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Autor Thema: Gedanken zur "merkwürdigen" Konstellation des BS/ÖR ?  (Gelesen 2039 mal)

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Habe grade ein GEZ Video gesehen, was ich hier nicht verlinke, da es wohl eh gelöscht wird. Aber der Uploader sagte zB. er frage sich warum kein ordentliches Gesetz für den ÖR gemacht wurde. Bzw. eine Steuer vom Bundestag dafür beschlossen wurde. Bzw. einfach eine andere Steuer/Abgabe erhöht wurde um das Monster zu finanzieren.

Das frage ich mich auch. Denn es wäre sicher keine Problem gewesen, dieses durch den Bundestag zu bringen, wenn man bedenkt, dass so gut wie alle Parteien and der Macht dafür sind. Also CDU/SPD hauptsächlich - aber anscheinend die Grünen auch.

Wer hat Ideen, warum diese komische Organisation auf wackligen Beinen geschaffen wurde ? Ist es eine Machtdemonstration ? Danke  :)


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Es ist ganz einfach: die Bundesländer sind laut Verfassung exklusiv für den Rundfunk zuständig; der Bund ist exklusiv für Steuern zuständig. D.h. die Länder dürfen keine neue Steuer erfinden. Der Bund darf zwar eine neue Steuer erfinden, damit aber nicht den Rundfunk finanzieren.

Die Lösung des Dilemmas wäre, dass die Bundesländer einen Teil des ihnen zustehenden Steueraufkommens für den Rundfunk nutzen. Das schmeckt ihnen aber nicht, weil dieser Teil ja dann futsch ist. Deshalb die "Lösung" mit dem Beitrag, der zwar wie eine Steuer wirkt, genauso aussieht und riecht, aber (Magie, Magie) laut BVerwG keiner ist.

Warum man es nicht beim alten System einer echten Abgabe gelassen hat? Weil immer mehr Leute ihren Fernseher abgemeldet haben, weil ihnen das Programm nicht mehr gefallen hat. Und dieser Trend war abzusehen: bald wäre kaum noch einer bereit gewesen, den Schwachsinn weiter zu finanzieren. Deshalb musste dieser geräteunabhängige Beitrag her, damit sich keiner mehr entziehen kann, indem er den Rundfunk nicht mehr nutzt (also so wie bei einer Steuer, die wir auch alle zahlen müssen, ob wir das damit finanzierte gut finden oder nicht)


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Es ist ganz einfach: die Bundesländer sind laut Verfassung exklusiv für den Rundfunk zuständig; der Bund ist exklusiv für Steuern zuständig

Danke für die Meinung, kannst Du bitte genau den § in der "Verfassung" nennen ? Danke Dir.

Meinst Du das hier ?

6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_23.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2016, 21:35 von Alpha667«

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Es ist ganz einfach: die Bundesländer sind laut Verfassung exklusiv für den Rundfunk zuständig; der Bund ist exklusiv für Steuern zuständig. D.h. die Länder dürfen keine neue Steuer erfinden. Der Bund darf zwar eine neue Steuer erfinden, damit aber nicht den Rundfunk finanzieren.

Die Lösung des Dilemmas wäre, dass die Bundesländer einen Teil des ihnen zustehenden Steueraufkommens für den Rundfunk nutzen. Das schmeckt ihnen aber nicht, weil dieser Teil ja dann futsch ist. Deshalb die "Lösung" mit dem Beitrag, der zwar wie eine Steuer wirkt, genauso aussieht und riecht, aber (Magie, Magie) laut BVerwG keiner ist.

Warum man es nicht beim alten System einer echten Abgabe gelassen hat? Weil immer mehr Leute ihren Fernseher abgemeldet haben, weil ihnen das Programm nicht mehr gefallen hat. Und dieser Trend war abzusehen: bald wäre kaum noch einer bereit gewesen, den Schwachsinn weiter zu finanzieren. Deshalb musste dieser geräteunabhängige Beitrag her, damit sich keiner mehr entziehen kann, indem er den Rundfunk nicht mehr nutzt (also so wie bei einer Steuer, die wir auch alle zahlen müssen, ob wir das damit finanzierte gut finden oder nicht)

Deshalb musste dieser geräteunabhängige Beitrag her, der sich auf die Multimediageräte bezieht und für die Wohnung bezahlen muss :o

unmöglich





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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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Wer hat Ideen, warum diese komische Organisation auf wackligen Beinen geschaffen wurde ? Ist es eine Machtdemonstration ? Danke  :)
Es ist keine Machtdemonstartion, sondern Machtausnutzung. Laut Grundgesetz Artikel 5 gibt es eine Pressefreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat daraus mit zahlreichen Rundfunkurteilen ein Monster erschaffen, welches durch seine unglaubliche Größe und Macht alle anderen Bereiche bestimmt und lenkt. Die Justitiare des örR haben den RBStV quasi selbst verfasst und sich durch ein gekauftes Gutachten eines ehemaligen Verfassungsrichters dessen Verfassungskonformität bescheinigen lassen. Diesen Gesetzentwurf legten sie den Ministerpräsidenten der Bundesländer zur Entscheidung vor, nicht ohne die einzelnen Paragraphen daraus euphemistisch zu verklären. Dass aus diesem Gutachten wesentliche Punkte nicht umgesetzt wurden, ist der Gier der Intendanten zu verdanken. Im Laufe der Zeit wurden viele Argumente gegen den RBStV gefunden, die alle nicht von den Gerichte widerlegt, sondern abgewiesen wurden. Begründung immer: der örR ist wichtig, jeder muss bezahlen. Wobei nicht bewiesen wird, dass örR wichtig ist und auch nicht jeder bezahlt, sondern nur die Wohnungsinhaber.

Der Paragraph, den du suchst, nennt sich Gesetzgebungskompetenz:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gesetzgebungskompetenz.html

Meine Version, wie das Gesetz entstanden ist, kannst du hier nachlesen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8832.msg61985.html#msg61985


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Danke  :)

Google hat auch das hier ausgespuckt:

https://wohnungsabgabe.de/rundfunkimgrundgesetz.html

Zitat der 1. Hälfte, Rest bitte im Link lesen !

"Rundfunk im Grundgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Rundfunkurteilen immer wieder zugunsten des öffentlich-rechtliche Rundfunks entschieden. Da das Gericht kein Gesetzgeber ist, sondern eigentlich nur Gesetze auf Konformität mit dem Grundgesetz überprüfen darf, ist interessant zu wissen, was im Grundgesetz zum Thema Rundfunk zu finden ist. Überraschenderweise gibt es im gesamten Grundgesetz nur eine einzige Stelle, die Rundfunk zum Thema hat, wenn man von Artikel 23 Abs. 6 GG absieht, der die Zuständigkeit regelt.

„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.” (aus Artikel 5 GG)

Das Grundgesetz verlangt also vom Gesetzgeber und den Rundfunkveranstaltern, dem Rundfunk alle Freiheiten zu geben, die notwendig sind, damit die Berichterstattung gründlich, umfassend, in die Tiefe gehend, objektiv und unabhängig ist. So objektiv und unabhängig, dass es nicht möglich ist, dass Ministerpräsidenten Einfluss nehmen können auf die Gestaltung des redaktionellen Apparates und dass politische Freundeskreise vor die Türen der Funkhäuser gesetzt werden. Oder interpretiere ich damit zuviel in die „Freiheit der Berichterstattung” hinein?

In der Entscheidung BVerfGE 12, 205 von 1961 sah es das BVerfG in Absatz 182 auch so:
„Art. 5 GG verlangt jedenfalls, daß dieses moderne Instrument der Meinungsbildung weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird. Die Veranstalter von Rundfunkdarbietungen müssen also so organisiert werden, daß alle in Betracht kommenden Kräfte in ihren Organen Einfluß haben und im Gesamtprogramm zu Wort kommen können, und daß für den Inhalt des Gesamtprogramms Leitgrundsätze verbindlich sind, die ein Mindestmaß von inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten. Das läßt sich nur sicherstellen, wenn diese organisatorischen und sachlichen Grundsätze durch Gesetz allgemein verbindlich gemacht werden. Art. 5 GG fordert deshalb den Erlaß solcher Gesetze............."



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