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Autor Thema: Live-Ticker aus Leipzig zu den Revisionen BVG Leipzig  (Gelesen 74199 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Ok, die SMSs sind raus.

Bin auch schon unheimlich aufgeregt 8)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

a
  • Beiträge: 12
Klagen abgelehnt...  >:( >:( >:(


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s
  • Beiträge: 173
Na als ob da irgendjemand was anderes erwartet hat ::)

Die können entscheiden was sie wollen... Ich hab 38 Jahre nix gezahlt für den Dreck und  werde das auch weiterhin so tun... Schlupflöcher gibts genug. Wird sich halt beim EMA wieder abgemeldet... ;D ;D ;D


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  • Beiträge: 47
gibt es schon irgendwo die Urteilsbegründung?


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E
  • Beiträge: 44
Danke, Danke, Danke Euch allen, die Ihr vor Ort wart und keine Kosten und Mühen gescheut habt!!!

Speziell karlsruhe natürlich! Bin gespannt was Du beim nächsten Runden Tisch berichtest!



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Mein aktueller Status:
Erster Termin zur Vermögensauskunft durch Einreichen der Erinnerung ans Amtsgericht verzögert.
Außerdem Strafantrag gegen BS und GV gestellt.
Klage evtl. damit: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=8416.0;attach=4406

g
  • Beiträge: 18
*tipp tippp tippppp* so! Ich hab jetzt das Protokoll fertig (04:04 Uhr!! Um 6 Uhr bin ich heute morgen schon aufgestanden und jetzt bin ich immer noch wach!)

Also hier mein Protokoll von den Leipzig-Verhandlungen:

http://www.geznoch.de/16%2003%2017%20Protokoll%20BVerfG.pdf

Es sind noch ein paar Tippfehler drin, aber die korrigier ich morgen. Mensch, in 6 Stunden wird das Urteil verkündet!!!  >:D

Super vielen Dank für die Mühe!!!

Bitte noch die Datei von BVerfG ind BVerwG umändern - für die Seriösität ;-)


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R
  • Beiträge: 1.126
Hallo Karlsruhe,
entspricht folgende Angabe der Wahrheit?
"Die Gegner der Zwangsabgabe erschienen am Mittwoch zahlreich im größten Saal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, die Stimmung kochte – und prompt kam es zum Eklat."
Eklat?? Nö.
Wir waren sehr interaktiv!!
An entsprechenden Stellen zu klatschen (an beiden Tagen) warum nicht. Macht man bei sonstigen Veranstaltungen doch auch ::)
Die Stimmung war einfach gut und wir haben halt einfach hier und dort unsere Teilnahme kundgetan, na und.

Ist aber wenig zielführend und wirft ein schlechtes Bild auf die "Schwarzseher". An sich gilt ja der Grundsatz "ist der Ruf erst ruiniert....", aber wir wollen doch ernst genommen werden. Man stelle sich vor, der ÖRR würde auch ein paar Claquere mitbringen, die im Gerichtssaal für "Stimmung" sorgen. Selbst bei Ratssitzung in der Stadt/Gemeinde sollte man sich vornehm zurück halten.

Ich finde es gut, dass Verhandlungen öffentlich sind und das sollten sie auch bleiben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2016, 19:59 von Bürger«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

r
  • Beiträge: 10
Wurden alle Klagen "in Bausch und Bogen" abgelehnt? :'( Oder gibt es Hinweise, welche Aspekte bei neuen Klagen evtl. noch besser und differenzierter herausgestellt werden könnten? Ich frage deshalb, weil morgen die Klagefrist einer mir wohlbekannten Person A abläuft. Dieser Mensch könnte möglicherweise hin- und hergerissen sein, ob weitere Klagen nach diesem Urteil noch Sinn machen. Gehen wir davon aus, Person A bleibt wehrhaft, wo sollte er nun inhaltlich mit seiner Klagebegründung ansetzen, nachdem schon so viele Hebel versucht wurden. :-\


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B
  • Beiträge: 1
Bin echt platt! Irgendwie habe ich doch mal einen Teilerfolg erhofft für die Beitragsgegner.

Ich habe meine Verhandlung auch noch vor mir und  welche Argumente sind denn ausbaubar?

Gibt es im Raum Sigmaringen denn keinen RUNDEN TISCH, so wenig Mitstreiter!

Welches wäre denn für die Kläger die nächste Instanz?

Bin trotzdem guter Hoffnung, auf in die nächste Runde. Und vielen Dank für die tollen Infos über diese 2 Tage,
wir sollten mal einen Fond bilden um diesen Akteuren ein gutes Essen spendieren zu können!

Herzlichen Dank!


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P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Klasse, Rafa, daß Du mitgeschrieben hast! *freu*

Ich denke, die wenigsten von uns hat es wirklich erstaunt, daß das BVerwG die Klagen abgelehnt hat.
Das könnte möglicherweise auch daran liegen, daß das BVerwG eigentlich ein Bundes-Fachgericht für Verwaltungsfragen ist, Beitragsrecht, wie es überwiegend wohl von RA Bölck vorgetragen wurde, jedoch Verfassungsrecht ist. Deshalb stellt sich überhaupt die Frage, ob das BVerwG eine derartige Entscheidung hätte treffen dürfen/können.
Uns bleibt nichts anderes übrig, als bis vors BVerfG zu gehen. Und wenn die ersten scheitern, dann müssen eben genug andere nachrücken, bis das Unrecht beseitigt wird. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

a

azdb-opfer

@karlsruhe: Danke für den ausführlichen Liveticker


@alle: Lasst den Kopf nicht hängen. Es ist noch nichts verloren:

- Das Urteil verstößt gegen das EU-Rundfunkurteil (ist hier OT, Hinweis: Thread "Kleiner Ausflug zum Europarecht", Antwort 12 von pinguin), weitere Erklärung hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.msg117660/topicseen.html#msg117660.

- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in der unabhängigen Presse eine umfangreiche Berichterstattung ausgelöst. Dabei wurde kein Problembereich ausgelassen (Rechtmäßigkeit des Beitrags, überzogene Altersvorsorge und Gehälter, Akzeptanz in der Bevölkerung). Diese unabhängige und umfangreiche Berichterstattung war sicher nicht im Interesse der Sender.

- Da die unabhängigen Medien so umfangreich berichtet haben, werden sich bald noch mehr Bürger für das Thema interessieren. Bald werden sich ganz sicher mehr Zahlungspflichtige finden, die den Beitrag nicht mehr bezahlen wollen. Je nach Umfrage sind 70-90 Prozent gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bzw. die Beitragshöhe. Nur die gekauften Auftragsumfragen der Sender behaupten das Gegenteil.

- Die neu erworbenen Kenntnisse im Verwaltungsrecht können wir prima im Umgang mit anderen Behörden anwenden.


Auch wenn das BVerwG den Rundfunkbeitrag bestätigt hat: mein Widerstand wird nicht nachlassen, ich werde die Zahlung bis zur Zwangsvollstreckung verweigern, jetzt kenne ich ja den Ablauf. Beim nächsten Widerspruchsbescheid werde ich klagen. Es bleiben ja noch genug Klagegründe übrig.


Ich werde gleich erstmal was auf das Konto überweisen als Unterstützung für die Verfassungsklage.


Gruß
azdb-opfer


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2016, 00:01 von azdb-opfer«

T
  • Beiträge: 545
Ist bei den Verhandlungen das Europarecht zur Sprache gekommen?


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

s
  • Beiträge: 7
Ist bei den Verhandlungen das Europarecht zur Sprache gekommen?

Garnicht. Es ist allgemein wenig in Bezug auf "Recht" und "Gesetz" zur Sprache gekommen.

Da hat man diskutiert, ob die GEZ-Gebühr eher als Steuer anzusehen sei, statt darüber zu diskutieren, aufgrund welcher Definitionen sie kein Beitrag sein könnte.
Auch über die Typisierung und nach welchen Kriterien sie stattfinden darf wurde nicht auf Grundlage von Gesetzen oder Regelungen oder Urteilen diskutiert.

Irgendwie war alles eher so nach "Gefühl" argumentiert, und ob sich das Ganze gefühlt als rechtens herausstellt.
Ich dachte Juristerei sei eine Präzisionssache. Pfff.


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v
  • Beiträge: 1.203
...
Ich werde gleich erstmal was auf das Konto überweisen als Unterstützung für die Verfassungsklage.

Welches Konto? Ist dafür schon ein Spendenaufruf ergangen den ich übersehen habe?


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Gemeint war möglicherweise die Unterstützung dieses Forums:
http://online-boykott.de/de/spenden


Edit "Bürger":
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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