Zuerst mal drohte der Richter jedem der nicht auf seinen Befehl aufsteht ein Ordnungsgeld sowie die Feststellung der Personalien an.
...ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass sich einfach 3...4 Leute bewusst des Aufstehens verweigert habe - und erst *dann* der Richter wortgewaltig wurde (ob er es nun gemusst hätte, oder auch nicht).
Ich entnehme dem "Kurzbericht" jedenfalls
nicht zweifelsfrei, dass der Richter diese Äußerungen tatsächlich im
"Vorhinein" getätigt haben muss.
Wie auch - denn i.d.R. steht die Frage ja sofort im Raum, sobald er diesen zur Verhandlung betritt. Da gibt es eigentlich kein "Vorhinein".
Nur so eine These... und der Versuch, einen solchen Kurzbericht nicht gleich für bare Münze zu nehmen.
"Fragen sie ihren Anwalt, ich bin nicht ihr Frage-und-Antwort-Automat".
Das klingt dann allerdings doch etwas rüde...
...wenn es denn tatsächlich so geäußert wurde.
Eventuell ergeben sich neue Erkenntnisse, wenn sich weitere Teilnehmer der Verhandlung dazu äußern.