Ich könnte mir vorstellen, dass eine rein fiktive Person "c" einer anderen Person "v" einen gelben Umschlag "förmliche Zustellung" zeigte, den sie erhielt.
Dieser Umschlag war oben mit 2 Streifen Klebefilm verschlossen, aber an der Seite offen.
Foto davon: siehe Anhang.
Hat das jemand hier auch so erlebt? Ist das üblich? "v" war entsetzt.Person "c" war ratlos und wusste nicht, was zu tun war.
Jetzt muss man mal schauen, was man damit macht. Der Umschlag ist ja für die Klage nötig.
Wenn er nun bei der Staatsanwaltschaft läge...
1. Es erging zum einen eine Nachfrage an die Dt. Post mit fiktivem Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am XX.XX.2016) erhielt ich eine sog. "Förmliche Zustellung".
Der Brief war nicht "beschädigt", aber dafür offen.
An der oberen Kante war der Brief mit zwei Tesafilm-Streifen akribisch verschlossen.
An der Seite war er offen (linke Seite - dort, wo das Klarsichtfenster ist)
Da in solchen Sendungen in der Regel keine datenschutzrechtlich-unbedenklichen
Glückwunschkarten verschickt werden, sondern Bescheide o.ä., mit Adressen, Beträgen,
Fristen etc, finde ich es bedenklich, dass so etwas geschieht.
Ich sehe das Post-/Briefgeheimnis in solchen Fällen nicht gewahrt.
Jetzt mag dies vornehmlich an dem Versender liegen.
Aber meines Erachtens hätte die Deutsche Post einen Zustellungsauftrag in dieser Form
nicht annehmen dürfen.
Ist dies so üblich? Wird die "Förmliche Zustellung" generell offen verschickt?
Eigentlich dürfte vom Inhalt nichts fehlen. Ich frage aber vorsichtshalber beim Absender nach.
Mit freundlichen Grüßen
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2. Es erging eine Nachfrage an die "Verdächtigen":
(dort aber an das Justiziariat)
Absender des Briefes war die LRA, nicht der BS!
XXXXXXX Rundfunk
-Juristische Direktion-
Herrn XXXXX
XXXXX XXXXXXX
Sehr geehrter Herr XXXXX,
am XX.XX.2016 erhielt ich durch den Absender „ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE XX – XXXXX XXXX“ (Stempelaufdruck) eine sog. „Förmliche Zustellung“.
Ein Fotoausdruck dieses Umschlages liegt bei.
Diese Sendung war am oberen Rand akribisch mit 2 Streifen Tesafilm verschlossen. An der Seite jedoch –wo sich das Klarsichtfenster der Adresse befindet - war der Brief offen.
Dazu hätte ich gerne eine Erklärung: Handelt es sich hier um ein „übliches Vorgehen“? Wie kommt man dazu, solche Vorgänge derart zu versenden?
In solchen „förmlichen Zustellungen“ werden in der Regel besondere Schriftstücke befördert. Schriftstücke, deren datenschutzrechtlicher Wert höher anzusiedeln ist als zum Beispiel bei einer Glückwunschpostkarte.
Ich sehe hier eine Verletzung des Brief-/Postgeheimnisses gegeben und behalte mir weitere rechtliche Schritte vor.
Auf den Datenschutz meiner persönlichen Daten lege ich gesonderten Wert.
Mit freundlichen Grüßen