Autor: 22. März 2016, 14:07
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Rundfunkbeitrag
Sinkende Klagechancen für Praxenvon NN
Mit der Bestätigung des Rundfunkbeitrags für Privathaushalte nimmt das Bundesverwaltungsgericht auch Freiberuflern den Spielraum für Klagen.
LEIPZIG. Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist jedenfalls für Privathaushalte rechtmäßig. Nach diesen jüngsten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sind auch die Chancen gesunken, dass Ärzte und andere Freiberufler sowie Unternehmen mit ihren Klagen Erfolg haben werden.
Im Gegensatz zur früheren Rundfunkgebühr ist der -beitrag unabhängig von Art und Anzahl der Geräte. Haushalte zahlen derzeit 17,50 Euro pro Monat.
Für Freiberufler und Unternehmen hängt der Beitrag von der Zahl der Arbeitnehmer und der Kraftfahrzeuge ab. Für "Kleinstunternehmen" mit bis zu acht Beschäftigten und einem Betriebsfahrzeug beträgt er monatlich 5,83 Euro.[..]
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