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Autor Thema: Ist der RBStV überhaupt ein Vertrag oder Gesetz? Das spricht dagegen!  (Gelesen 14280 mal)

K
  • Beiträge: 8
Hallo zusammen,

der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) ist ja für die Damen und Herren des ARD/ZDF Beitragsservice die Grundlage Ihrer mafiartigen Handlungen.
Ich sehe allerdings aufgrund u.g. Aspekte gar nicht, dass es sich um einen Vertrag oder ein Gesetz handelt.


1. Nach dem BGB § 126 steht im Absatz 2:

Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen.
Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.


Welche Staaten haben denn einen Staatsvertrag geschlossen und wer hat was bewilligt? Gibt es ein Bundesgesetzblatt? Gibt es eine Unterschrift auf dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) und auf Beschlüssen der Länder?


2. Nicht zu finden unter www.gesetze-im-internet.de

Ich finde den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) nicht unter den Gesetzen (www.gesetze-im-internet.de).


Für mich gibt es also keine Rechtsgrundlage! Wie seht Ihr das?


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Das ist absichtliche Vertuschung, die wenigsten blicken durch.
So verstehe ich das, kann auch falsch sein:
Der RBStV ist es wohl ein Gesetz, er wurde ratifiziert. Wenn die Landesparlamente einen Staatsvertrag ratifizieren, ist es ein Landesgesetz, alle 16 Landesparlamente mussten diesem Staatsvertrag zugestimmen, damit er gültig wird. Dafür gibt es auch irgendwo hinterlegte Urkunden.
Was die 16 Landesminister der Parlamente beschlossen haben, kann man hier lesen:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/16/DruckSachen/d16-3941.pdf
Die Landesminister wurden euphemistisch übers Ohr gehauen, nur Vorteile sollte dieser segensreiche Staatsvertrag bringen, zum Wohle der Menschheit, bei der Präsentation wurde sicherlich wirkungsvoll ins Taschentuch geheult vor lauter gespielter Barmherzigkeit.
Vieles was dort vorgelegt wurde ist aus heutiger Sicht blanker Hohn:
Weil immer mehr Geräte abgemeldet werden, muss also die Beitragserhebung auf Wohnungspauschale umgestellt werden. Hört sich super an.
Dass ein kleines verfassungsrechtliches Problem mit einem großen verfassungsrechtlichen Problem bekämpft wird, verschweigt man.
Aus einfach und praktikabel folgert man, dass Zwang das Problem löst. Toll, wird freilich verschwiegen!
"Notwendigerweise" entfällt die Aufteilung in Grund- und Fernsehgebühr. Toll, endlich alles schön einheitlich! Das viele nun das dreifache zahlen... wer rechnet schon nach!
Der Kontrollbedarf wird reduziert. Toll, keine GEZtis mehr! Kein Wort, dass alle über einen Kamm geschert werden.
Nebenerwerbsselbständige sowie Klein- und Filialbetriebe werden entlastet. Toll! Stimmt nur nicht.
Kleine Privatvermieter werden entlastet. Toll! Stimmt aber auch nicht.
Beitragsbefreiung rückwirkend möglich, Aufkommensneutral, Super! Hoffentlich versucht es keiner, wenn doch, wird er abgewimmelt. Nutz auch niemandem wirklich, das Gesetz wird verheimlicht und wer nachfragt, bekommt falsche Auskunft.
Und dann auch noch Geschlechtneutral! Wow, Super! Die Taschentücher werden rausgeholt.
Aufgrund des Systemwechsels sind im Einzelfall Veränderungen der Beitragslast im Bereich der öffentlichen Hand denkbar, allerdings nicht mit erheblichen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Klasse! Das rührseelige Heulen beginnt.
Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine. Und wieder ein dicker Pluspunkt! Die rotgeweinten Augen beruhigen sich, die vollgeweinten Taschentücher werden verschämt weggesteckt.
Ich könnte noch weitermachen, aber macht euch selbst einen Reim darauf.
Wollen wir mal hoffen, dass sich die Richter in München nicht von solchen euphemistischen Lobhudeleien blenden lassen. Dann werden diejenigen, die diesen Murks verursacht haben, noch einige Taschentücher mehr vollheulen.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Danke Roggi für die erfrischende (Tatsachen?-)Schilderung ;)

2. Nicht zu finden unter www.gesetze-im-internet.de
Ich finde den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) nicht unter den Gesetzen
(www.gesetze-im-internet.de).

Rundfunk ist "Ländersache" = "Landesrecht"...
Rundfunk ist nicht "Bundesrecht".

Unter www.gesetze-im-internet.de heißt es
Zitat
"Gesetze im Internet"
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. [...]

Es wird dort also nur Bundesrecht, nicht jedoch Landesrecht der Bundesländer wiedergegeben.
Die genannte Quelle ist also irrelevant... ;)

Gesammelte Infos zum undurchschaubaren Dickicht der (Un-)Rechtsgrundlagen findest Du u.a. auch hier:

Rundfunkstaatsvertrag, RundfunkÄNDERUNGsstaatsvertrag, RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6697.0.html

Im weiteren auch
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2015, 03:40 von Bürger«
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