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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ) => Thema gestartet von: rave am 22. März 2016, 23:18

Titel: Erlebnis "Förmliche Zustellung"
Beitrag von: rave am 22. März 2016, 23:18
Ich könnte mir vorstellen, dass eine rein fiktive Person "c" einer anderen Person "v" einen gelben Umschlag "förmliche Zustellung" zeigte, den sie erhielt.
Dieser Umschlag war oben mit 2 Streifen Klebefilm verschlossen, aber an der Seite offen.
Foto davon: siehe Anhang.

Hat das jemand hier auch so erlebt? Ist das üblich? "v" war entsetzt.

Person "c" war ratlos und wusste nicht, was zu tun war.

Jetzt muss man mal schauen, was man damit macht. Der Umschlag ist ja für die Klage nötig.
Wenn er nun bei der Staatsanwaltschaft läge...


1. Es erging zum einen eine Nachfrage an die Dt. Post mit fiktivem Text:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
am XX.XX.2016) erhielt ich eine sog. "Förmliche Zustellung".
Der Brief war nicht "beschädigt", aber dafür offen.
An der oberen Kante war der Brief mit zwei Tesafilm-Streifen akribisch verschlossen.
An der Seite war er offen (linke Seite - dort, wo das Klarsichtfenster ist)

Da in solchen Sendungen in der Regel keine datenschutzrechtlich-unbedenklichen
Glückwunschkarten verschickt werden, sondern Bescheide o.ä., mit Adressen, Beträgen,
Fristen etc, finde ich es bedenklich, dass so etwas geschieht.
Ich sehe das Post-/Briefgeheimnis in solchen Fällen nicht gewahrt.

Jetzt mag dies vornehmlich an dem Versender liegen.
Aber meines Erachtens hätte die Deutsche Post einen Zustellungsauftrag in dieser Form
nicht annehmen dürfen.

Ist dies so üblich? Wird die "Förmliche Zustellung" generell offen verschickt?
Eigentlich dürfte vom Inhalt nichts fehlen. Ich frage aber vorsichtshalber beim Absender nach.

Mit freundlichen Grüßen

***************

2. Es erging eine Nachfrage an die "Verdächtigen":
(dort aber an das Justiziariat)
Absender des Briefes war die LRA, nicht der BS!

Zitat
XXXXXXX Rundfunk
-Juristische Direktion-
Herrn XXXXX

XXXXX XXXXXXX




Sehr geehrter Herr XXXXX,

am XX.XX.2016 erhielt ich durch den Absender „ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE XX – XXXXX XXXX“ (Stempelaufdruck) eine sog. „Förmliche Zustellung“.

Ein Fotoausdruck dieses Umschlages liegt bei.

Diese Sendung war am oberen Rand akribisch mit 2 Streifen Tesafilm verschlossen. An der Seite jedoch –wo sich das Klarsichtfenster der Adresse befindet - war der Brief offen.

Dazu hätte ich gerne eine Erklärung: Handelt es sich hier um ein „übliches Vorgehen“? Wie kommt man dazu, solche Vorgänge derart zu versenden?

In solchen „förmlichen Zustellungen“ werden in der Regel besondere Schriftstücke befördert. Schriftstücke, deren datenschutzrechtlicher Wert höher anzusiedeln ist als zum Beispiel bei einer Glückwunschpostkarte.

Ich sehe hier eine Verletzung des Brief-/Postgeheimnisses gegeben und behalte mir weitere rechtliche Schritte vor.

Auf den Datenschutz meiner persönlichen Daten lege ich gesonderten Wert.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re: Erlebnis "Förmliche Zustellung"
Beitrag von: PersonX am 22. März 2016, 23:51
So wie es PersonX verstanden hat steckt an der offenen Seite noch ein Zettel, welcher vom Postboten entfernt wird. Auf diesen schreibt der Postbote wie auch auf dem Umschlag das Zustelldatum. Der Zettel geht zurück zum Versender. Im Normalfall sollte dieser Briefumschlag zuvor noch in einem weiteren Umschlag gesteckt haben. Also eine Art Hülle, diese wird durch die Post entfernt bei der Einlieferung zur Post.

Zumindest war das aus der Beschreibung, der Webseite für Behördenzeug, so zu verstehen. Möglicherweise ist das auch falsch verstanden worden.

Auf der Webseite gibt es x Varianten mit Bild zum Vergleich.

http://bestellung.bs-behoerdenverlag.de/
https://www.bs-behoerdenverlag.de/zustellung/

Zubeachten ist die Angabe "Schlitz hinten", "Schlitz vorne" ....

Am besten Bild vergleichen und dann Beschreibung lesen.
Titel: Re: Erlebnis "Förmliche Zustellung"
Beitrag von: Shran am 03. November 2018, 02:41
Habe neulich das gleiche gesehen.

Seitenlasche nicht verklebt, scheinbar auch keine Möglichkeit dazu.
Keine Klebestellen.
Keine extra Tasche. Jeder hätte den Inhalt lesen oder manipulieren können.
Schätze mal das Briefgeheimnis wurde verletzt ebenso der Datenschutz der betroffenen Person.

Tatbestand nach § 176 ZPO Abs.1. Nicht verschlossener Brief !
Titel: Re: Erlebnis "Förmliche Zustellung"
Beitrag von: PersonX am 05. November 2018, 18:10
Zu prüfen wird sein, ob

https://www.bs-behoerdenverlag.de/zustellung/foermliche-zustellung-innere-huellen/datenschutz-huellen/748/foermliche-zustellung-dl-114/224-mm

PersonX will nicht die ganze Seite ins Zitat nehmen ;)
Aber zu lesen sei mal das unter "Bedeutung der Trennwand" und "Noch einige praktische Hinweise".
Auch mal das Bild vergleichen.

Zitat
Wie kann ich meine bisherigen Umschläge zur „Förmlichen Zustellung“ prüfen?
In aller Regel genügen auch die herkömmlichen „Förmlichen Zustellungen“, die keine Trennwand zwischen dem Brieffach und dem Urkundenfach des Umschlages haben, den Datenschutzbestimmungen, wenn die Sicht auf den textlichen Inhalt des Schriftstückes ausgeschlossen ist. Beinahe alle Standardsorten gewährleisten das durch ausreichend nach hinten verklebte Seitenlaschen. Prüfen Sie, ob Textinhalte Ihrer Zustellvorgänge durch das Adressfenster und/oder das Einsteckfach für die Zustellungsurkunde sichtbar sind. Wenn ja gehen Sie wie folgt vor.

Vielleicht - sofern möglich - den Umschlag mit Umschlägen von verschiedenen Herstellern vergleichen.

https://juenglingshop.de/formulare/postzustellung/https://www.bs-behoerdenverlag.dehttps://www.kohlhammer.de/wms/instances/kohportal/appDE/Formulare/Deutscher-Gemeindeverlag-GmbH/Bestelluebersichten/Zustellungsverfahren/
Aber wahrscheinlich gibt es noch mehr ;) Anbieter dieser Umschläge.

Wer kennt sich mit Anbietern aus und kann helfen den Umschlag zu identifizieren?
Falls es möglich gewesen sein könnte, dass Datenschutzbestimmungen verletzt sind, dann entsprechend reagieren.
Titel: Re: Erlebnis "Förmliche Zustellung"
Beitrag von: rave am 06. November 2018, 16:28
Hallo shran,

anbei meine damalige Anfrage an meine zuständige Anstalt mit Antwort (aus 2016).

VG rave