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Autor Thema: Vollstr. trotz Widerspruch > Zeiträume Vollstreckungsankünd./ Festsetzungsbesch.  (Gelesen 1985 mal)

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  • Beiträge: 7
Hallo zusammen.

Angenommen eine Person hat nach 4 Gebühren-/Festsetzungsbescheiden (gegen die sie jeweils immer mit Roggis Widerspruchsbegründungen widersprochen hat mit Antrag auf aufschiebende Wirkung) eine Vollstreckungsankündigung der Stadt erhalten, in denen ein Zeitraum benannt ist, der in keinem Bescheid komplett gedeckt ist:
Die Vollstreckungsankündigung spricht von 01.13 bis 06.14
Der einzige Bescheid, den dies betreffen "könnte" bezieht sich auf 01.13 bis 03.14, aber da fehlen dem Bescheid 3 Monate bzw. die Vollstreckungsankündigung spricht von 3 Monaten zu viel.
In einem weiteren Bescheid sind dann die fehlenden 3 Monate.

Ist hiermit etwas ungültig geworden?
Muss sich eine Vollstreckungsankündigung auf konkrete Bescheide beziehen?

Die Person, die dagegen vorgehen möchte, möchte Cibabos Antrag auf Eilrechtsschutz
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151
nutzen, um auf die Vollstreckungsankündigung zu reagieren. Dabei ist ihr diese Ungereimtheit aufgefallen.

Wie könnte diese Person nun reagieren?

Viele Grüße


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. März 2016, 03:28 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die Vollstreckungen umfassen nicht selten mehrere Bescheide.
Solange also die Zeiträume durch die Bescheide abgedeckt sind, sollte dies kaum angreifbar sein.

Es geht hier anscheinend "schlicht" um eine "Vollstreckung trotz Widerspruch".

Siehe hierzu bitte u.a. die einschlägigen Threads wie z.B.

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
C) bei nachweislich zugestelltem und
widersprochenem
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"

Daraus geht auch hervor, dass es mitunter nicht schaden kann, bevor man tatsächliche weitere rechtliche Schritte wie z.B. einen Antrag auf "Eilrechtsschutz" einleitet, der Gegenseite (ARD-ZDF-GEZ) doch noch einmal Gelegenheit zu bieten, ihre Vollstreckung von sich aus zurückzuziehen...
...d.h. also ggf. ARD-ZDF-GEZ direkt anzuschreiben und dies ebenfalls zur Kenntis an die örtliche Vollstreckungsstelle/ GV etc.


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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  • Beiträge: 7
Hallo Bürger,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ich kann mir gut vorstellen, dass die Person dieses Schreiben aus Option C direkt an den ARD ZDF Beitragsservice faxt und per Brief an ARD ZDF Beitragsservice sowie Vollstreckungsstelle sendet.

Grüße

nitram79

BTW: habe ich den Eindruck erweckt, ich hätte mich nicht im Forum eingelesen? Die fiktive Vorgehensweise aus meinem Anfangspost ist hier im Forum so beschrieben worden.


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