Allgemeines > Pressemeldungen April 2016

Sie hat den Kanal voll - Sieglinde Baumert in Erzwingungshaft

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GEiZ ist geil:
Also laut Focus ist alles "normal" verlaufen und ausschließlich vom MDR ausgegangen.


--- Zitat ---Die Justizvollzugsanstalt Chemnitz hat die Rundfunkgebühren-Verweigererin Sieglinde Baumert aus der Haft entlassen. „Der MDR hat den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurückgezogen, so dass das Amtsgericht diesen aufhob“, erklärt Hans-Otto Burschel, Sprecher des Amtsgerichtes Bad Salzungen, gegenüber „WeltN24“.

--- Ende Zitat ---

Quelle: http://www.focus.de/finanzen/recht/sie-hat-nicht-gezahlt-das-ist-der-wahre-grund-warum-die-gez-verweigerin-aus-der-haft-entlassen-wurde_id_5409507.html

Bürger:
...leider scheint diese Aussage nicht ganz korrekt zu sein ;)

NDR Zapp > Baumert: "Ein Angebot mitfinanzieren, das ich ablehne?"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18755.0.html
und dort dann
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Warum-ein-Angebot-mitfinanzieren-dass-ich-ablehne-,stellungnahme134.html

--- Zitat ---Sie haben zwei Monate im Gefängnis gesessen und sogar Ihren Job verloren, weil sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen wollten. Ist das die Sache wert gewesen?

Ich denke, diese Frage, ob es das wert war, sollten Sie der Finanzverwaltung des Landratsamtes Wartburgkreis, dem Amtsgericht Bad Salzungen, dem Landgericht Meiningen und dem Obergerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Bad Salzungen stellen. Nach den mir vorliegenden Schriftstücken sind dies die Entscheidungsträger, die sich für eine Inhaftierung entschieden haben.
[...]
--- Ende Zitat ---

GEiZ ist geil:
Das habe ich damals auch schon gelesen und der Aussage nicht so viel Bedeutung beigemessen. Das wäre ja möglicherweise eine Straftat, da die Verhaftung zur Abgabe der Vermögensauskunft nur vom Gläubiger beantragt werden kann.

azdb-opfer:

--- Zitat von: GEiZ ist geil am 24. Juni 2016, 22:10 ---Ausschließlich der MDR kann die  Verhaftung zur Abgabe der Vermögensauskunft beantragen, sonst niemand.

--- Ende Zitat ---

Wenn alles rechtmäßig abläuft. Aber für den ÖRR macht unsere Justiz gerne einige Ausnahmen.   >:(

pinguin:

--- Zitat von: GEiZ ist geil am 26. Juni 2016, 06:07 ---Das wäre ja möglicherweise eine Straftat,
--- Ende Zitat ---
Begehen da nicht so manche Behördenmitarbeiter hier schon lange reihenweise Straftaten? Das aktuelle Urteil des BVerfG, (wurde im Forum schon behandelt -> http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/06/rs20160621_2bvr272813.html -> http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19294.0.html ), nennt unter Rz. 118, wo es um die vorrangige Anwendung europäischen Rechts geht, bereits frühere BVerfG-Urteile mit gleicher Aussage. Da die Urteile des BVerfG aber für nationale Behörden bindend sind, kann das nur heißen, daß schon lange Bundesrecht gebrochen wird, nämlich mindestens mit § 31;
--- Zitat ---(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
--- Ende Zitat ---
Mit Mißachtung des §31 des bundesrechtlichen BVerfGG wird auch Artikel 31 GG verletzt, wo es heißt, daß
--- Zitat ---Bundesrecht bricht Landesrecht.
--- Ende Zitat ---

Zur Wiederholung aus dem aktuellen BVerfG-Urteil; Auszug Rz. 118:

--- Zitat ---Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts vor nationalem Recht gilt grundsätzlich auch mit Blick auf entgegenstehendes nationales Verfassungsrecht (vgl. BVerfGE 129, 78 <100>) und führt bei einer Kollision in aller Regel zur Unanwendbarkeit des nationalen Rechts im konkreten Fall (vgl. BVerfGE 126, 286 <301>; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 38; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. November 2015 - 2 BvR 282/13, 2 BvQ 56/12 -, juris, Rn. 15, 19).
--- Ende Zitat ---

Mindestens seit Ende 2015 brechen niedere nationale Behörden Bundesrecht, so sie das erheblich höherrangige europäische Recht nicht vorrangig anwenden, tja, und nach dem erheblich höherrangigen europäischen Recht hat der Bürger gemäß der verbindlichen Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Meinungs- und Informationsfreiheit, Artikel 11, bspw. das Recht, sich ohne behördliche Einwirkung zu informieren, ohne daß dieses staatlicherseits eingeschränkt werden darf, da Einschränkung gemäß Artikel 52 und 54 der Charta von der Charta selber vorgesehen sein müssen und darüberhinaus mit den Zielen der EU nicht kollidieren dürfen. Gemäß dem Erwägungsgrund 82 der noch immer nicht in nationales Recht umgesetzten Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste ist es erklärtes Ziel der EU, daß die Bestimmungen über unlautere Geschäftspraktiken zwischen Unternehmen und Verbrauchern auch im Bereich audio-visuelle Medien gelten sollen.

Es sei hier aber nicht weiter ausgeführt; via Bundesrecht bekommt Ihr in Sachen Rundfunk alle Behörden dran, die nicht auf der Seite des Rundfunk nicht nutzenden Bürgers stehen, da Rundfunk ja bekanntlich nicht Eure Medienwahl ist. Und aufzwingen dürfen die Euch hier nix.

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