Außerdem wollen wir den HR demokratischer gestalten. Wir möchten, dass die Bürger selbst durch eine Abstimmung den Programmauftrag konkretisieren.
Ich finde diese Idee gar nicht mal so schlecht, schließlich ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 RStV für die Allgemeinheit bestimmt. Die Idee, die Bürger den Programmauftrag durch Abstimmung konkretisieren zu lassen, ist meiner Ansicht nach eine logische Folge aus dem Grundsatz, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Allgemeinheit bestimmt ist. Mit den heutigen technischen Möglichkeiten haben die Bürger auch in tatsächlicher Hinsicht die Möglichkeit, den Programmauftrag zu konkretisieren. Die Frage, was mit denen geschieht, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erst gar nicht nutzen wollen, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.