So unfassbar und ärgerlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch sein mag, so interessant ist es zu beobachten, dass es in der Presse zunehmend kritische Stellungsnahmen gibt, wie beispielsweise der hiesige Artikel im Tagesspiegel.
Für die Gebührenzahler hingegen macht die Entscheidung von Leipzig diesen Freitag zu einem weiteren schwarzen Tag [...] weil den Bürgern die Entscheidungsfreiheit abgesprochen wird, auf die Programme von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu verzichten. Nur weil man auch auf Computern, Tablets, Smartphones deren Angebote abrufen kann, muss man dies nicht auch tun. Das Urteil von Leipzig stellt den Bürger erneut unter den Generalverdacht, dass er heimlich doch den „Tatort“ streamt oder die „heute-show“ aus der Mediathek lädt.
Wenn der "Zwang mit jedem Urteil zunimmt", vielleicht ist das, was die deutsche Justiz hier fabriziert, ein Pyrrhussieg?