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Autor Thema: Live-Ticker aus Leipzig zu den Revisionen BVG Leipzig  (Gelesen 74195 mal)

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
@Uwe
Dankeschön für das Ergänzen mit Bilder

Gerade Unmutsbekundungen (Buh-Rufe)

100%  der Haushalte verfügen über ein Fernsehempfangsgerät

Dass man eidesstattlich versichert, keine Empfangsgeräte bereit zu halten bzw. den Rundfunk nicht zu nutzen, wäre die Option für die Widerlegung.

Aber es würde ja mit Strafbarkeit verfolgt werden.

Deswegen hat der Gesetzgeber dies anders geregelt.

Verschlüsselung und Pay-Tv, dagegen sprechen datenschutzrechtliche Gründe,

da Erfassung des Nutzungsverhaltens.

Bei Nichtnutzung wird es aber nicht sehr viel zur erfassen geben


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2016, 18:58 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
RA Bölck berichtet über seine Fälle bzgl. über das Nichtbereithaltens von Empfangsgeräten mit

der  persönlichen Augenscheinnahme durch den Richter vor Ort.

Endgültige Entscheidung steht noch aus.

(Auch wenn es sich nur um diese einzelnen Fälle handeln sollte,

ergibt dies also auf gar keinen Fall 100 % !)


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Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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RA Bölck: Beitrag

Zahlungsverpflichtung: Innehaben einer Wohnung

Legaldefinition für Rundfunk: elektromagnetische Schwingungen

(siehe Ausführung  dazu 3.3.16 VG Mannheim)


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Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
RA Bölck:

Verfassungsrechtlich muss dargelegt /erklärt werden, was diese physikalischen

Schwingungen mit dem Innehaben einer Wohnung zu tun haben.

Spezifische Beziehung!

Werte ermitteln:

Grundlage: Statistisches Bundesamt

hier geht es aber um die Landesebene

(siehe meinen Beitrag dazu über die Verhandlung vom 3.3.16 VG Mannheim)


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Ungleichbehandlung:

1-Personen-Haushalt gegenüber z.b. 5-Personen-Wohngemeinschaft

Nutzungsverhalten ist wegen der sehr unterschiedlichen und nicht mehr

überprüfbaren Geräte sehr schwierig zu überprüfen .

Abgabengerechtigkeit ist wichtig!


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Es gab Erhebungsdefizite.

Anknüpfungspunkt: Wohnung ist nicht geeignet, da vor allem ungerecht.

Der ÖRR muss finanziert werden.

Ausgleich des individuellen Vorteils.



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RA Bölck zu

Sondervorteil

(Kreis der Nutzenziehenden und der Kreis der Nichtnutzenziehende etc.)

siehe dazu Artikel Bölck

Auflösung des Sondervorteil (es hat ihn also nicht gegeben)

Finanzierungverpflichtung/-verantwortung für den ÖRR

Das Bebeitragungsverbot der Allgemeinheit ist verfassungsrechtlich geregelt

Bsp.: Strom, Nutzungsangebot

Strombeitrag gibt es nicht. Die Nutzung wird durch Stromzähler erfasst.

Man braucht den angebotenen Strom nicht nutzen, egal ob in der eigenen Wohnung

oder im Betrieb.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Vorteil muss konkret definiert werden.

Im Staatsvertrag steht dazu aber nichts drinnen,

nur, dass man bezahlen muss.

Dieses Fehlen hätte aber den Gerichten schon auffallen müssen.

Normenklarheit.

Es muss genau die Höhe des Beitrags im Staatsvertrag ersichtlich sein.


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Einschränkung der individuellen Informationsquelle.

Eidesstattliche Versicherung ist nur zeitlich begrenzt

und deshalb nicht relevant?



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Die mündliche Verhandlung ist vorbei.

Urteilsverkündung ist Freitag, 18.03.16 um 10 Uhr in diesem Saal.


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Ergänzung aus einer Pressemeldung:

Zitat
"Wir sind hier nicht in einer allgemeinen Bürgerversammlung. Das Gerichtsverfassungsgesetz

sieht Bekundungen von Unmut und Zustimmung nicht vor"

Und hier auch noch ein Filmchen:

http://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/video-5002.html


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Ok nachher geht es denn man mal weiter.

Nach den Verhandlungen war ein eigentlich als kurzes geplantes "internes" Treffen aller

wichtigen Mitstreiter geplant.

Aus 1,5 Stunden wurden 6 Stunden? ::)

Null Problemo, aber dannach ging es im reduzierten Modus weiter.

Hmm, wie sieht denn nun Leipzig so aus.

Haben leider bislang noch nicht allzuviel gesehen 8)

Aber morgen, eh nachher, ist ja auch noch ein Tag.

Bis nachher :)


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Guten Morgen zusammen,

na, dann wollen wir mal wieder.

Hier ist ein super Wetter, ok.

Vielleicht nach den Verhandlungen. 8)


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Ok, ich bin drinnen mit Laptop und Ladekabel :)

K...........theater Teil 2


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Heute sind noch freie Plätze vorhanden, also wer noch kommen möchte.

Der Berichterstatter hat die Klage des 1. Kläger vorgelesen.

Da der Kläger nicht gekommen ist, weiter mit dem Nächsten.

Momentan werden die verschiedenen "Daten" der folgenden

Kläger versucht, korrekt zu dokumentiert.

Eine Klägerin, die sich im Publikum befindet gibt sich zu erkennen,

dass ohne RA da und ob sie trotzdem mit weiterer Begleitung nach

vorne kommen darf.

Ist ok.

Es wird diskutiert, warum der RA wohl nicht gekommen ist?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. März 2016, 17:48 von Uwe«
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