

Als ich dem GEZ-Büttel über die Mauer erkläre, dass er sich mit seinen schwachsinnigen Drohungen endgültig für eine Strafanzeige qualifiziert hat und ich dann über Akteneinsicht auch herausfinden werde, wo er wohnt (die Visitenkarte verrät das ja nicht und den Personalausweis wird er mir jetzt auch nicht mehr zeigen), sind erste Denkmuster erkennbar. Inzwischen begreift er, es doch nicht mit einem Idioten zu tun zu haben, kommt wieder halbwegs zur Besinnung, steigt in sein Auto (damit habe ich sein Kfz-Kennzeichen auch...) und verlässt fluchtartig den Ort des Geschehens...

Der Hammer kommt dann beim Blick auf den Durchschlag des nicht fertig ausgefüllten Anmeldeformulars in meinem Briefkasten. Hätte mein Vater den Ausführungen des Drecksacks Vertrauen geschenkt, wäre er dabei gewesen, mir rückwirkend zum 1.01.1995 ein Radio in meinem Kfz und einen Fernseher in meiner Wohnung anzumelden. Handschriftlich ist im Formular vermerkt, dass der Büttel diese Informationen angeblich von meinem Vater erhalten habe. Nachzuzahlende Gebühren weit im vierstelligen Bereich und eine nette Provision für den Büttel, sofern er sich tatsächlich zur Zwangsanmeldung durchringen kann und ich auch brav bezahle. Für das Geld würde ich mir eher einen netten jungen Mann aus dem Türsteher-Milieu für einen Abend mieten...

Ich stelle meinen Vater also zur Rede, wie er so einen Unsinn behaupten kann. Natürlich hat er das nicht getan. Er ist zwar nicht mehr der Jüngste und dämlich überrumpelt worden. Aber senil ist er nicht. Wie die Wohnverhältnisse in unserem Haus vor 15 Jahren ausgesehen haben, weiß er genau und dass ich mir als Student gar kein Auto leisten konnte, hat er als Mitfinanzierer meines Studiums natürlich auch nicht vergessen.

Die Anzeige wegen Hausfriedensbruchs ist bereits raus, an der Betrugsanzeige feile ich noch. Nach Recherchen im Internet kann ich mich glücklich schätzen, die Beweismittel aus Büttel-Dummheit frei Briefkasten erhalten zu haben. Darüber hinaus hat er mit seinem schicken Auto direkt vor meiner Haustür geparkt. Über das Gebaren bin ich gelinde ausgedrückt entsetzt und momentan stolz auf mich, dass der feine Mensch unversehrt auf zwei Beinen unser Grundstück verlassen durfte.

Ich bin gespannt, wie weit der Büttel das Spiel treiben wird und sobald ich Akteneinsicht in die Strafverfahren hatte, werde ich ganz sicher mal gucken, wie es sich so als Gebührenbüttel wohnt. Unser klärendes Gespräch ist bisher ja nur aufgeschoben und kann dann in Ruhe an seinem Wohnzimmertisch fortgesetzt werden...


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Offline Therapy

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #1 am: 21. April 2010, 15:08 »
Es ist schon erschreckend was sich die Beauftragten der GEZ erlauben. Aber Lügen, täuschen und einschüchtern sind nunmal die gängisten Methoden und wenn ich mich in meinem Bekanntenkreis umhöre sind viele davon überzeugt das die GEZ Leute wirklich solche Rechte haben. Es gibt halt zu wenig Aufklärung und die GEZ hat auch lang genug auf diese Weise auf die Leute eingewirkt.

Man wirft mir vor ich sei wegen meiner Einstellung der GEZ gegenüber Gesellschaftsschädigend. Gesellschaftsschädigend, aber glücklich! ;D


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« Letzte Änderung: 22. April 2010, 15:14 von Therapy »
Hat jemand mein Recht gesehen?

Offline Spock

  • Beiträge: 374
Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #2 am: 22. April 2010, 10:52 »
und sobald ich Akteneinsicht in die Strafverfahren hatte, werde ich ganz sicher mal gucken, wie es sich so als Gebührenbüttel wohnt.

So es denn zu einem Strafverfahren kommen wird. In der Praxis sieht es so aus, dass man aufgrund des fehlenden öffentlichen Interesses auf den privaten Klageweg verwiesen wird. Der GEZ-Scherge hat ja die Informationen von deinem Vater freiwillig erhalten und hat ihn auch freiwillig ins Wohnzimmer geführt. Also Hausfriedensbruch und Betrug sind da auch bei grösstem Wohlwollen (im Rahmen des öffentlichen Interesses) nicht erkennbar:

Auch wenn ein Tatverdächtiger (Beschuldigter) ermittelt wurde, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn ohne weitere Folgen ein, falls sich doch noch seine Unschuld erweist oder das Ermittlungsergebnis nicht genügend Anlass zur Erhebung der Anklage bietet (Beweisnot) oder die Schuld des Täters als gering angesehen wird (Geringfügigkeit).


Sollte es tatsächlich aufgrund der Aussagen von deinem Vater zu einer rückdatierten Zwangsanmeldung kommen, könnte es auch mit der Einrede der Verjährung eng werden:

Der Gebührenschuldner, der nicht seiner Anmeldepflicht nach § 3 RGebStV genügt, kann nach Ansicht des bay. wie auch des Hess. Verwaltungsgerichtshofs wegen unzulässiger Rechtsausübung sich nicht mit Erfolg auf die Einrede der Verjährung berufen. Denn nach § 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ist der Rundfunkteilnehmer unverzüglich zur Anmeldung seiner Geräte verpflichtet (BayVGH, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.708; VGH Hessen, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/91).

Es gibt noch weitere solche Urteile, aber auch Urteile wo die Einrede der Verjähhrung funktioniert hat. Das kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls und den Richter an. Natürlich solltest Du auch einen cleveren Anwalt haben.


Grundsätzlich ist es aber richtig, dass Du Strafanzeige stellst und solche Vorgänge aktenkundig werden. Darüber hinaus darfst Du dir aber nicht zuviel davon versprechen und einfach mal in Ruhe abwarten.


Gruss
Spock


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« Letzte Änderung: 22. April 2010, 11:04 von Spock »
"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

Offline GEZ noch?

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #3 am: 24. April 2010, 21:29 »
Wahnsinn, die Geschichte. Einfach unglaublich.


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"Philosophische oder Kommunikative Probleme kann nur verstehen oder auflösen, wer begreift, welche Fehlanwendung von Sprache sie erzeugten."

(Ludwig Wittgenstein)

Kombattant

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #4 am: 26. April 2010, 18:34 »
Hey Alder ich weiss wo dein Auto steht!

Köstlich!  :0012392:


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Offline Stromboli

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #5 am: 27. April 2010, 09:26 »
So es denn zu einem Strafverfahren kommen wird. In der Praxis sieht es so aus, dass man aufgrund des fehlenden öffentlichen Interesses auf den privaten Klageweg verwiesen wird.
Natürlich kommt es zu einem Strafverfahren. Ob das eingestellt wird bzw. werden kann, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Aber um genau das heraus zu finden, wird erst mal der Beschuldigte vorgeladen. Mit dem zuständigen Beamten habe ich auch bereits telefoniert und ich mache mir da keine Illusionen, dass der Staatsanwalt das letztendlich einstellen wird. Aber Akteneinsicht kann ich danach dennoch nehmen.
"Privater Klageweg": Was stellst Du Dir denn darunter vor? Zivilrechtlich wollen mir keine Ansprüche einfallen.

Der Witz besteht ja darin, dass mein Vater überhaupt keine Aussagen getätigt hat, die eine entsprechende Rückdatierung rechtfertigen. Insofern ist das zitierte Urteil auch nicht unbedingt einschlägig. Und ich würde die Einrede der Verjährung allenfalls hilfsweise erheben. Da der Gebührenhansel keine Unterschrift von mir oder meinem Vater hat, läge die Beweislast in einem Verwaltungsverfahren bei der Landesrundfunkanstalt.


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Offline Spock

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #6 am: 27. April 2010, 21:07 »
Natürlich kommt es zu einem Strafverfahren.

Wenn der Verdacht begründet ist, dass eine Straftat begangen wurde. Ansonsten ist hier schon finito.

Ob das eingestellt wird bzw. werden kann, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Bei Bagatellen ist ganz sicher, dass eingestellt wird. Das gilt sogar für leichte Körperverletzung!

Generell wird eingestellt, wenn sich nicht genügend Anlass zur Anklage bietet (Beweisnot) oder die Schuld des Täters als gering angesehen wird (Geringfügigkeit).

In deinem Fall wird es wohl eine Mischung aus beidem sein und es wurde auch kein bleibender Schaden verursacht.

Aber um genau das heraus zu finden, wird erst mal der Beschuldigte vorgeladen. Mit dem zuständigen Beamten habe ich auch bereits telefoniert

Wenn die Polizei möchte kann und darf sie von sich aus ermitteln. In so einem Fall wird der Staatsawalt von sich aus aber keine Ermittlungen einleiten.

"Privater Klageweg": Was stellst Du Dir denn darunter vor?

Das ist so: In einem Strafverfahren ist die Staatsanwaltschaft der Kläger und Du als Geschädigter bist Zeuge.

Bei einer privaten Klage bist Du als Geschädigter der Ankläger und damit auch dem Prozessrisiko ausgesetzt.

Gruss
Spock


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« Letzte Änderung: 27. April 2010, 21:09 von Spock »
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Offline Stromboli

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #7 am: 28. April 2010, 04:06 »
Wenn der Verdacht begründet ist, dass eine Straftat begangen wurde. Ansonsten ist hier schon finito.
Zur vertiefenden Lektüre macht vielleicht das hier Sinn. Dann dürfte Dein Denkfehler klar sein:
http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C7358604_N9546856_L20_D0_I3749624.html

Bei einer privaten Klage bist Du als Geschädigter der Ankläger und damit auch dem Prozessrisiko ausgesetzt.
Auf welcher Anspruchsgrundlage willst Du denn dauernd den Zivilweg beschreiten?


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Offline Spock

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #8 am: 28. April 2010, 09:18 »
Wenn der Verdacht begründet ist, dass eine Straftat begangen wurde. Ansonsten ist hier schon finito.
Zur vertiefenden Lektüre macht vielleicht das hier Sinn. Dann dürfte Dein Denkfehler klar sein:
http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C7358604_N9546856_L20_D0_I3749624.html

Guter Link! Aber dort steht ja auch genau das was ich oben geschrieben habe:
Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde

Wo soll da mein Denkfehler sein?

Bei einer privaten Klage bist Du als Geschädigter der Ankläger und damit auch dem Prozessrisiko ausgesetzt.
Auf welcher Anspruchsgrundlage willst Du denn dauernd den Zivilweg beschreiten?

Bin jetzt etwas irritiert. Erst eine Belehrung mittels Link wegen Unterstellung eines Denkfehlers und dann eine Frage, welche auch in deinem Link klar beantwortet wird:

In Strafverfahren aus dem engen persönlichen Umwelt des Opfers, beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, "einfacher" Körperverletzung u.a., in denen ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht vorliegt , stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäß § 376 StPO ein und verweist den Verletzten auf die Privatklage. (19) Dieser muss selbst entscheiden, ob er durch eine  Rechtsanwalt ohne Mithilfe der Staatsanwaltschaft das Strafverfahren betreiben will.     

So wie Du den Tathergang beschrieben hast wird es haarscharf auf den Verweis der Privatklage hinauslaufen.


Gruss
Spock


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Offline Speedy

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #9 am: 28. April 2010, 18:36 »
........

Ich bin gespannt, wie weit der Büttel das Spiel treiben wird und sobald ich Akteneinsicht in die Strafverfahren hatte, werde ich ganz sicher mal gucken, wie es sich so als Gebührenbüttel wohnt. Unser klärendes Gespräch ist bisher ja nur aufgeschoben und kann dann in Ruhe an seinem Wohnzimmertisch fortgesetzt werden...

Das wird aber teuer denn Du bekommst ja keine Akteneinsicht.

Du kannst allenfalls nach §475 StPO Akteneinsicht über einen von Dir beauftragten Anwalt bekommen.
Deinen Anwalt muss Du aber selbst zahlen und ich sehe keine Chance diese Kosten auf den Beauftragten der ÖR abzuwälzen.



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Offline Spock

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #10 am: 29. April 2010, 11:59 »
Du kannst allenfalls nach §475 StPO Akteneinsicht über einen von Dir beauftragten Anwalt bekommen.

Unter Umständen aber erst dann, wenn das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist.




@Stromboli

Verstand du üben müsst, mein junger Padawan.
Den Eindruck du erweckst, dass Du kopflos bist.
Den Zorn des Imperiums Du so auf Dich ziehen wirst.


Gruss
Spock


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« Letzte Änderung: 29. April 2010, 12:04 von Spock »
"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

Offline Stromboli

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #11 am: 23. Mai 2010, 04:20 »
Prima, dann kann ich dem Schergen ja gleich eine kleben - LOL

 :D
Wenn Spock dann ermittelt: Ja. :D

@Spock: Lies doch einfach mal, was ich bisher geschrieben habe und den Link zur vertiefenden Lektüre. Wenn Du Dir das richtig verinnerlichst, wird Dir klar, dass Deine Vorhersagen Unfug sind. Es lässt sich auch weder darüber streiten, noch diskutieren. Ein Ermittlungsverfahren wurde bereits eingeleitet. Das muss nicht zwangsläufig vom Staatsanwalt ausgehen. Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden können das auch und haben es bereits getan. Vielleicht hast Du das einfach überlesen. Mit dem ermittelnden Beamten hatte ich ja telefoniert und damit ist der zunächst verpflichtet, in alle Richtungen zu ermitteln. Neben meiner Zeugenaussage ist also auch die vom Gebührenbüttel aktenkundig und mehr brauche ich erst mal nicht.

Gehören Gebührenbüttel regelmäßig zum engen persönlichen oder familiären Umfeld? Wo ich wohne, ist nicht jeder mit jedem verwandt - insofern sind Deine Ausführungen zur "Privatklage" weder richtig, noch einschlägig, noch scheinst Du zu wissen, worauf die überhaupt abstellen würde.

@Speedy:
Mal abgesehen davon, dass wir hier pseudonym posten und deswegen keine Rückschlüsse auf die Professionen der Forenmitglieder möglich sind, läge es für mich in der Natur der Sache, sich spätestens bei den Betrugsvorwürfen anwaltlich beraten zu lassen. Insofern ist Dein Beitrag obsolet, weil ich zu keinem anderen Ergebnis komme als Du: Ich kann Akteneinsicht nehmen. Ob ich das selbst beantragen kann oder dafür jemanden beauftragen muss, spielt keine Rolle.


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Offline Spock

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #12 am: 24. Juni 2010, 16:24 »
@Stromboli

Gibt es schon Neuigkeiten zum Ermittlungsverfahren bzw. ist dein Fall von öffentlichem Interesse, so dass die Staatsanwaltschaft Klage erheben wird?
Wie lautet das Aktenzeichen?

Mich würde schon gern interessieren, ob meine Vorhersagen Unfug sind und es ist auf jeden Fall auch im öffentlichen Interesse des Forums wie das Ermittlungsverfahren gelaufen ist. Nach ca. 2,5 Monaten muss es bei so einem einfachen Sachverhalt schon ein Ergebnis geben.

Bist ja fast täglich hier im Forum, da kannste ruhig ein paar Sätze dazu schreiben.

Gruss
Spock


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« Letzte Änderung: 25. Juni 2010, 15:17 von Spock »
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Offline Stromboli

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #13 am: 25. Juni 2010, 20:14 »
Ich hatte Akteneinsicht und damit auch die Adresse. Die Anzeige habe ich zurück gezogen, eine Zwangsanmeldung gab´s nicht.


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Offline Spock

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #14 am: 28. Juni 2010, 11:27 »
Die Anzeige habe ich zurück gezogen, eine Zwangsanmeldung gab´s nicht.

Das irritiert mich jetzt aber, da es ja zwei Anzeigen geben sollte: Eine wegen Hausfriedensbruch und eine wegen Betrug.

Nur weil eine unterstellte Betrugsabsicht nicht substantiiert dargestellt werden konnte wird nicht automatisch der unterstellte Hausfriedensbruch ebenso hinfällig, außer Du hast diese Strafanzeige ebenso zurückgezogen.

Aber da frage ich mich, wo da der kausale Zusammenhang zwischen beiden Strafanzeigen besteht?
Was nützt dir die Adresse des GEZ-Schergen?

@Spock: Lies doch einfach mal, was ich bisher geschrieben habe und den Link zur vertiefenden Lektüre. Wenn Du Dir das richtig verinnerlichst, wird Dir klar, dass Deine Vorhersagen Unfug sind.

Würde mal sagen, dass ich genau ins Schwarze getroffen habe!


Gruss
Spock

PS: An die Adresse des GEZ-Schergen kannst Du auch einfacher kommen, da der Schergenausweis der LRA nur in Verbindung mit seinem Personalausweis gültig ist. Der Schergenausweis wird zwar gerne als Dienstausweis betitelt, ist aber kein amtliches Dokument ist. Auf dem Perso steht bekanntlich auf der Rückseite die Adresse. ;D

http://www.wdr.de/unternehmen/senderprofil/rundfunkgebuehren/gebuehrenbeauftragte.jsp


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« Letzte Änderung: 28. Juni 2010, 11:30 von Spock »
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