Danke
Google hat auch das hier ausgespuckt:
https://wohnungsabgabe.de/rundfunkimgrundgesetz.htmlZitat der 1. Hälfte, Rest bitte im Link lesen !
"Rundfunk im Grundgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Rundfunkurteilen immer wieder zugunsten des öffentlich-rechtliche Rundfunks entschieden. Da das Gericht kein Gesetzgeber ist, sondern eigentlich nur Gesetze auf Konformität mit dem Grundgesetz überprüfen darf, ist interessant zu wissen, was im Grundgesetz zum Thema Rundfunk zu finden ist. Überraschenderweise gibt es im gesamten Grundgesetz nur eine einzige Stelle, die Rundfunk zum Thema hat, wenn man von Artikel 23 Abs. 6 GG absieht, der die Zuständigkeit regelt.
„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.” (aus Artikel 5 GG)
Das Grundgesetz verlangt also vom Gesetzgeber und den Rundfunkveranstaltern, dem Rundfunk alle Freiheiten zu geben, die notwendig sind, damit die Berichterstattung gründlich, umfassend, in die Tiefe gehend, objektiv und unabhängig ist. So objektiv und unabhängig, dass es nicht möglich ist, dass Ministerpräsidenten Einfluss nehmen können auf die Gestaltung des redaktionellen Apparates und dass politische Freundeskreise vor die Türen der Funkhäuser gesetzt werden. Oder interpretiere ich damit zuviel in die „Freiheit der Berichterstattung” hinein?
In der Entscheidung BVerfGE 12, 205 von 1961 sah es das BVerfG in Absatz 182 auch so:
„Art. 5 GG verlangt jedenfalls, daß dieses moderne Instrument der Meinungsbildung weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird. Die Veranstalter von Rundfunkdarbietungen müssen also so organisiert werden, daß alle in Betracht kommenden Kräfte in ihren Organen Einfluß haben und im Gesamtprogramm zu Wort kommen können, und daß für den Inhalt des Gesamtprogramms Leitgrundsätze verbindlich sind, die ein Mindestmaß von inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten. Das läßt sich nur sicherstellen, wenn diese organisatorischen und sachlichen Grundsätze durch Gesetz allgemein verbindlich gemacht werden. Art. 5 GG fordert deshalb den Erlaß solcher Gesetze............."