Person A müsste das BGH Urteil lesen und verstehen was die Richter tatsächlich beschlossen haben.
Im Beschluss wird deutlich, dass zuvor eine Zustellung von Bescheiden erfolgte und das auch nicht bestritten wurde. Bestritten wurde, dass die Form des Vollstreckungsersuchen nicht stimmt und das ein Grundlagenbescheid fehlt.
Der Beschluss erklärt, das ein Bescheid, wahrscheinlich der Grundlagen Bescheid, nicht notwendig ist.
Weiter wird erklärt, dass Bescheide notwendig für die Vollstreckung sind.
Zur Form wurde wohl ausgeführt, das die Person als Partei hinter der Parteibezeichnung erkennbar sein muss.
Die GV haben darauf hin Schulungsunterlagen vom BS bekommen, was sie als Antwort schreiben könnten, wenn Person A kommt und sich auf Tübingen beruft.
Der Richter in Tübingen war nicht untätig und hat zwei weitere Entscheidung gefällt, welche es zu lesen gilt. Die neuere ist vom 03.02.2016.
Also lesen und bei der Wortwahl in der Erinnerung das Wort Tübingen weglassen, denn Richter am Amtsgericht haben auch Textbausteine.
Edit "Bürger":
Thread muss leider der Form und der Thementreue wegen moderiert und zu diesem Zweck vorübergehend geschlossen werden.
Kernthema dieses Threads hier lautet
Erfolg: Vollstreckungsrücknahme (während Vollstreckungserinnerung)
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.