gez-boykott.de::Forum

Archiv => Archiv => Pressemeldungen März 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 22. März 2016, 14:07

Titel: Rundfunkbeitrag - Sinkende Klagechancen für Arztpraxen
Beitrag von: ChrisLPZ am 22. März 2016, 14:07
(http://www.aerztezeitung.de/img/kopf/logokl.gif)
Bildquelle: http://www.aerztezeitung.de/img/kopf/logokl.gif

aerztezeitung.de, 22.03.2016

Rundfunkbeitrag
Sinkende Klagechancen für Praxen

von NN

Zitat
Mit der Bestätigung des Rundfunkbeitrags für Privathaushalte nimmt das Bundesverwaltungsgericht auch Freiberuflern den Spielraum für Klagen.

LEIPZIG. Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist jedenfalls für Privathaushalte rechtmäßig. Nach diesen jüngsten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sind auch die Chancen gesunken, dass Ärzte und andere Freiberufler sowie Unternehmen mit ihren Klagen Erfolg haben werden.

Im Gegensatz zur früheren Rundfunkgebühr ist der -beitrag unabhängig von Art und Anzahl der Geräte. Haushalte zahlen derzeit 17,50 Euro pro Monat.

Für Freiberufler und Unternehmen hängt der Beitrag von der Zahl der Arbeitnehmer und der Kraftfahrzeuge ab. Für "Kleinstunternehmen" mit bis zu acht Beschäftigten und einem Betriebsfahrzeug beträgt er monatlich 5,83 Euro.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/907519/rundfunkbeitrag-sinkende-klagechancen-praxen.html (http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/907519/rundfunkbeitrag-sinkende-klagechancen-praxen.html)