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Autor Thema: Live-Ticker aus Leipzig zu den Revisionen BVG Leipzig  (Gelesen 74201 mal)

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat
Hermann Eicher, SWR-Justiziar und innerhalb der ARD federführend beim Beitragsrecht, hielt dem entgegen, dass auch in der Vergangenheit in der Regel ein Beitrag pro Wohnung gezahlt worden sei. Deutschlandweit die Zahl der Personen in allen Wohnungen zu ermitteln, sei genauso unrealistisch wie zum Beispiel nach Wohnungsgröße zu unterscheiden. Dennoch halte er die Wohnung als Anknüpfungspunkt für sinnvoll: Die über 14-Jährigen in Deutschland guckten täglich mehr als drei Stunden Fernsehen, zu einem wesentlichen Teil in der Wohnung.

Es ist also vollkommen unrealistisch, die Zahl der Personen in allen Wohnungen zu ermitteln?
Aber es ist dagegen völlig realistisch zu ermitteln, daß die über 14- Jährigen in Deutschland täglich mehr als drei Stunden Fernsehen?
Da gibt es leider ein kleines Problem Herr Eicher: Ich besitze keine Rundfunkempfangsgeräte und ich bin über 14. Soviel zum Thema Realität.

Es ist genauso unrealistisch und nahezu unmöglich zu ermitteln, wieviele Leute täglich wieviele Stunden vor einem Fernseher verbringen und ob sie dieses überhaupt tun.



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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 721
Hallo Karlsruhe,
entspricht folgende Angabe der Wahrheit?

"Die Gegner der Zwangsabgabe erschienen am Mittwoch zahlreich im größten Saal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, die Stimmung kochte – und prompt kam es zum Eklat."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. März 2016, 23:57 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

T
  • Beiträge: 545
Zitat
Eine Kontrolle, wer tatsächlich öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzt, sei schwierig, weil heutzutage auch am PC, Tablet oder Smartphone Radio oder Fernsehen empfangen werden kann.

Original-Text  (11.07.2006)
Bayerischer Rundfunk
http://www.br-online.de/br-intern/thema/rundfunktechnik/1-4-verbreitung-internet.xml
(Dieser Artikel ist aus verständlichen Gründen nicht mehr auf "br-online.de" !", wurde aber wie auch andere Artikel in meinem Archiv für eine Dokumentation gespeichert.)

"Der Vergleich macht die derzeitigen Einschränkungen von Live-Streaming verglichen mit herkömmlichen Verbreitungswegen deutlich. Genau genommen liegt bei Live-Streaming kein "Rundfunk", also die Ausstrahlung eines Senders an potenziell beliebig viele Empfänger, vor. Die gegenwärtig eingesetzte Technik erlaubt nur Punkt-zu-Punkt-Verbindungen zwischen jedem einzelnen Empfänger und dem Sender."

http://www.rundfunkbeitrag.com/rundfunktechnik/technik-vom-br-mit-kommentar.htm

letzte archivierte Version vom 20.01.2008 - archiviert unter
http://web.archive.org/web/20060113150347/http://br-online.de/br-intern/thema/rundfunktechnik/1-4-verbreitung-internet.xml
und "doppelt hält besser" ;)
http://archive.li/KhJg3


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. November 2019, 04:24 von Bürger«
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hallo Karlsruhe,
entspricht folgende Angabe der Wahrheit?

"Die Gegner der Zwangsabgabe erschienen am Mittwoch zahlreich im größten Saal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, die Stimmung kochte – und prompt kam es zum Eklat."

Eklat?? Nö.

Wir waren sehr interaktiv!!

An entsprechenden Stellen zu klatschen (an beiden Tagen) warum nicht. Macht man bei sonstigen Veranstaltungen doch auch ::)

Die Stimmung war einfach gut und wir haben halt einfach hier und dort unsere Teilnahme kundgetan, na und.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
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Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

H
  • Beiträge: 1
Sehr geehrte Herr RA ich verfolge ihre Verhandlung Beitragsservice in Lpz und glaube,das nachfolgende Argumende gegebenenfalls hilfreich sein könnten. Der BS greift rechtswidrig in Verträge dritter ein. Für Empfangsgeräte übers Internet Sind kostenpflichtige Verträge zu Providern nötig. Ohne diese gibts keine Nutzung der ÖR. Das gleiche gilt mit dem Stromvetrag. Kein Empfang ohne Vetrag Dritter. Des Weiterem verstosst der RsV gegen das Hausrecht und Eigentumsrecht,da Rechte vom Eigentümer zur Nutzung und Verbreitung von Werbung Verbreitung von Information zur Gewinnerziehlung nicht eingeräumt werden.Gegebenenfalls der Eigentümer selbst Gebühren vom BS verlangen kann.

Das hat bisher noch kein Richter zu hören bekommen!!!!!

vielleicht erreicht das einer der Anwälte vor dem Urteil.(BÖLK)


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Dieses Thema gab es schon und kann vor einem Verwaltungsgericht nicht verwendet werden. Eher vor dem Europäischen Gerichtshof.


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w
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Erst einmal Danke für deine Mühe ...

Wurde an den 2 Tagen auch die Ungerechtigkeit von Zweitwohnungen angesprochen?
Also ich habe eine Zweitwohnung und kann aber immer nur in einer Wohnung sein bzw. dort schauen ... Warum soll ich dann für beide Bezahlen?

Ja - das wurde mehrfach von den Richtern angesprochen! Und es klang ein Bedauern durch, dass noch niemand mit diesem Thema in der Revision ist! Unbedingt klagen!!! Hat Aussicht auf Erfolg!!!
Gruß,
Willnich


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

S
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Ist das Thema Zweitwohnungen nicht ein weiteres Indiz dafür, daß der Artikel 3 Abs. 1 GG in Wirklichkeit nur auf Wohnungen und Betriebsstätten Anwendung findet und nicht auf Menschen, wie es in dem Artikel eindeutig formuliert wurde?


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(Mulder)

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(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

R
  • Beiträge: 99
*tipp tippp tippppp* so! Ich hab jetzt das Protokoll fertig (04:04 Uhr!! Um 6 Uhr bin ich heute morgen schon aufgestanden und jetzt bin ich immer noch wach!)

Also hier mein Protokoll von den Leipzig-Verhandlungen:

http://www.geznoch.de/16%2003%2017%20Protokoll%20BVerfG.pdf

Es sind noch ein paar Tippfehler drin, aber die korrigier ich morgen. Mensch, in 6 Stunden wird das Urteil verkündet!!!  >:D


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www.GEZnoch.de - die fränkische anti-GEZ-Site mit allen Nürnberg/Fürth-Terminen (allmächd!)

v
  • Beiträge: 1.203
*tipp tippp tippppp* so! Ich hab jetzt das Protokoll fertig (04:04 Uhr!! Um 6 Uhr bin ich heute morgen schon aufgestanden und jetzt bin ich immer noch wach!)
...

Das ist ja fantastisch!! Riesiges Dankeschön für Deine Mühe!!!



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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
*tipp tippp tippppp* so! Ich hab jetzt das Protokoll fertig (04:04 Uhr!! Um 6 Uhr bin ich heute morgen schon aufgestanden und jetzt bin ich immer noch wach!)

Also hier mein Protokoll von den Leipzig-Verhandlungen:

http://www.geznoch.de/16%2003%2017%20Protokoll%20BVerfG.pdf

Es sind noch ein paar Tippfehler drin, aber die korrigier ich morgen. Mensch, in 6 Stunden wird das Urteil verkündet!!!  >:D

Excellent RAFA, vielen Dank für deine Mühen!

Nun braucht es noch der Urteile von heute in schriftlicher Form und man hat wieder ein Beleg für das Zahlvieh-Paradoxon.

Ich bin noch beim Lesen, aber ich denke das ist eine Pflichtlektüre für jeden Bürger der wissen will, wie es um die Rechtschaffenheit des Systems steht.



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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

b
  • Beiträge: 74
Ist heute noch jemand vor Ort um das Urteil zu berichten?


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---------------
Mfg
badboy-72

a
  • Beiträge: 12
Herzlichen Dank für die Mühe!!

Frage dazu:
Das absolut gefasste Freiheitsgrundrecht gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Formulierung

Jeder hat das Recht, […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

ist gar nicht von Klägerseite samt ihren anwaltlichen Prozessvertretern in das mündliche Verfahren eingebracht worden???

Steht nämlich mit keinem Wort im Protokoll...  :o


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Ist heute noch jemand vor Ort um das Urteil zu berichten?

Ja, es sind noch Leipziger Mitstreiter vor Ort, die zur Urteilsverkündung gehen wollten.

Ich schreib mal ne SMS


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