Meines Wissens nach wird es durchaus in den Klagen berücksichtigt und dahingehend argumentiert, dass es zwar
keine "Steuer" im eigentlichen Sinne einer "in den allgemeinen Haushalt" fließenden Steuer sei,
jedoch in jedem Falle eben
kein "Beitrag" im "finanzverfassungsrechtlichen Sinne", da die Kriterien für einen Beitrag schlichtweg nicht erfüllt werden. Am nächsten kommt es wohl einer
"Zwecksteuer".
Bislang wird dies von den Gerichten vehement verneint - z.T. unter abenteuerlichen Argumentations-Verbiegungen und juristischen Neuschöpfungen.
Ich bin fast der Ansicht, dass das Ganze so tief in den Mist geritten wurde, dass das Zugeständnis einer Steuer kaum oder nur unter abenteuerlichen Weitergeltungsregelungen möglich wäre, denn wenn es als Steuer qualifiziert werden würde (was es ja nach Auffassung aller möglichen Rechtsgelehrten müsste), so hätten die Länder ja in der Tat keine Gesetzgebungskompetenz. Das könnte sich für diese sowie für ARD-ZDF-GEZ als existenziell fatal erweisen.
in diversen Klagen wird ja explizit ausgeführt, dass es eben nicht wie dem Wunsch von ARD-ZDF-GEZ und der Landespolitik gemäß behauptete
"Vorteilslast"/ "Vorzugslast" als
"Gegenleistung" sei, sondern das
"von den Ländern gewählte Mittel zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" - siehe u.a. unter
"Gegenleistung f. Programmangebot" vs. "Mittel z. Finanzierung d. ö.r. Rundf."?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17826.0.htmlDies ist m.E. von immanenter Bedeutung, da somit ein wesentliches Argument des Beitrags entfallen dürfte - insbesondere wenn unausweichlich die Allgemeinheit herangezogen wird.
Wiederum behaupten sie ja auch, dass die bisherige Gebühr im finanzverfassungsrechtlichen Sinne eigentlich schon ein "Beitrag" gewesen sei - was natürlich die Frage aufwirft, ob dann nicht alles dafür spricht, dass die neue, unausweichliche Abgabe kein Beitrag mehr, sondern eine Steuer sei.
Dazu u.a. auch unter
Entlarvt: Rundfunkbeitrag=Steuer; bereits jetzige Gebühr fraglich (jur. Analyse)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3800.0.htmlAuch Degenhart hat sich ausführlich zum Charakter der
"ZWECK-Steuer" ausgelassen - siehe u.a. unter
7...8... aktuell 9(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN/ STUDIEN
+2 FUNDIERTE AUFSÄTZE [gesammelte Werke],
die dem sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
VERFASSUNGSWIDRIGKEIT und zahlreiche weitere eklatante RECHTSVERSTÖSSE bescheinigen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.htmlDie Argumentation des
"Vorteils" basiert ja bislang auf schlichten
Behauptungen.
Im Forum ist auch ausgiebig das Thema
"individueller Vorteil" und
"struktureller Vorteil" behandelt, welches beides vom BayVerfGH ja "bejaht" wurde - jedoch lt. Auffassung der Kläger eben
nicht "individuell zurechenbar" ist - und schon gar nicht für jemanden, der es (mangels Geräte) nicht empfangen kann.
Durchforste mal mit der
Suchfunktion das Forum nach
"Vorteil", "Vorteil zurechenbar", "struktureller Vorteil", "individueller Vorteil", "Sondervorteil", "Steuer", "Zwecksteuer", "Beitrag" usw.
Hier beißt sich ständig die Katze in den Schwanz und die Argumentation der Gegner dreht sich ständig im Kreise. Kommt ein Klage-Argument, dann weichen sie aus und sagen, dass das ja "nicht kontrolliert" werden könne, oder dass der Gesetzgeber "zur Pauschalierung greifen" durfte usw.
...die bewegen sich aalglatt.
Dort gilt es, mittels den dafür durchaus geeigneten BVerfG-Entscheidungen der Vergangenheit präzise diverse Keile anzusetzen...
...unwiderlegbar sozusagen - und mit deren eigenen Argumenten.