Habt ihr euch schon mal Gedanken gemacht, ob die GEZ überhaupt rechtmäßig ist?!?
Die berufen sich ja immer auf einen Rundfunkgebührenstaatsvertrag wobei die BRD GmbH überhaupt kein Staat ist!!!
Das hier zu erläutern würde den Rahmen sprengen. Hier sei auf die Suchmaschinen oder einschlägigen Seiten verwiesen.
Als Beispiele kann ich hier folgende empfehlen:
http://erhard-lorenz.dewww.der-eulenspiegel.dehttp://gez-abschaffen.dewww.jahrhundertlüge.de
Anbei noch ein Schreiben an die GEZ:
[Vorname, Name] [Ort], d. [Datum]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort], [Reichsland oder Provinz]
"Teilnehmer"-Nr.: [GEZ-Teilnehmer-Nr.]
An die GEZ
Betreff: Einspruch gegen Ihre Rechnung zum [Fälligkeitsdatum] und genereller Widerspruch gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen Ihre o. g. Rechnung ein und widerspreche generell der Erhebung von Rundfunkgebühren von mir. Wenn Sie von anderen Personen Gebühren verlangen, halte ich dies zwar ebenfalls für unrechtmäßig, da mich dies aber nicht betrifft, bezieht sich dieser Widerspruch nur auf Ansprüche, die Sie gegen mich erheben.
Begründung:
1. Sie dürfen Gebühren wenn überhaupt, dann nur für Empfangsgeräte erheben, die sich im Rechtsgebiet der BRD befinden. [Reichsland oder Provinz des Antragstellers, z.B. "Die Preußische Provinz Brandenburg"] gehörte ebensowenig wie Berlin und die übrigen Gebiete der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone (heute fälschlicherweise oft als "neue Bundesländer" bezeichnet) niemals zum Rechtsgebiet der BRD.
Beweis:
Am 17.07.1990 hat der damalige Außenminister der UdSSR, E. Schewardnadse, bekanntgegeben, daß die "DDR" zum 18.07.1990 aufgehört hat, zu existieren. Zum gleichen Zeitpunkt hat der damalige Außenminister der USA, J. Baker, den Artikel 23 des Grundgesetzes der BRD gelöscht. Dieser Artikel definierte damals das Rechtsgebiet der BRD. Somit erlosch de jure die BRD. Die sogenannte "Wiedervereinigung", also der Beitritt der "DDR" gemäß Art. 23 GG zur BRD zum 3.10.1990 war also aus drei Gründen ungültig:
A) Da die "DDR" nicht mehr existierte, konnte sie niemandem mehr beitreten und die Volkskammer war nicht mehr berechtigt, irgendwelche völkerrechtlichen Handlungen vorzunehmen.
B) Da der Art. 23 GG nicht mehr existierte, konnte die "DDR" nicht gemäß Art. 23 GG der BRD beitreten.
C) Da das GG bis heute keinen Geltungsbereich mehr hat, existiert die BRD nirgendwo. Ein Beitritt zu einem solchen Staate verbietet sich von selbst.
Somit gehört mein Wohnort nicht zur BRD und Sie dürfen von mir keine Rundfunkgebühren verlangen.
2. Sie ziehen Ihre Gebühren auf Grund von Gesetzen der BRD ein. Bis zum 17.07.1990 teilte der Art. 23 GG der BRD ihr Rechtsgebiet zu. Dieses umfaßte bis dahin die drei westlichen Besatzungszonen des Deutschen Reiches. Die SBZ, die polnisch verwalteten Ostgebiete, der sowjetisch verwaltete Norden Ostpreußens und die vier Sektoren Berlins gehörten niemals zur BRD. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrmals festgestellt (so z.B. auch 1973), daß keine Verwaltungseinheit auf einem Teilgebiet des Deutschen Reiches (also auch nicht die BRD) berechtigt ist, Gesetze zu erlassen, Erklärungen abzugeben oder Verträge abzuschließen, die über ein anderes Teilgebiet des Deutschen Reiches verfügen. Nach dem 18.07.1990 wurde im GG unter Art. 23 der Vermerk "gelöscht" geschrieben. Später wurde diese Lücke durch gewisse europäische Absichtserklärungen aufgefüllt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, daß die BRD heute gar kein Rechtsgebiet mehr hat und de jure nicht mehr existiert.
Somit fehlt Ihrer Gebührenerhebung jegliche gültige Gesetzesgrundlage.
Ich behalte mir ausdrücklich vor, meine Rundfunkgeräte u./o. Fernsehempfänger weiterhin zu betreiben, ohne Gebühren an irgendwelche Einrichtungen der erloschenen BRD zu zahlen. Sollten Sie meinen Widerspruch nicht akzeptieren und weiterhin Zahlungen von mir fordern oder mich anderweitig belästigen, behalte ich mir ausdrücklich vor, meine bisher geleisteten Zahlungen zurückzufordern, da diese illegal erhoben wurden.
Hochachtungsvoll
[Unterschrift]