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Autor Thema: GEZ überhaupt rechtsmäßig?!?  (Gelesen 15339 mal)

R
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GEZ überhaupt rechtsmäßig?!?
Autor: 30. März 2010, 16:21
Habt ihr euch schon mal Gedanken gemacht, ob die GEZ überhaupt rechtmäßig ist?!?

Die berufen sich ja immer auf einen Rundfunkgebührenstaatsvertrag wobei die BRD GmbH überhaupt kein Staat ist!!!
Das hier zu erläutern würde den Rahmen sprengen. Hier sei auf die Suchmaschinen oder einschlägigen Seiten verwiesen.

Als Beispiele kann ich hier folgende empfehlen:

http://erhard-lorenz.de

www.der-eulenspiegel.de

http://gez-abschaffen.de

www.jahrhundertlüge.de

Anbei noch ein Schreiben an die GEZ:

[Vorname, Name] [Ort], d. [Datum]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort], [Reichsland oder Provinz]
"Teilnehmer"-Nr.: [GEZ-Teilnehmer-Nr.]

An die GEZ

Betreff: Einspruch gegen Ihre Rechnung zum [Fälligkeitsdatum] und genereller Widerspruch gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen Ihre o. g. Rechnung ein und widerspreche generell der Erhebung von Rundfunkgebühren von mir. Wenn Sie von anderen Personen Gebühren verlangen, halte ich dies zwar ebenfalls für unrechtmäßig, da mich dies aber nicht betrifft, bezieht sich dieser Widerspruch nur auf Ansprüche, die Sie gegen mich erheben.

Begründung:
1. Sie dürfen Gebühren wenn überhaupt, dann nur für Empfangsgeräte erheben, die sich im Rechtsgebiet der BRD befinden. [Reichsland oder Provinz des Antragstellers, z.B. "Die Preußische Provinz Brandenburg"] gehörte ebensowenig wie Berlin und die übrigen Gebiete der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone (heute fälschlicherweise oft als "neue Bundesländer" bezeichnet) niemals zum Rechtsgebiet der BRD.
Beweis:
Am 17.07.1990 hat der damalige Außenminister der UdSSR, E. Schewardnadse, bekanntgegeben, daß die "DDR" zum 18.07.1990 aufgehört hat, zu existieren. Zum gleichen Zeitpunkt hat der damalige Außenminister der USA, J. Baker, den Artikel 23 des Grundgesetzes der BRD gelöscht. Dieser Artikel definierte damals das Rechtsgebiet der BRD. Somit erlosch de jure die BRD. Die sogenannte "Wiedervereinigung", also der Beitritt der "DDR" gemäß Art. 23 GG zur BRD zum 3.10.1990 war also aus drei Gründen ungültig:
A) Da die "DDR" nicht mehr existierte, konnte sie niemandem mehr beitreten und die Volkskammer war nicht mehr berechtigt, irgendwelche völkerrechtlichen Handlungen vorzunehmen.
B) Da der Art. 23 GG nicht mehr existierte, konnte die "DDR" nicht gemäß Art. 23 GG der BRD beitreten.
C) Da das GG bis heute keinen Geltungsbereich mehr hat, existiert die BRD nirgendwo. Ein Beitritt zu einem solchen Staate verbietet sich von selbst.
Somit gehört mein Wohnort nicht zur BRD und Sie dürfen von mir keine Rundfunkgebühren verlangen.

2. Sie ziehen Ihre Gebühren auf Grund von Gesetzen der BRD ein. Bis zum 17.07.1990 teilte der Art. 23 GG der BRD ihr Rechtsgebiet zu. Dieses umfaßte bis dahin die drei westlichen Besatzungszonen des Deutschen Reiches. Die SBZ, die polnisch verwalteten Ostgebiete, der sowjetisch verwaltete Norden Ostpreußens und die vier Sektoren Berlins gehörten niemals zur BRD. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrmals festgestellt (so z.B. auch 1973), daß keine Verwaltungseinheit auf einem Teilgebiet des Deutschen Reiches (also auch nicht die BRD) berechtigt ist, Gesetze zu erlassen, Erklärungen abzugeben oder Verträge abzuschließen, die über ein anderes Teilgebiet des Deutschen Reiches verfügen. Nach dem 18.07.1990 wurde im GG unter Art. 23 der Vermerk "gelöscht" geschrieben. Später wurde diese Lücke durch gewisse europäische Absichtserklärungen aufgefüllt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, daß die BRD heute gar kein Rechtsgebiet mehr hat und de jure nicht mehr existiert.
Somit fehlt Ihrer Gebührenerhebung jegliche gültige Gesetzesgrundlage.

Ich behalte mir ausdrücklich vor, meine Rundfunkgeräte u./o. Fernsehempfänger weiterhin zu betreiben, ohne Gebühren an irgendwelche Einrichtungen der erloschenen BRD zu zahlen. Sollten Sie meinen Widerspruch nicht akzeptieren und weiterhin Zahlungen von mir fordern oder mich anderweitig belästigen, behalte ich mir ausdrücklich vor, meine bisher geleisteten Zahlungen zurückzufordern, da diese illegal erhoben wurden.

Hochachtungsvoll
[Unterschrift]



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M
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Re: GEZ überhaupt rechtsmäßig?!?
#1: 30. März 2010, 18:26
Hallo Rebirther,  :0012396:
das sind ja brandaktuelle, hochinteressante Thesen, die man ja wirklich noch niiieee gehört hat.

Nicht nachlassen! Warum 1990 stehenbleiben? Forsche weiter zurück in die Vergangenheit! Klar, dass die sog. „BRD“ ist ein illegitimes Sieger-Konstrukt ist. Die Dolchstoß-Sozi-Republik von 1918 gilt bei aufrechten Reichsbürgern sowieso nichts (die vaterländische Revolution 1933 wurde nur nicht richtig durchgezogen). Wenn du weiter in die Vergangenheit bis 1871 forscht, wirst Du jedoch irgendwann erkennen müssen: Auch ein sog. „Deutsches Reich“ gab es in rechtlich legitimer Form nie!

Voraussetzung für jede wahre Erkenntnis ist, die nötigen geheimen Informationen zu finden, was SIE aus BIELEFELD natürlich mit allen Mitteln verhindern wollen ...


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G
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Re: GEZ überhaupt rechtsmäßig?!?
#2: 31. März 2010, 11:13
genau genommen geht die Rechtmäßigkeit der GEZ auf Urrrgrh glabrrr ugh zurück, der schon 40.000 v. Chr. damit begann, sich Gedanken über die Nutzung des Rauches seiner Feuerstelle als Kommunikationsmittel zu machen. Leider wurde seine Entwicklungsarbeit jäh unterbrochen, als er bei der Jagd nach einem Mammut unglücklich stürzte und sich ein Bein brach. Noch auf dem Sterbelager wies er, im Fieberwahn undeutliche Laute von sich gebend, in Richtung Feuer um seine Begleiter darauf hinzuweisen, daß sie die Entwicklung moderner Nachrichtenübermittlung weiter betreiben sollten und sie, sobald der Beruf des Anwaltes erfunden und irgend eine, wie auch immer geartete Rechtsform - nach Erfindung der Schrift - niedergeschrieben sei, eine sogenannte Gebührenordnung schaffen sollten. Die frühen Belege des Ursprungs dieser Technik finden sich heute in Museen. So wurde z. B. auf der schwäbischen Alb eine kleine Flöte gefunden, die dazu diente, Töne über größere Strecken auch für Andere hörbar zu machen. Ein versteinertes Brathähnchen, von manchen Forschern auch als Symbol für Fruchtbarkeit in Gestalt einer dicken Frau angesehen, ist der Beleg dafür, daß schon die frühen Kommunikationsforscher die Dienste wandernder Brathähnchenanbieter in Anspruch nehmen mußten um sich in den viel zu kurzen nächtlichen Arbeitspausen zu stärken.

http://www.taz.de/1/zukunft/wissen/artikel/1/die-schwaebische-venus/


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(Ludwig Wittgenstein)

K
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Re: GEZ überhaupt rechtsmäßig?!?
#3: 20. April 2010, 21:33
Jetzt mal was anderes
ob rechtmäßig oder nicht!
Die Ausreden und Begründungen der GEZ
sind alles andere als Aussage kräftig ich meine

Ich soll GEZ für ein Internetfähiges Gerät bezahlen,
obwohl ich keinen Anschluss habe?
Dann werde ich jetzt Kindergeld beantragen,
ich habe zwar keine,
aber das Gerät ist vorhanden.



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G
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Re: GEZ überhaupt rechtsmäßig?!?
#4: 20. April 2010, 21:50
damals konnten sie sich übrigens auch die Bärte nicht scheren.


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(Ludwig Wittgenstein)

S
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Re: GEZ überhaupt rechtsmäßig?!?
#5: 31. August 2010, 11:00
Ich wuste ganrnicht das eine Doppelt besteuerung möglich ist denn für micht ist die GEZ ein Steuer Eintreiber den Für mich sind die Sogenannten Gebühren eigend lich eine Fernseh und Radio Steuer!
Des halb eigend lich nicht Rechtmäsig!

Wenn ZDF USW. kein Geld haben dann sollen die sich doch zu Bezahlsendern machen. Aber dann könnten sie ja nicht die tausendest vonder Tausendesden Wiederholung zeigen. ;D

Deutschland will so modern sein ich glaube wir leben hier noch im 18JH.


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3Land

Re: GEZ überhaupt rechtsmäßig?!?
#6: 31. August 2010, 12:35
War mal auf einer "merkwürdigen" Veranstaltung zum Thema DR
und habe mir die DVD mit der Rede des "Reichskanzlers" gekauft.

Außer herzhaft drüber zu lachen konnte ich damit wenig anfangen.


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j
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Re: GEZ überhaupt rechtsmäßig?!?
#7: 05. September 2010, 11:47
In meinem Artikel hier, weise ich darauf hin; der Staatsvertrag, kann gar kein Quasigesetz sein; da in Deutschland; Gesetze, eindeutig zu sein haben.

Desweiteren; wie könnten einige Wenige, die Meinungen aller bereit stellen? Und warum, wird meine Meinung, dann von den ÖRM (öffentlich rechtliche Medien), nicht auch irgendwo; erwähnt. Der ganze Laden, beruht ja nur auf dem Paragraphen 5 des GG. Freie Meinungsäusserung. Tatsächlich, ist der ganze Laden; also; eher dazu geeignet, die Staatszensur; durchzusetzen; als dem Artikel 5; zu gehorchen. Dies sind zumindest; meine logischen Schlussfolgerungen.

Da die ReGierEnden, aber das ganze Gebilde, des Einigungsvertrages; anerkennen; sind Sie mit Ihrer Auffassung im Nachteil. Die wird nämlich einfach als lächerlich abgetan werden und darauf wird man nicht einmal reagieren. Sondern Ihnen, nur blödsinnig eine Rechnung zukommen lassen. So war es bei mir. Nur ich erklärte auch, das ich weder Radio, noch Fernseher habe; da diese Medien; nachweislich krank; machen. Ich soll also auch dafür bezahlen, um auf mein Recht auf Gesundheit zu verzichten. Gleichfalls, verzichte ich mit der Zahlung, auf die Rechte von Anderen; auf Deren Gesundheit. Da ich aber auch eine Hilfepflicht aus dem GG habe; kann und muss ich, die ÖRM; für vollkommen illgal; erklären. Dies wird mir, von den, meiner Meinung nach; korrupten Richtern des Bundesverfassungsgerichtes; mit Sicherheit, nie bestätigt werden. Wären Sie nicht korrupt, hätten Sie die Sachverhalte; längst überprüft; welche ich oben erwähnte.


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Re: GEZ überhaupt rechtsmäßig?!?
#8: 07. September 2010, 23:18
Autsch!


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Re: GEZ überhaupt rechtsmäßig?!?
#9: 08. September 2010, 17:03
Hallo Leute,

wollt mal wissen warum ihr euch darüber lustig macht?
Habt ihr denn das Buch von Bernd Hoecker gelesen? Dort gabs einen Jungen Mann aus Kamenz (Sachsen) der genau mit diesen Gesetzen ein Gericht Mundtot gemacht hatte und dort ging es nur um ein Blitzerfoto.

Auch wenn es jeder mittlerweile weiß warum wird da nix dagegen gemacht? Ich meine das sind jetzt 20 Jahre und bis dato hat noch kein Politiker sich darüber mal Gedanken gemacht. Wenn sich jeder Ostler auf dieses Gesetz berufen würde hätte unsere Regierung bestimmt ziemlich Bauchweh.

liebe grüße


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Re: GEZ überhaupt rechtsmäßig?!?
#10: 08. September 2010, 19:13
Ich kenne mich mit diesen Themen nicht aus, um überhaupt eine Meinung zu äußern. Ich möchte nur auf folgendes hinweisen:

Ein Blitzerfoto: Wird von der Polizei, vom Ordnungsamt oder von sonst einer Institution der Bundesrepublik Deutschland gemacht – also von einer Institution des Staates.

ÖRR: Der Apparat der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist ein Staat im Staate und keiner traut sich an ihn heran.

Man müsste sich demnach staatsübergreifend auf dieses Gesetz berufen...  ??? ??? ???

Im Ernst: Vielleicht ist ein Jurist in der Runde oder liest zumindest mit. Sollte es so sein, wäre eine Stellungnahme interessant.


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Re: GEZ überhaupt rechtsmäßig?!?
#11: 08. September 2010, 20:13
Hallo Leute,

wollt mal wissen warum ihr euch darüber lustig macht?
Habt ihr denn das Buch von Bernd Hoecker gelesen? Dort gabs einen Jungen Mann aus Kamenz (Sachsen) der genau mit diesen Gesetzen ein Gericht Mundtot gemacht hatte und dort ging es nur um ein Blitzerfoto.

Auch wenn es jeder mittlerweile weiß warum wird da nix dagegen gemacht? Ich meine das sind jetzt 20 Jahre und bis dato hat noch kein Politiker sich darüber mal Gedanken gemacht. Wenn sich jeder Ostler auf dieses Gesetz berufen würde hätte unsere Regierung bestimmt ziemlich Bauchweh.

liebe grüße

Ohweh.

http://www.krr-faq.net/gericht.php#owig

Ich sag jetzt mal nix .....



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Re: GEZ überhaupt rechtsmäßig?!?
#12: 08. September 2010, 20:43
Danke für den Link. Ich schließe mich dir an – Ich sage ebenfalls nichts mehr dazu.


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3Land

Re: GEZ überhaupt rechtsmäßig?!?
#13: 09. September 2010, 09:48
Krass im Quadrat, gute Unterhaltung  ;D

http://www.deutsches-reich.com

Das Internet wäre nur halb so lustig, gäbe es diese Spinner nicht.
Die haben sogar eine eigene Bank - LOL


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Re: GEZ überhaupt rechtsmäßig?!?
#14: 09. September 2010, 09:55
Krass im Quadrat, gute Unterhaltung  ;D

http://www.deutsches-reich.com

Das Internet wäre nur halb so lustig, gäbe es diese Spinner nicht.
Die haben sogar eine eigene Bank - LOL

Mir kommen gleich ein paar Gestalten in den Sinn, die unbedingt dazu passen würden, falls sie nicht schon kräftig dabei sind.

Ich staune immer wieder...

Sehr lustig, aber jetzt sollten wir uns irdischen Sachen widmen.

Grüße

René


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