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Autor Thema: Mediennutzung und Zwang bzw. Vorenthaltung von Mitteln  (Gelesen 2816 mal)

P
  • Beiträge: 4.009
Es gibt ein Branche, welche im ÖR so gut wie nicht vorkommt aber möglicherweise von einer größeren Gruppe anderweitig also außerhalb des ÖR genutzt wird. In erster Linie geht es dabei um Unterhaltung für Erwachsene und somit um Angebote 18+. Durch den Entzug von finanziellen Mitteln könnte die weitere Versorgung gefährdet sein. Es dürfte dieser Gruppe wahrscheinlich gar nicht klar sein, dass der Rundfunkbeitrag eine unzulässige Hinderung ist.

Viele denken ja immer noch, dass sie sich den Rundfunkbeitrag leisten können weil Ihnen gar nicht richtig bewusst ist wovon der Beitrag sie abhält.

Viele Personen werden durch den Beitrag vom Zeitungslesen, Kino, Theater und Sport abgehalten.
Wer zum Beispiel kein Geld hat um ins Kino zu gehen aber dennoch den Rundfunkbeitrag zahlt der zahlt unter Zwang.
Der Zwang spielt für die Nutzung keine Rolle bedeutet, selbst wenn die Person es nutzen würde aber wegen Mangel an Geld nicht ins Kino gehen kann besteht Zwang. Kein Zwang bestünde, wenn der Kinobesuch trotz Nutzung möglich bleibt.
Mit allen anderen Angeboten verhält es sich gleich. Bei Angeboten, welche durch ÖR nicht erbracht und damit nicht erfüllt und damit nicht befriedigt werden können ist es sogar noch schlimmer. In diesen Fällen wird von der Nutzung abgehalten. Die Höhe des zu Verfügung stehenden Einkommens spielt dabei eine untergeordnete Rolle, weil die Verwendung der finanziellen Mittel durch die Verfassung als frei geschützt ist. Zu allererst werden die Mittel für lebensnotwendige Bedürfnisse benötigt und erst im Anschluss kann geprüft werden, welche weiteren Bedürfnisse befriedigt werden können. Dabei sind Zwecküberlegungen für später also Rente und Kapitalbildung zur Erfüllung von Grundbedürfnissen wie die grundsätzliche Absicherung mit Wohnraum im Alter zu beachten. Erst wenn dazu eine ausreichend gute Versorgung vorhanden ist kann über die verbliebenen Reste des zur Verfügung stehenden Kapitals entschieden werden. Es prallen somit  verfassungsrechtlich Grundrechte zusammen. Auf der einen Seite das Recht sich aus freien Angeboten zu bilden und auf der anderen Seite das Recht mit dem Kapital frei umzugehen. Es besteht keine Verpflichtung ein Angebot zu bezahlen welches dazu führt das die freie Entscheidung der Mittelverwendung nicht mehr möglich ist. Freie Mittel meint nach Steuern, aber selbst diese zahlen alle mehr oder weniger freiwillig.


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  • Beiträge: 873
Es gibt in der Ökonomie die Theorie, dass Konsumenten die Ausgaben für Medien und Unterhaltung über die Jahre nicht verändern (relativ zum Einkommen). Das Gesamtbudget für Medien ist nicht flexibel. Wenn also ein Medienprodukt teurer wird, dann leidet ein anderes darunter (TV verdrängt Kino; Internet das TV).

Für diese These habe ich allerdings auf Anhieb wenig Nachweise gefunden:

In den USA zB blieben in den letzten 50 Jahren die  relativen Ausgaben für Unterhaltung ziemlich konstant:
http://www.theatlantic.com/business/archive/2012/04/how-america-spends-money-100-years-in-the-life-of-the-family-budget/255475/

In einem Aufsatz von 1981 findet sich folgender Satz:

Zitat
"Because the proportion of consumption expenditures devoted to the media appears to remain virtually constant over time [9, pp. 322-3] - suggesting that for some purposes, at least, consumers view all media as constituting a single market the emergence of these new forms of entertainment had the predictable effect of inducing substitution away from pre-existing products."
http://thirdworld.nl/blockbusters-the-economics-of-mass-entertainment


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2016, 23:14 von Bürger«

  • Beiträge: 7.371
Wenn Rundfunk von derart öffentlichem Interesse ist, gehört er gefälligst aus allgemeinen Steuermitteln unterstützt. -> Was aber auf Grund der im Laufe der Jahre entstandenen privaten Rundfunksender leider, leider so allgemein nicht mehr funzen wird. Es sei denn, daß sich die ÖRR deutlich von den PRR im Programmangebot unterscheiden.

Wenn man sich dagegen so die Landschaft der gedruckten Presse anschaut, hat es überall Unterschiede, nix ist Standard, nicht mal das Papierformat, und jede Menge gerade auch lokaler Berichterstattung, zu der die "beweglichen Bilder" wohl nie fähig sind.

Aber, ok, ein Bild sagt mehr als tausend Worte.


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Für diese These habe ich allerdings auf Anhieb wenig Nachweise gefunden:
Wozu braucht es Nachweise, wenn gesunder Verstand genügen würde? Wenn sich die Summe der von Dir eingenommenen Cent's nicht erhöht, wie sollten sich dann die Ausgaben verschuldungsfrei erhöhen? Was Du für einen Part aufzuwenden hast, ist für den nächsten Part nicht übrig, denn 2x ausgeben kannst Du nicht. Zahlst Du also zwangsweise für den Rundfunk, ist für die Zeitschrift nix übrig; mal sehen, wann die Verlage wach werden.


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Verlage haben sicherlich teilweise bereits reagiert und bieten vieleicht Mini Abonnements an. So z.B. gab es das Mal bei der Sächsische Zeitung (ABO der Wochenend Ausgabe), auf welches bei einer Kündigung und der Angabe des Zwangsbeitrags für Rundfunk hingewiesen wurde. Eine Lösung gegen Zwang haben diese damit aber auch nicht.


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Für diese These habe ich allerdings auf Anhieb wenig Nachweise gefunden:
Wozu braucht es Nachweise, wenn gesunder Verstand genügen würde? Wenn sich die Summe der von Dir eingenommenen Cent's nicht erhöht, wie sollten sich dann die Ausgaben verschuldungsfrei erhöhen? Was Du für einen Part aufzuwenden hast, ist für den nächsten Part nicht übrig, denn 2x ausgeben kannst Du nicht. Zahlst Du also zwangsweise für den Rundfunk, ist für die Zeitschrift nix übrig; mal sehen, wann die Verlage wach werden.

Das ist zwar generell richtig. In der Masse könnte es aber so sein, dass andere Ausgaben (zB Kleidung, Sparen) gekürzt werden, um den gleichen Medienkonsum zu haben. Es ist ja die Behauptung der Gerichte, die Zwangsabgabe sei nicht so schlimm, weil man ja den Rundfunk nicht nutzen muss. Das Gegenargument ist, dass der Bürger dann nicht mehr genug Geld für Zeitungen, Internet etc. übrig hat, und deshalb der Zwangsbeitrag gg. Art. 5 GG verstößt (Wahlfreiheit der Informationsquelle). Das stimmt wohl, wenn man davon ausgehen kann, dass der Bürger sein Medienbudget nicht verändert (verändern kann), und nicht etwa Essen gehen oder Kleidung dafür kürzt, aber trotzdem noch Zeitung liest. Dafür suche ich einen Nachweis.




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