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Autor Thema: Medienbericht: Rundfunkbeitrag könnte auf über 19 Euro steigen  (Gelesen 8440 mal)

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focus.de, 31.03.2016

Medienbericht: Rundfunkbeitrag könnte auf über 19 Euro steigen

von NN

Zitat
Der monatliche Rundfunkbeitrag könnte einem Medienbericht zufolge ab 2021, also in der übernächsten Beitragsperiode, auf über 19 Euro ansteigen.

Das berichtet die "Medienkorrespondenz", ein in Bonn erscheinender Fachdienst. Dieser beruft sich auf Teilnehmer einer Konferenz von Mitgliedern der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) sowie Vertretern der Länder.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.focus.de/finanzen/news/medienbericht-rundfunkbeitrag-koennte-auf-ueber-19-euro-steigen_id_5397208.html


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medienkorrespondenz.de, 31.03.2016


Unruhige Zeiten für ARD und ZDF: Länder überprüfen Struktur und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

von Volker Nünning

Zitat
[..]In der Sitzung am 24. Februar in Berlin rechnete die KEF den Ländervertretern in Form von Prognosen jedoch auch vor, wie hoch der monatliche Rundfunkbeitrag in der übernächsten Beitragsperiode (2021 bis 2024) voraussichtlich ausfallen dürfte, um ARD und ZDF und Deutschlandradio bedarfsgerecht zu finanzieren. Dabei wurden von der Kommission das derzeitige Programmangebot und die heutigen Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie eine jährliche Teuerungsrate zugrunde gelegt. Ab Januar 2021 würde demnach der Rundfunkbeitrag auf einen Betrag von über 19 Euro pro Monat ansteigen. So berichtete es die KEF in der Sitzung, wie der MK aus dem Teilnehmerkreis bestätigt wurde. [..]

[..]Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im September 2007 in seinem Rundfunkgebühren-Urteil bekräftigt, dass die allgemeine Rundfunkgesetzgebung von der Festsetzung der Rundfunkgebühr zu trennen sei. Der Gesetzgeber könne, so die Verfassungsrichter mit Blick auf die zuständigen Länder, „die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in abstrakter Weise festlegen und damit auch den Finanzbedarf umgrenzen. Der Genauigkeit dieser gesetzgeberischen Vorgaben sind allerdings durch die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten Grenzen gesetzt.“ Weiter heißt in dem Urteil: „Die staatlichen Vorgaben dürfen, unabhängig davon, ob dies überhaupt praktisch möglich wäre, bereits von Grundrechts wegen nicht so detailgenau sein, dass sich daraus die Rundfunkgebühr dem Betrag nach ableiten ließe. [...] Exakte Maßstäbe für die Berechnung der erforderlichen Mittel würden überdies eine Festlegung der Art und Weise der Funktionserfüllung voraussetzen, die nicht mehr Gebrauch einer Freiheit, sondern Vollzug eines vorgegebenen Programms wäre. Dies stünde im Widerspruch zu der Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. l Satz 2 GG.“

Wollten die Länder durch strukturelle Maßnahmen die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ändern, um dadurch zu erreichen, dass dessen Finanzbedarf künftig spürbar sinkt und also der Rundfunkbeitrag ab 2021 weniger stark ansteigen muss, dann wären hier drastische Entscheidungen nötig. Die Fusion von Orchestern, Kooperationen zwischen einzelnen Fernseh- oder Hörfunkprogrammen oder die Einstellung eines Spartenfernsehkanals würden dann bei weitem nicht ausreichen. 500 Mio Euro, die ab 2017 bis 2020 umgerechnet pro Jahr an Mehrerträgen zur Verfügung stehen, entsprechen in etwa dem Jahresbudget des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) oder dem jährlichen Etat des Hessischen Rundfunks (HR). Knapp die Hälfte von diesem Jahresbetrag beträgt das zusammengerechnete jährliche Budget des Saarländischen Rundfunks (SR) und von Radio Bremen, der beiden kleinsten ARD-Sender.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.medienkorrespondenz.de/leitartikel/artikel/beermann-reloaded.html


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So und nur so begreift auch der Letzte, der bisher zähneknirschend gezahlt hat, dass Zahlungsverweigerung die einzige Lösung ist.


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Zitat
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6.190
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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

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Der Rundfunkbeitrag sollte wenigstens auf 30, 40 oder 50 Euro angehoben werden.
So und nur so begreift auch der Letzte, der bisher zähneknirschend gezahlt hat, dass Zahlungsverweigerung die einzige Lösung ist.

Und genau deswegen wird der Beitrag immer nur kleckerweise angehoben. So merkt niemand, was da vor sich geht. Interessant auch die Kommentare zu dem Thema auf SPON. Einige schreiben so, als hätte die Lutz Marble/Tom Buhrow-Riege denen den Text in die Tastatur diktiert.


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Der Rundfunkbeitrag sollte wenigstens auf 30, 40 oder 50 Euro angehoben werden.
So und nur so begreift auch der Letzte, der bisher zähneknirschend gezahlt hat, dass Zahlungsverweigerung die einzige Lösung ist.

Wie ich schon immer sagte --> Es tut noch nicht weh genug.
Aber sie sind auf dem besten Wege dazu.


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Und genau deswegen wird der Beitrag immer nur kleckerweise angehoben. So merkt niemand, was da vor sich geht. Interessant auch die Kommentare zu dem Thema auf SPON. Einige schreiben so, als hätte die Lutz Marble/Tom Buhrow-Riege denen den Text in die Tastatur diktiert.

Das ist die gleiche Taktik wie bei der Tabaksteuer. Man will damit ja gar nicht das rauchen bekämpfen sondern hebt die Steuern nur gering, damit es nicht so auffällt und niemand abspringt.

Würde man den Beitrag auf einen Schlag hochsetzen, dann wären morgen seine Stunden gezählt, weil das niemand mit macht.


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