Ein anderer Fiktiver
Kläger B könnte zwar von einer "Rundfunkanstalt"
nicht einen solchen Infobrief erhalten haben, jedoch möglicherweise
gleich einen neuen FestsetzungsBESCHEID mit einem Gesamtbetrag größer als 500 € - das erste Mal seit Verfahrensbeginn ca. Mitte 2013.
Kläger B prüft derzeit die rechtlichen Schritte (Widerspruch/ Klageerweiterung, etc.).
Er geht vorerst davon aus, dass
auch gegen neuerliche Festsetzungen Rechtsmittel eingelegt werden -
einschl. neuerlichem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Gegen ein lapidares Info-Schreiben wie das oben abgebildete wären Reaktionen wohl weitestgehend zweckfrei.
Dass hier neben
"weiteren Bescheiden" gleich auch
"Vollstreckungsmaßnahmen" erwähnt werden, bleibt wohl der Aufrechterhaltung einer gewissen Drohkulisse geschuldet.
Befremdlich ist...
...die Benennung einer Kontoverbindung die
von den bisherigen Kontoverbindungen abweichtund wohl auch von derjenigen, die auf dem
"Zahlschein" des irgendwann folgenden nächsten FestsetzungsBESCHEIDs angegeben ist.
Hier ergibt sich unweigerlich wieder die Frage:
Auf welches Konto gewährleistet eine Zahlung eigentlich eine "schuldbefreiende Wirkung"?!?Bedenklich ist...
...der immer wieder auftauchende beschwichtigende (irreleitende?) Verweis, dass für etwaige Zahlungen ein
"Erstattungsanspruch nach § 10 Abs (3) RBStV" bestünde, falls sich im Verfahren herausstellt, dass die
Zahlungen "ohne Rechtsgrund" geleistet wurden.
Hierzu bitte einfach mal die
Suchfunktion des Forums bemühen mit Begriffen wie z.B.
"Erstattungsanspruch".
Damit finden sich dann Beiträge wie u.a. diese...
Rundfunkgebühr: Rückerstattung setzt Rechtsmittel voraushttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6846.0.htmlhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6846.msg51036.html#msg51036Daraus geht hervor, dass der vielbemühte "Erstattungsanspruch nach § 10 Abs (3) RBStV" bei einer (eher wahrscheinlichen) "Unvereinbarkeitserklärung" des BVerfG nicht greifen und jegliche diebezüglichen Erstattungsversuche wohl ins Leere laufen würden.VORSICHT also, vor derlei Nebelkerzen!!!Merke:
Was nicht gezahlt wurde, braucht auch nicht zurückgefordert zu werden.Im Übrigen:
Wer weiß denn schon angesichts der derzeitigen roten Zahlen bei ARD-ZDF-GEZ, ob am (nahen oder fernen) Ende überhaupt noch Mittel für irgendwelche "Rückerstattungen" jahrelanger Zahlungen "ohne Rechtsgrund" zur Verfügung stünden - und mit welchen juristischen Geschützen eine solche "Erstattung" dann erzwungen werden müsste.
Nein, nein, nein...