Edit "Bürger":
Dieser Thread muss geprüft und daher vorübergehend geschlossen werden.
Uns liegen bislang (leider?) keine ausreichenden oder gar verlässlichen Informationen über den genauen Hergang und die genauen Umstände vor.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.
Rein vorsorglich hier der Hinweis, dass nach bisheriger Kenntnis und Erfahrungswerten eine Zahlungsverweigerung in Sachen "Rundfunkbeitrag" (erst recht nicht bei Beschreiten des Rechtswegs) nicht "einfach so" zu einer Haft führt.
Dem muss i.d.R. schon sehr viel vorausgegangen sein - nicht ausgeschlossen sind auch noch andere Umstände, die nicht im Zusammenhang mit dem sog. "Rundfunkbeitrag" stehen.
siehe bitte weitere Hinweise in hiesigem Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17724.msg116211.html#msg116211
----------Hallo zusammen,
da wir uns wohl langsam daran gewöhnen müssen, daß Zahlungsverweigerer eingeknastet werden um die Vermögensauskunft zu erzwingen möchte ich einer aktuell in JVA Chemnitz einsitzenden Frau einen aufmunternden Brief schreiben.
Da das mein erster Brief in den Knast ist hätte ich dazu ein paar Fragen, vieleicht hat jemand Erfahrung:
Erhalten Häftlinge in (Einzel) Erzwingungshaft überhaupt Post?
Werden auch Schreiben von alternativen Zustelldiensten angenommen -will nicht den Post-Moloch unterstützen?
Was ist die genaue Anschrift? Auf der Page der JVA Bremervörde Z.B. steht "...Adressieren Sie demnach wie folgt:
(Name des Inhaftierten)
Strasse der JVA
PLZ Bremervörde"
Bei der JVA Chemnitz steht unter Postanschrift:
Justizvollzugsanstalt Chemnitz
Reichenhainer Straße 236
09125 Chemnitz
Also einfach Justizvollzugsanstalt Chemnitz durch (Name des Inhaftierten) ersetzen?
Offensichtlich werden die Briefe entweder vorher durch Richter oder JVA Personal gelesen und auf unerlaubte Beilagen geprüft bzw. im Beisein eines Vollzugsbeamten geöffnet, darf ich den Häftling zum Durchhalten ermuntern oder werden solche Schreiben zensiert?
Gibt es noch Besonderheiten zu beachten, hab etwas von "Handschriftlicher Adressierung auf dem Umschlag" gelesen, ist das Pflicht?