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Autor Thema: Festsetzungsbescheid 2 Monate her > Frist für Widerspruch vorbei?  (Gelesen 2417 mal)

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  • Beiträge: 3
Hallo zusammen,

folgender fiktive Fall:

Person A hat bisher alle Briefe der GEZ einfach in den Müll geschmießen (was im nachhinein nicht so schlau war).

Letztens hat sie aber einen geöffnet und ein Festsetzungsbescheid kam zum Vorschein. Das Datum auf dem Brief ist der 03.01.2016.

Gibt es noch eine Chance, jetzt - d.h. nach dem 01.03.2016 - dagegen Widerspruch einzulegen?

Ein Monat (bald zwei) sind ja definitiv rum, auch wenn man davon ausgeht, dass die GEZ die Briefe zurück datiert, wäre ja ein Monat schon abgelaufen.

Was sollte Person A Eurer Meinung nach tun?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2016, 22:29 von Bürger«

  • Moderator
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Es gilt zwar im Allgemeinen, dass "im Zweifel" nicht etwa der Empfänger, sondern der Absender die Beweislast dafür trägt
- dass und
- wann
die Bescheide beim Adressaten zugestellt wurden:

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

JEDOCH:

Allein die Erfahrung aus den zahlreichen Vollstreckungsfällen (bei Bestreiten des Zugangs von Bescheiden) sowie die Urteile/ Beschlüsse unter
Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html
besagen, dass i.d.R. das Bestreiten eines fiktiven Zugangsdatums "näher substantiiert" (begründet) werden müsste, wohingegen das gänzliche Bestreiten des Zugangs an sich nicht "näher substantiiert" (begründet) werden müsste (aber selbst das ist derzeit mehr als müßig).

Das kann man nun sehen wie man möchte und "spekulieren" wie man will...

Im obigen fiktiven Falle einer Person A könnte diese als erstes prüfen, ob sie sich nicht mglw. doch geirrt hat ;) und ihr ein sog. "FestsetzungsBESCHEID" mglw. doch nicht tatsächlich zugestellt/ bekanntgegeben wurde.

Sie sollte dann aber umso aufmerksamer Folgebriefe zur Kenntnis nehmen...
...und dann (zu gegebenem Zeitpunkt!) entsprechend *pro-aktiv* reagieren - und zwar bevor eine dann nur noch schwerlichst abzuwehrende Vollstreckung irgendwann eingeleitet würde.

Nach dem regulären Ablauf würde Person A demnächst vermutlich entweder ein
a) weiterer FestsetzungsBESCHEID oder/ und evtl. schon eine
b) Mahnung für den o.g. mglw. gar nicht tatsächlich zugestellten Bescheid
zugesendet werden.

EGAL welches von beiden - Person A sollte dann umgehend *pro-aktiv* reagieren und bei
a) ihre Verwunderung äußern, "wo denn der vorhergehene Bescheid eigentlich verblieben" sei, da ihr dieser nicht vorliege
b) ihre Verwunderung äußern, "wo denn der in der Mahnung erwähnte Bescheid eigentlich verblieben" sei, da ihr dieser nicht vorliege

Anregungen hierzu siehe bitte schon jetzt u.a. unter

Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Bitte dort einlesen und versuchen zu verstehen.


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2019, 02:59 von Bürger«
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  • Beiträge: 3
Vielen vielen Dank für die schnelle Antwort :)


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