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Autor Thema: Sie hat den Kanal voll - Sieglinde Baumert in Erzwingungshaft  (Gelesen 138746 mal)

s
  • Beiträge: 229
  • Weg mit der Zwangsabgabe
Wer von ARD, ZDF und Deutschlandradio wird aufgrund der täglichen, unzähligen, eklatanten Skandale, wie beispielsweise

* 9,966 Millionen Euro Gebührengelder veruntreut
(http://www.tagesspiegel.de/medien/skandal-beim-kinderkanal-9-966-millionen-euro-gebuehrengelder-veruntreut/11727544.html)
....
berechtigterweise verhaftet? ... :o

Eher noch befördert:
Zitat
Unter anderem war auch gegen die ehemaligen Programmgeschäftsführer des Kinderkanals, Frank Beckmann und Steffen Kottkamp, ermittelt worden. Die Ermittlungen gegen Beckmann, der von 2000 bis 2008 Geschäftsführer des KikA war, wurden 2013 gegen Zahlung einer Auflage von 30 000 Euro eingestellt. Beckmann ist heute Programmdirektor des NDR.
Sind wir "Schuldner" solcher Leute?


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G
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Sind das die Kavaliersdelikte, die der Juristische Direktor des MDR meint? Für ihn wahrscheinlich schon.

Juristischer Direktor des MDR: Beitragsverweigerung kein Kavaliersdelikt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18447.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2016, 01:39 von Bürger«

  • Beiträge: 710
Eine Frage die mir auf der Zunge/ in den Fingern brennt.

Wann muss Frau Baumert wieder ins Gefängnis?

Sie muss ja weiterhin zahlen...


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

K
  • Beiträge: 810
Wann muss Frau Baumert wieder ins Gefängnis?
Sie muss ja weiterhin zahlen...

Das ist tatsächlich eine berechtigte Frage. Meiner Ansicht nach wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk es vermeiden, nochmals eine Erzwingungshaft gegen sie durchzusetzen, denn dies hinterlässt einfach einen äußerst schlechten Eindruck in der Öffentlichkeit. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde, wenn er nochmals in der gleichen Weise gegen sie vorgehen würde, eine öffentliche Widerstandsfigur aufbauen. Der Imageschaden, der dadurch verursacht wird, ist für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu hoch. Über den Fall wird meiner Ansicht nach ein Mantel der Stille gelegt werden, um den Vorgang vergessen zu machen.

Andererseits: Sollte sich herumsprechen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in anderen Fällen das Mittel der Erzwingungshaft nicht nutzt, hat er ein großes Problem. Ich denke, das ist ein ganz heikles Thema.


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  • Beiträge: 7.255
Wann muss Frau Baumert wieder ins Gefängnis?
Gar nicht, wenn Bundesrecht korrekt eingehalten wird..

Zitat
Sie muss ja weiterhin zahlen...
Müssen tut das niemand, der Rundfunk nicht nutzt, wenn das mit europäischem Recht verbundene Bundesrecht eingehalten wird.

1.) BVerfG bestimmt unter Rz. 118, daß europäisches Recht vorrangig anzuwenden ist; -> siehe neue Urteile zur EZB;
1.1.) Charta der Grunderechte der Europäischen Union, Artikel 11, 52 und 54 bestimmen, daß kein Bürger die Einwirkung von Behörden im Bereich Meinungs- und Informationsfreiheit dulden muß;
2.) Bundesverfassungsgerichtsgesetz bestimmt, daß Urteile des BVerfG für alle Behörden bindend sind;
3.) Grundgesetz, damit Bundesrecht, bestimmt in Artikel 31, daß Bundesrecht Landesrecht bricht,
4.) Mitarbeiter einer nationalen Behörde, die ein Urteil des BVerfG mißachten, mißachten damit sowohl Bundesrecht als auch Grundgesetz und gehören aller Ämter enthoben;

Zur Frage konkret; es wurde mal gelesen, daß vor Ablauf von 2 Jahren hier nix mehr geht.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

g
  • Beiträge: 860
Wann muss Frau Baumert wieder ins Gefängnis?

Wegen ca. 200€ wohl so 60 Tage eingebunkert? Ein Witz ist das.

Bevor deine Frage beantwortet werden kann, muss erst mal die Frage beantwortet werden, wer
es denn veranlasst hatte?
Wer hat das in die Wege geleitet?
Der MDR war es nach eigenen Angaben angeblich nicht, was Mr.X so auch abkauft. Wer hatte dann dazu ein Recht?, denn der GV schreibt bei Mr.X, dass es die LRA beantragen muss.
Da hat verm. Jemand mal so ein wenig überreagiert.

Bisher ist nicht bekannt, dass noch Einer , der zur Abgabe der Vermögensauskunft bezüglich Abzockabgabe nicht erscheint oder diese nicht abgibt, eingelocht worden ist.


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G
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Zitat
Der MDR war es nach eigenen Angaben angeblich nicht, was Mr.X so auch abkauft.

Ausschließlich der MDR kann die  Verhaftung zur Abgabe der Vermögensauskunft beantragen, sonst niemand.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Andererseits: Sollte sich herumsprechen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in anderen Fällen das Mittel der Erzwingungshaft nicht nutzt, hat er ein großes Problem. Ich denke, das ist ein ganz heikles Thema.

Das genau ist der Knax-...sorry Kackpunkt  :)

Der MDR und der SWR bestätigen die Unverhältnismäßigkeit des Haftbefehles:

Zitat SWR-Justiziar Hermann Eicher

Zitat
Gleichwohl bedauern wir in diesem Zusammenhang die Konsequenzen für Frau Baumert, die unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel durchaus problematisch erscheinen.

Zitat
Die Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrats, Birgit Diezel, bedauerte aber das Vorgehen des Senders gegen die Gebühren-Rebellin. Es gehe ihr "nicht gut" damit, sagte sie der "Thüringer Allgemeinen" (Mittwochsausgabe). Diezel sagte, man habe den Fall am Montag in dem Aufsichtsgremium des Senders besprochen. "Natürlich ist dies der Gesetzesvollzug", erklärte sie gegenüber der Zeitung. "Aber so sollte es nicht enden."


Mit der Rücknahme des Haftbefehles haben der ÖRR gezeigt, dass die Forderungen auf Zahlung des Rundfunkbeitrages nicht durchsetzbar ist. Diese Amtshandlung ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern schadet dem Saubermann-Bild der ÖRR und schürt den GEZ-Boykott.

Der ÖRR sollte und wird sich nun zweimal überlege, ob er wieder einen Haftbefehl gegen einen Nichtzahler fordert, dieser Schuss wird garantiert nach Hinten losgehen.



Festsetzungsbescheid 03/2015->Widerspruchsbescheid 05/2015->Klage gegen den SWR 06/2015


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
Der MDR war es nach eigenen Angaben angeblich nicht, was Mr.X so auch abkauft.
Ausschließlich der MDR kann die  Verhaftung zur Abgabe der Vermögensauskunft beantragen, sonst niemand.

Hierzu sind irgendwo im Verlaufe der Diskussion Infos zu finden.

Das "LRA" ("LandRatsAmt") ist hier aus ominösen Gründen augenscheinlich als "Gläubiger" aufgetreten und muss wohl den Antrag auf Erzwingungshaft gestellt haben.

Irritationen gab es wohl auch, da "LRA" auch die gängige Abkürzung für "LandesRundfunkAnstalt" ist.
Diese, d.h. der MDR, hat nach bisheriger Kenntnis das Vollstreckungsersuchen zurückgezogen (nicht den Haftantrag), womit die Handlungsgrundlage für die Vollstreckung entfallen ist - somit auch die Erzwingungshaft.

Die ZPO besagt zum Thema "Erzwingungshaft" bzw. Abgabe der Vermögensauskunft (könnte im Übrigen jeder selbst einfach mal per web-Suche recherchieren  ::) ):

§ 802j Dauer der Haft; erneute Haft
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802j.html
Zitat
(1) Die Haft darf die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigen. Nach Ablauf der sechs Monate wird der Schuldner von Amts wegen aus der Haft entlassen.
(2) Gegen den Schuldner, der ohne sein Zutun auf Antrag des Gläubigers aus der Haft entlassen ist, findet auf Antrag desselben Gläubigers eine Erneuerung der Haft nicht statt.
(3) Ein Schuldner, gegen den wegen Verweigerung der Abgabe der Vermögensauskunft eine Haft von sechs Monaten vollstreckt ist, kann innerhalb der folgenden zwei Jahre auch auf Antrag eines anderen Gläubigers nur unter den Voraussetzungen des § 802d von neuem zur Abgabe einer solchen Vermögensauskunft durch Haft angehalten werden.

802d ZPO besagt wiederum
§ 802d Erneute Vermögensauskunft
Zitat
(1) Ein Schuldner, der die Vermögensauskunft nach § 802c dieses Gesetzes oder nach § 284 der Abgabenordnung innerhalb der letzten zwei Jahre abgegeben hat, ist zur erneuten Abgabe nur verpflichtet, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Andernfalls leitet der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger einen Ausdruck des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses zu. Der Gläubiger darf die erlangten Daten nur zu Vollstreckungszwecken nutzen und hat die Daten nach Zweckerreichung zu löschen; hierauf ist er vom Gerichtsvollzieher hinzuweisen. Von der Zuleitung eines Ausdrucks nach Satz 2 setzt der Gerichtsvollzieher den Schuldner in Kenntnis und belehrt ihn über die Möglichkeit der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (§ 882c).
[...]

DankeBitteGleichfalls.


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g
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Das "LRA" ("LandRatsAmt") ist hier aus ominösen Gründen augenscheinlich als "Gläubiger" aufgetreten und muss wohl den Antrag auf Erzwingungshaft gestellt haben.

Irritationen gab es wohl auch, da "LRA" auch die gängige Abkürzung für "LandesRundfunkAnstalt" ist.
Diese, d.h. der MDR, hat nach bisheriger Kenntnis das Vollstreckungsersuchen zurückgezogen (nicht den Haftantrag), womit die Handlungsgrundlage für die Vollstreckung entfallen ist - somit auch die Erzwingungshaft.
Danke für die Info, die sich ein wenig seltsam anhört, wie an sich so alles in Verbindung mit dem sog. Beitragsservice.
Wie kann es das geben, wie kommt es zu diesen Irritationen?
Sollte das zutreffen oder ist es erfunden? Bisher gibt es für Mr.X keine offiziellen Verlautbarungen.


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Also laut Focus ist alles "normal" verlaufen und ausschließlich vom MDR ausgegangen.

Zitat
Die Justizvollzugsanstalt Chemnitz hat die Rundfunkgebühren-Verweigererin Sieglinde Baumert aus der Haft entlassen. „Der MDR hat den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurückgezogen, so dass das Amtsgericht diesen aufhob“, erklärt Hans-Otto Burschel, Sprecher des Amtsgerichtes Bad Salzungen, gegenüber „WeltN24“.

Quelle: http://www.focus.de/finanzen/recht/sie-hat-nicht-gezahlt-das-ist-der-wahre-grund-warum-die-gez-verweigerin-aus-der-haft-entlassen-wurde_id_5409507.html


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...leider scheint diese Aussage nicht ganz korrekt zu sein ;)

NDR Zapp > Baumert: "Ein Angebot mitfinanzieren, das ich ablehne?"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18755.0.html
und dort dann
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Warum-ein-Angebot-mitfinanzieren-dass-ich-ablehne-,stellungnahme134.html
Zitat
Sie haben zwei Monate im Gefängnis gesessen und sogar Ihren Job verloren, weil sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen wollten. Ist das die Sache wert gewesen?

Ich denke, diese Frage, ob es das wert war, sollten Sie der Finanzverwaltung des Landratsamtes Wartburgkreis, dem Amtsgericht Bad Salzungen, dem Landgericht Meiningen und dem Obergerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Bad Salzungen stellen. Nach den mir vorliegenden Schriftstücken sind dies die Entscheidungsträger, die sich für eine Inhaftierung entschieden haben.
[...]


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Das habe ich damals auch schon gelesen und der Aussage nicht so viel Bedeutung beigemessen. Das wäre ja möglicherweise eine Straftat, da die Verhaftung zur Abgabe der Vermögensauskunft nur vom Gläubiger beantragt werden kann.


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azdb-opfer

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Wenn alles rechtmäßig abläuft. Aber für den ÖRR macht unsere Justiz gerne einige Ausnahmen.   >:(


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Das wäre ja möglicherweise eine Straftat,
Begehen da nicht so manche Behördenmitarbeiter hier schon lange reihenweise Straftaten? Das aktuelle Urteil des BVerfG, (wurde im Forum schon behandelt -> http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/06/rs20160621_2bvr272813.html -> http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19294.0.html ), nennt unter Rz. 118, wo es um die vorrangige Anwendung europäischen Rechts geht, bereits frühere BVerfG-Urteile mit gleicher Aussage. Da die Urteile des BVerfG aber für nationale Behörden bindend sind, kann das nur heißen, daß schon lange Bundesrecht gebrochen wird, nämlich mindestens mit § 31;
Zitat
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
Mit Mißachtung des §31 des bundesrechtlichen BVerfGG wird auch Artikel 31 GG verletzt, wo es heißt, daß
Zitat
Bundesrecht bricht Landesrecht.

Zur Wiederholung aus dem aktuellen BVerfG-Urteil; Auszug Rz. 118:
Zitat
Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts vor nationalem Recht gilt grundsätzlich auch mit Blick auf entgegenstehendes nationales Verfassungsrecht (vgl. BVerfGE 129, 78 <100>) und führt bei einer Kollision in aller Regel zur Unanwendbarkeit des nationalen Rechts im konkreten Fall (vgl. BVerfGE 126, 286 <301>; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 38; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. November 2015 - 2 BvR 282/13, 2 BvQ 56/12 -, juris, Rn. 15, 19).

Mindestens seit Ende 2015 brechen niedere nationale Behörden Bundesrecht, so sie das erheblich höherrangige europäische Recht nicht vorrangig anwenden, tja, und nach dem erheblich höherrangigen europäischen Recht hat der Bürger gemäß der verbindlichen Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Meinungs- und Informationsfreiheit, Artikel 11, bspw. das Recht, sich ohne behördliche Einwirkung zu informieren, ohne daß dieses staatlicherseits eingeschränkt werden darf, da Einschränkung gemäß Artikel 52 und 54 der Charta von der Charta selber vorgesehen sein müssen und darüberhinaus mit den Zielen der EU nicht kollidieren dürfen. Gemäß dem Erwägungsgrund 82 der noch immer nicht in nationales Recht umgesetzten Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste ist es erklärtes Ziel der EU, daß die Bestimmungen über unlautere Geschäftspraktiken zwischen Unternehmen und Verbrauchern auch im Bereich audio-visuelle Medien gelten sollen.

Es sei hier aber nicht weiter ausgeführt; via Bundesrecht bekommt Ihr in Sachen Rundfunk alle Behörden dran, die nicht auf der Seite des Rundfunk nicht nutzenden Bürgers stehen, da Rundfunk ja bekanntlich nicht Eure Medienwahl ist. Und aufzwingen dürfen die Euch hier nix.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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