Wann muss Frau Baumert wieder ins Gefängnis?
Gar nicht, wenn Bundesrecht korrekt eingehalten wird..
Sie muss ja weiterhin zahlen...
Müssen tut das niemand, der Rundfunk nicht nutzt, wenn das mit europäischem Recht verbundene Bundesrecht eingehalten wird.
1.) BVerfG bestimmt unter Rz. 118, daß europäisches Recht vorrangig anzuwenden ist; -> siehe neue Urteile zur EZB;
1.1.) Charta der Grunderechte der Europäischen Union, Artikel 11, 52 und 54 bestimmen, daß kein Bürger die Einwirkung von Behörden im Bereich Meinungs- und Informationsfreiheit dulden muß;
2.) Bundesverfassungsgerichtsgesetz bestimmt, daß Urteile des BVerfG für alle Behörden bindend sind;
3.) Grundgesetz, damit Bundesrecht, bestimmt in Artikel 31, daß Bundesrecht Landesrecht bricht,
4.) Mitarbeiter einer nationalen Behörde, die ein Urteil des BVerfG mißachten, mißachten damit sowohl Bundesrecht als auch Grundgesetz und gehören aller Ämter enthoben;
Zur Frage konkret; es wurde mal gelesen, daß vor Ablauf von 2 Jahren hier nix mehr geht.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;