Die Vollstreckungen umfassen nicht selten mehrere Bescheide.
Solange also die Zeiträume durch die Bescheide abgedeckt sind, sollte dies kaum angreifbar sein.
Es geht hier anscheinend "schlicht" um eine "Vollstreckung trotz Widerspruch".
Siehe hierzu bitte u.a. die einschlägigen Threads wie z.B.
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838C) bei nachweislich zugestelltem und
widersprochenem
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"
Daraus geht auch hervor, dass es mitunter nicht schaden kann, bevor man tatsächliche weitere rechtliche Schritte wie z.B. einen Antrag auf "Eilrechtsschutz" einleitet, der Gegenseite (ARD-ZDF-GEZ) doch noch einmal Gelegenheit zu bieten, ihre Vollstreckung von sich aus zurückzuziehen...
...d.h. also ggf. ARD-ZDF-GEZ direkt anzuschreiben und dies ebenfalls zur Kenntis an die örtliche Vollstreckungsstelle/ GV etc.
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416und was ggf. getan werden könnte.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html