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Autor Thema: NDR-Justiziar stimmt Beschwerde zu - Einzelrichterbeschluß trotzdem dagegen?  (Gelesen 2088 mal)

j
  • Beiträge: 9
Hat jemand so was schon mal erlebt? Fiktive Person legt Streitwertbeschwerde beim OVG ein.
Das Justiziariat der LRA stimmt dieser zu und würde den Streitwert für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren
auf 210 € statt 5000 € festlegen. Der Einzelrichter bügelt dies aber ab.
Ist deutsches Recht so kompliziert, das selbst die RA der Beklagten nicht mehr durchblicken?


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Bitte um anonymisierte Einstellung der Dokumente dazu. Wie begründet der Einzelrichter die "Abbügelentscheidung"?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

j
  • Beiträge: 9
Es ging fiktiv um einen falsch gestellten Eilantrag. Die Begründung des BE findet PersonK ja selbst plausibel.
Doch wieso sehen die hochbezahlten RA der fiktiven LRA das anders. Das ist doch keine Gutmütigkeit!
Vllt. Taktik fürs Hauptverfahren? Aber warum?

Stellungnahme der Landesrundfunkanstalt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2016, 19:39 von Bürger«

j
  • Beiträge: 9
So noch der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts
LG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2016, 19:38 von Bürger«

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  • Beiträge: 873
Die Funktion des Verwaltungsgerichts ist es, dem pösen Pürger, der sich gegen den Staat auflehnt, auf die Finger zu hauen. Den Streitwert möglichst hoch anzusetzen, trifft ihn da, wo es weh tut. Das soll Nachahmer abschrecken. Der Richter am OVG möchte gerne seine Mittagsruhe haben. Belästigen wir ihn bitte nicht weiter.



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