Das irritiert mich jetzt aber, da es ja zwei Anzeigen geben sollte: Eine wegen Hausfriedensbruch und eine wegen Betrug.
Nein, es gab erst mal eine Strafanzeige. Unter welchen rechtlichen Gesichtspunkten, muss der Anzeigenerstatter weder wissen noch ausformulieren.
Das ist lustig: Strafanzeige erstellen ohne konkreten Straftatbestand.
Soll doch der Staatsanwalt selber schauen, ob er aus der Geschichte was basteln kann.
Aber im Ermittlungsverfahren soll ja herausgefunden werden, ob der Sachverhalt auch tatsächlich den entsprechenden strafrechtlichen Normen genügt.
Bei minderschweren Delikten wird der Staastanwalt trotz Erfüllung der strafrechtlichen Normen kein Strafverfahren einleiten. Dein Fall ist höchstens ein minderschwerer Delikt!
Aber da frage ich mich, wo da der kausale Zusammenhang zwischen beiden Strafanzeigen besteht?

Tateinheit?
Die Tateineheit besagt lediglich, dass bei einer Straftat, die mehrere Strafgesetze verletzt, das Gesetz angewendet wird, das die schwerste Strafe vorsieht.
Man kann also in Deutschland als Rechtsfolge bei einer Straftat mit mehreren Einzeldelikten nur einmal bestraft werden.
Deshalb stellt sich in deinem konkreten Fall die Frage, warum nach Wegfall des angeblichen Betrugsdeliktes nicht wenigstens der Hausfriedensbruch weiter verfolgt wird.
Würde mal sagen, dass ich genau ins Schwarze getroffen habe!
Nein, aber das hatten wir schon geklärt.
Die Anzeige wegen Betruges wurde zurückgenommen.
Was ist mit dem Hausfriedensbruch?
Wo habe ich mich bis jetzt geirrt?
PS: An die Adresse des GEZ-Schergen kannst Du auch einfacher kommen, da der Schergenausweis der LRA nur in Verbindung mit seinem Personalausweis gültig ist. Der Schergenausweis wird zwar gerne als Dienstausweis betitelt, ist aber kein amtliches Dokument ist. Auf dem Perso steht bekanntlich auf der Rückseite die Adresse. 
Ja, hatte ich bereits in einem anderen Beitrag erläutert und das ist auch gar nicht das Problem. Wenn der Scherge den in der Hitze des Gefechts aber nicht mehr zeigen will, muss man nach anderen Möglichkeiten suchen.
Du hättest die Adresse des Schergen sogar mit nur einem Telefonat haben können! Er hat wie Du selbst schreibst mit seinem PKW vor deinem Haus geparkt. Da genügt dann eine einfache Halteranfrage beim Verkehrsdienst der Polizei. Damit die Ploizei die Halternagaben herausrückt genügt es, dass Du angibst es handelt sich um einen Parkplatzrempler und Du möchtest das privat regeln. Da habe ich bereits mit Erfolg durchgeführt. Die Polizei ist immer froh, wenn man privat regeln möchte!

Gruss
Spock