Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Warum immer "es ist eine Steuer"  (Gelesen 5467 mal)

A
  • Beiträge: 4
Warum immer "es ist eine Steuer"
Autor: 21. März 2016, 07:25
Eine Steuer kann es nicht sein, eben wg. z.B. der Zweckbindung. Ich vertrete von Anfang an die andere Meinung...

Es ist kein Beitrag

Und auch sonst keine vorhandene öffentliche Abgabeart. Ein eigenschaft als Beitrag scheitert meiner Meinung nach an der Abgrenzung, denn er müsste konkret sein (fester Betrag, feste Leistung (und nicht da mal wieder ein neuer Sender oder da eine neue Leistung) und er muss individuell zuortenbar sein (Einzelperson oder Empfängergruppe, aber nicht "alle deutschen Haushalte)). Das trifft einfach nicht zu also ist es kein Beitrag.
In Bayern wurde ja die Vorzugslast ins Feld geführt, aber hier scheitert es am Vermögensvorteil den man aus dem Empfang oder einer tatsächlichen oder abstrakten Nutzungsmöglichkeit erlangen könnte. Auch andere Formen von öffentlichen Abgaben scheiden aus, so das es IMHO derzeit keine möglichkeit der Vereinnahmung gibt.

Und da ja immer von üblicherweise geredet wird: gewerblich wird üblicherweiße gar kein Rundfunk genutzt... nimmt man also üblicherweiße als Argument würde mich interessieren wieso man gewerblich einen "Beitrag" haben will.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

n
  • Beiträge: 390
Re: Warum immer "es ist eine Steuer"
#1: 21. März 2016, 07:31
Stimmt, weder Steuer noch Beitrag. Die haben sich eine eigene Welt zusammengebastelt, ja auch mit neuen Begriffen wie "Festsetzungsbescheid" (sowas gibt es gar nicht)  ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

T
  • Beiträge: 546
Re: Warum immer "es ist eine Steuer"
#2: 21. März 2016, 08:09


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

A
  • Beiträge: 4
Re: Warum immer "es ist eine Steuer"
#3: 21. März 2016, 12:33
Was ich halt nicht verstehe warum die Klagen so formuliert werden. Man muss ja keine Eigenschaft bestimmen, es reicht schon wenn man eine Eigenschaft (Beitrag) aberkennen lässt. Zu sagen was es dann ist wäre Aufgabe des ÖR.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Warum immer "es ist eine Steuer"
#4: 21. März 2016, 18:01
Meines Wissens nach wird es durchaus in den Klagen berücksichtigt und dahingehend argumentiert, dass es zwar keine "Steuer" im eigentlichen Sinne einer "in den allgemeinen Haushalt" fließenden Steuer sei,
jedoch in jedem Falle eben kein "Beitrag" im "finanzverfassungsrechtlichen Sinne", da die Kriterien für einen Beitrag schlichtweg nicht erfüllt werden. Am nächsten kommt es wohl einer "Zwecksteuer".

Bislang wird dies von den Gerichten vehement verneint - z.T. unter abenteuerlichen Argumentations-Verbiegungen und juristischen Neuschöpfungen.

Ich bin fast der Ansicht, dass das Ganze so tief in den Mist geritten wurde, dass das Zugeständnis einer Steuer kaum oder nur unter abenteuerlichen Weitergeltungsregelungen möglich wäre, denn wenn es als Steuer qualifiziert werden würde (was es ja nach Auffassung aller möglichen Rechtsgelehrten müsste), so hätten die Länder ja in der Tat keine Gesetzgebungskompetenz. Das könnte sich für diese sowie für ARD-ZDF-GEZ als existenziell fatal erweisen.

in diversen Klagen wird ja explizit ausgeführt, dass es eben nicht wie dem Wunsch von ARD-ZDF-GEZ und der Landespolitik gemäß behauptete "Vorteilslast"/ "Vorzugslast" als "Gegenleistung" sei, sondern das "von den Ländern gewählte Mittel zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" - siehe u.a. unter
"Gegenleistung f. Programmangebot" vs. "Mittel z. Finanzierung d. ö.r. Rundf."?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17826.0.html

Dies ist m.E. von immanenter Bedeutung, da somit ein wesentliches Argument des Beitrags entfallen dürfte - insbesondere wenn unausweichlich die Allgemeinheit herangezogen wird.

Wiederum behaupten sie ja auch, dass die bisherige Gebühr im finanzverfassungsrechtlichen Sinne eigentlich schon ein "Beitrag" gewesen sei - was natürlich die Frage aufwirft, ob dann nicht alles dafür spricht, dass die neue, unausweichliche Abgabe kein Beitrag mehr, sondern eine Steuer sei.

Dazu u.a. auch unter
Entlarvt: Rundfunkbeitrag=Steuer; bereits jetzige Gebühr fraglich (jur. Analyse)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3800.0.html

Auch Degenhart hat sich ausführlich zum Charakter der "ZWECK-Steuer" ausgelassen - siehe u.a. unter
7...8... aktuell 9(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN/ STUDIEN
+2 FUNDIERTE AUFSÄTZE [gesammelte Werke]
,
die dem sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
VERFASSUNGSWIDRIGKEIT und zahlreiche weitere eklatante RECHTSVERSTÖSSE bescheinigen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html


Die Argumentation des "Vorteils" basiert ja bislang auf schlichten Behauptungen.

Im Forum ist auch ausgiebig das Thema "individueller Vorteil" und "struktureller Vorteil" behandelt, welches beides vom BayVerfGH ja "bejaht" wurde - jedoch lt. Auffassung der Kläger eben nicht "individuell zurechenbar" ist - und schon gar nicht für jemanden, der es (mangels Geräte) nicht empfangen kann.

Durchforste mal mit der Suchfunktion das Forum nach "Vorteil", "Vorteil zurechenbar", "struktureller Vorteil", "individueller Vorteil", "Sondervorteil", "Steuer", "Zwecksteuer", "Beitrag" usw.

Hier beißt sich ständig die Katze in den Schwanz und die Argumentation der Gegner dreht sich ständig im Kreise. Kommt ein Klage-Argument, dann weichen sie aus und sagen, dass das ja "nicht kontrolliert" werden könne, oder dass der Gesetzgeber "zur Pauschalierung greifen" durfte usw.

...die bewegen sich aalglatt.

Dort gilt es, mittels den dafür durchaus geeigneten BVerfG-Entscheidungen der Vergangenheit präzise diverse Keile anzusetzen...
...unwiderlegbar sozusagen - und mit deren eigenen Argumenten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

c
  • Beiträge: 873
Re: Warum immer "es ist eine Steuer"
#5: 21. März 2016, 21:03
Ich bin fast der Ansicht, dass das Ganze so tief in den Mist geritten wurde, dass das Zugeständnis einer Steuer kaum oder nur unter abenteuerlichen Weitergeltungsregelungen möglich wäre, denn wenn es als Steuer qualifiziert werden würde (was es ja nach Auffassung aller möglichen Rechtsgelehrten müsste), so hätten die Länder ja in der Tat keine Gesetzgebungskompetenz. Das könnte sich für diese sowie für ARD-ZDF-GEZ als existenziell fatal erweisen.

Das ist in der Tat der Punkt. Die Gerichte können nicht, wie es rechtens wäre, einen Verstoß gegen die Gesetzgebungskompetenz feststellen, weil das bedeutet, dass der Beitrag seit 1.1.2013 unrechtmäßig erhoben wurde und zurückzuzahlen ist (irgendwelche Verjährungsregeln des Staatsvertrags sind dann ja auch dahin), und zwar an alle, ob sie nun Widerspruch eingelegt haben oder nicht (gerade die Mehrheit hat ja immer brav bezahlt, ohne Bescheid, also auch ohne Rechtskraft!). In der Lage möchte ich mal einen Verfassungsrichter sehen, der sagt: Ja, alles Banane! Aber es ist schon amüsant zu sehen, wie sie sich winden und quälen und nach und nach unsere Verfassung aushölen, um das System am Laufen zu halten, solange wie es eben geht...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2016, 22:37 von Bürger«

907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Re: Warum immer "es ist eine Steuer"
#6: 21. März 2016, 22:21
Dass der Rundfunkbeitrag gegenleistungsfrei erhoben wird, schließt ihre Zulässigkeit als sonstige nichtsteuerliche Abgabe wohl dann nicht aus, wenn sie besonders zu rechtfertigen ist.

Über "Besondere Rechtfertigung" steht etwas in Buch: "Die Rundfunkgebühr auf dem Prüfstand der Finanzverfassung" ca. 60 Euro

Es gibt keine besondere Rechtfertigung.

gegenleistungsfrei und keine besondere Rechtfertigung

Der Allgemeinheit erbrachte Leistung der Rundfunkanstalten hat insgesamt keinen individuellen Bezug zum Einzelnen. Steht die Grundversorgung damit in keinem Leistungsverhältnis zum Einzelnen, ist der Rundfunkbeitrag auch insofern wie die Steuer gegenleistungsfrei.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

P
  • Beiträge: 3.997
Re: Warum immer "es ist eine Steuer"
#7: 21. März 2016, 22:47
Edit: <ironisch on>
Es ist keine Steuer, denn es ist ein verfassungskonformer Beitrag. Blöd ist jetzt nur, wie die Verfassung unbemerkt ändern damit sich das Bundesverfassungsgericht nicht blamiert? <off> Am einfachsten kommen alle aus der Nummer raus, wenn das Volk über eine neue Verfassung gemeinsam abstimmt, dann prüft doch keiner mehr das Zeug von gestern. Ich kann jedem die Empfehlung aussprechen in eine gut sortiere Bibliothek zu gehen und die Protokolle zur Schaffung des Grundgesetz zu lesen. Es gibt dazu eine Buchreihe mit 14 Bänden. Das sind ca. 1,3 Meter Buch und relativ kleine Schrift bei normaler Höhe nicht ganz A4. Suchwort Parlamentarischer Rat 1948/1949 z.B. Band 5 herausgegeben 1993. Isbn wird folgen.

Edit: Modus ergänzt, weil bereits missverstanden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2016, 23:08 von PersonX«

T
  • Beiträge: 546
Re: Warum immer "es ist eine Steuer"
#8: 21. März 2016, 23:00
Es ist keine Steuer, denn es ist ein verfassungskonformer Beitrag.

Anna Terschüren in ihrer Doktorarbeit und die Gutachten von einigen Juristen, auf die im Forum schon mehrfach hingewiesen wurden, sehen das aber anders. Und auch der wissenschaftliche Beirat des Finanzministeriums spricht von einer Zwecksteuer.


Edit "Bürger":
Siehe "edit" von "PersonX" bzgl. "ironie-modus" ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2016, 23:30 von Bürger«
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

P
  • Beiträge: 3.997
Re: Warum immer "es ist eine Steuer"
#9: 22. März 2016, 09:39
Hier noch eine ISBN zu dem Text in Antwort 7.

ISBN 3764619252 ; ISBN 9783764619251

Jeder Band hat natürlich seine eigene Nummer, aber diese Buch Reihe wird genau gemeint.

Link zu einer Bibliothek
 
http://katalog.slub-dresden.de/primo_library/libweb/action/dlDisplay.do?institution=SLUB&vid=SEM&docId=libero_mab2129104

Übersicht über die Bände

http://slubdd.de/katalog?TN_libero_mab2108292

bzw.
http://katalog.slub-dresden.de/primo_library/libweb/action/display.do?ct=display&fn=search&doc=TN_libero_mab2108292&indx=2&recIds=TN_libero_mab2108292&recIdxs=1&elementId=1&renderMode=poppedOut&displayMode=full&frbrVersion=&dscnt=1&scp.scps=SemanticThirdNode&frbg=&vl%28254488325UI0%29=any&tab=default_tab&dstmp=1458635478373&srt=rank&mode=Basic&dum=true&avgl-search-only-in=&tb=t&vl%28freeText0%29=parlamentarischer%20rat%20protokolle&vid=SEM


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Re: Warum immer "es ist eine Steuer"
#10: 27. Mai 2016, 14:51
Person B hat einige Pressemitteilung zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts gelesen und ist etwas irritiert, da es offenbar bei den dortigen Verfahren vor allem um die Frage ging, ob der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist oder nicht.

Ging es bei den Urteile tatsächlich nur um die formale Frage, ob der Beitrag eine Angelegenheit der Länder oder des Bundes ist?

Für Person B wäre es für seinen Widerstand eigentlich wichtiger zu wissen, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer ist, da er sich als Christ nicht gegen Steuern wehren würde, da diese zum Unterhalt des Staates dienen. Person B wehrt sich in seinen Anfechtungsklagen so denn gegen den Rundfunkbeitrag als eine Abgabe, die auf Willkür und Sittenwidrigkeit beruht (dies kann sich natürlich auch auf eine unechte Steuer beziehen, die nicht zum Erhalt des Staates dient).

In einer Auseinandersetzungen zu diesem Thema haben Rechtsanwälte einer Rundfunkanstalt in dem Verfahren VG Saarlouis Urteil vom 23.12.2015, 6 K 43/15  im Übrigen argumentiert, dass der Rundfunkbeitrag eine Steuer sei, als sie folgendes vorgetragen haben: „Wie sich aus der Bibel ergebe, seien Christen grundsätzlich gehalten, staatliche Abgaben zu zahlen (Matthäus 22, 15-22; Römer 13, 6-7)“. Damit wird sich ganz klar auf Steuern bezogen. Superdreist ist dabei auch, dass sich die Rundfunkanstalt selbst in den Rang einer Regierung erhebt; selbst wenn man einräumt, dass die Anstalt einen Vertrag mit einer Landesregierung hat, ist das doch eine ungeheuerliche Behauptung.
Naja, vielleicht hilft euch das zur Steuer-Erklärte der Rundfunkanstalt weiter. Daher folgende Links zum Beleg:   
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=5191

http://www.die-bibel.de/online-bibeln/luther-bibel-1984/bibeltext/bibelstelle/Matth%C3%A4us+22,15-22/

http://www.bibel-online.net/buch/elberfelder_1905/roemer/13/



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 3.232
Re: Warum immer "es ist eine Steuer"
#11: 27. Mai 2016, 23:23
Beiträge sind staatliche Abgaben, aber nicht zwangsläufig eine Steuer, so die Argumente der Rundfunkanstalten. Die Gebühren waren keine Steuern, aber auch keine Gebühren.
Es wird einfach mal so ins blaue argumentiert, weil sowieso kaum einer durchblickt. Das ist es, was örR ausnutzt. Selbst wenn alle Beweise vorliegen, die Richter haben auch keine Ahnung und verlesen die Textbausteine des örR als Urteile.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

m
  • Beiträge: 203
Re: Warum immer "es ist eine Steuer"
#12: 11. Juli 2016, 14:00
Keine Steuer auf Rundfunkgebühr!

EuGH-Urteil gegen Tschechien könnte auch Österreichern viele Millionen ersparen

In Deutschland braucht man nichts mehr zu analysieren. Dort ist schon jetzt keine Umsatzsteuer auf die Rundfunkgebühr fällig. „Es handelt sich um eine steuerähnliche Abgabe, daher fallen da grundsätzlich keinen Steuern an“, so ARD-Sprecher Steffen Grimberg zum VOLKSBLATT.

http://www.volksblatt.at/kulturmedien/keine_steuer_auf_rundfunkgebuehr_24062016/


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben