>> © by Kurt <<
Die der deutschen Sprache kaum mächtige - zum Mindestlohn beschäftigte Mitarbeiterin des Facilitymanagements - ***Frau R. B.*** - fand beim Raumpflegen in einer Sekretärinnentoilette einer Verwaltungsgemeinschaftseinrichtung in Köln-Bocklemünd einen Schnellhefter mit - wie sie sagte: „vermeintlich unwichtigen Notizen, Skizzen, Strichmännchenzeichnungen und Diagrammen - Abfall eben.“
Sie nahm den Schnellhefter mit um dann abends beim Sitzkreis integrationswilliger Raumpflegerinnen die Mappe unter der Beteuerung abzugeben:
„Isch ährlisch - isch nix klauen. Isch gelesen - isch nix verstehen. Zum Glück isch nix Auto, nix Führerschein. Deitsches Land - verrücktes Land“.
Nichtsahnend welch hoch brisante Dokumente darin schlummerten fand dann der Schnellhefter seinen Weg zu einem sehr interessierten Wohnungsinhaber (nach Melderecht)...
***Klarname von Frau Rade Brecht aus Datenschutzgründen anonymisiert***
Auf Nachfrage war sodann von gut unterrichteten Greisen aus höchsten Kreisen zu erfahren:
Ja - die Gefahr einer Niederlage vor den höchsten Gerichten sei bereits mit Inkrafttreten des Rundfunkbeitrages 1.0 seit 01.01.2013 bekannt und es wird seither an einer Alternativfinanzierung gearbeitet:
So trafen sich in geheimen Sitzungen bisher schon die Intendanten der Landesrundfunkanstalten, ZDF- und Deutschlandradiovertreter sowie die Verkehrsminister der Länder um über das Projekt R.-Beitrag 2.0 zu befinden. Kürzlich waren die Justizminister der Länder, Verfassungsrichter sowie Vertreter des BND und des Kraftfahrtbundesamtes zur Schlussfassung des Projektes mit eingeladen.
Höchstrangige Regierungsvertreter in Berlin waren von Anbeginn in das Geheimprojekt eingebunden und gaben grünes Licht.
Die Eckpunkte des R.-Beitrags 2.0:
Vollständiger Name: Raserbeitrag; Codename: R.-Beitrag 2.0
Es wird empfohlen zur (beabsichtigen) Vertuschung in der Öffentlichkeit den Codenamen: R.-Beitrag zu verwenden.
Die Umstellung soll fast unbemerkt vonstatten gehen: es wird weiterhin empfohlen den Raserbeitrag zunächst in der Höhe des momentanen Rundfunkbeitrags zu belassen.
Der Raserbeitrag wird ab 01.04.2016 von allen volljährigen in Deutschland gemeldeten Personen die einen Führerschein - gleich welcher Art und Klasse - innehaben, erhoben werden.
Der Raserbeitrag wird ohne Ausnahme von allen einmal erfassten Führerscheininhabern auf Lebzeit - auch sie ihn abgeben oder verlieren; gleich ob sie Einkommen oder keines haben - zu entrichten sein.
Zur Eintreibung des Raserbeitrags bei mittellosen Führerscheininhabern bzw. zur Eintreibung des Raserbeitrags bei Führerscheininhabern ohne eigenes Einkommen wird es eine erweiterte Berechtigung der noch zu gründenden gemeinsam betriebenen eintreibungsstelle geben. Gespräche mit Spezialeinheiten der Bundeswehr, THL etc. sind angedacht. Näheres wird in einer nicht öffentlich einsehbaren, geheimen Vereinbarung geregelt.
Grundsätzlich umfasst die Raserbeitragspflicht auch Inhaber eines Boots-, Flug- oder sonstigen Scheins. Dabei ist es unerheblich ob die Führerscheininhaber ein Kraftfahrzeug, Boot, Fluggerät usw. innehaben, besitzen, halten oder benutzen: allein die Erlaubnis ein solches zu Führen und damit die Möglichkeit zu haben bestehende Höchstgeschwindigkeiten, Flughöhen usw. zu überschreiten löst die Raserbeitragspflicht aus.
Um eine Raserbeitragsgerechtigkeit herzustellen wurden die zum 01.01.2016 bei allen Führerscheinstellen abgezogenen Daten bereits an die gemeinsam beim BND betriebene Stelle - die in Kooperation mit dem KBA in Flensburg als gemeinsames Rechenzentrum betrieben wird - übermittelt und werden z. Zt. ausgewertet.
Alle Beteiligten vertraten von Anfang an die Ansicht dass auffällig gewordene Führerscheininhaber - also diejenigen bei denen Eintragungen beim Kraftfahrbundesamt (KBA) im Flensburger Punktekonto vorliegen - einen Zusatzbeitrag leisten können und müssen da bei ebendiesen ja schon der rechtsgültige Beweis einer Regelüberschreitung vorliegt. Rechtlich sei dies nicht zu beanstanden da bei einer solchen Typisierung selbst erstellte Statistiken - aus Daten der o.a. gemeinsam beim BND betriebenen Stelle - die in Kooperation mit dem KBA in Flensburg als gemeinsames Rechenzentrum betrieben wird - die Rechtsgrundlage schaffen. Angedacht ist bis auf weiteres für jeden eingetragen Flensburger Punkt - unabhängig davon ob der Führerscheininhaber durch Überschreiten der Höchstpunktzahl eben keinen Führerschein mehr inne hat - einen Raserzusatzbeitrag (Projektintern: R.-Beitrag plus+) von 5 €/Monat zu erheben. Näheres zur Umsetzung und Eintreibung des R.-Beitrag plus+ wird ebenfalls in der nicht öffentlich einsehbaren, geheimen Vereinbarung geregelt.
Verfassungsrechtlich wird das ab 01.04.2016 Inkrafttreten des auf unbestimmte Zeit gültigen und unkündbaren Gesetzes diesmal keine Hürden nehmen müssen: es wird als Notstandsgesetz erlassen werden und somit uneingeschränkte (Rechts-)Gültigkeit haben. Im Raserbeitragsstaatsvertrag wird verankert dass - unter Strafandrohung - dieser von nichts und niemand in Frage gestellt werden kann und darf; dass gegen den Raserbeitragsstaatsvertrag nichts und niemand Klage erheben bzw. Rechtsmittel einlegen kann und darf.
Das Lieferkonzept zur einmaligen Einführung, Inkrafttretens und Durchsetzung des Raserbeitragsstaatsvertrags sieht vor:
Am 31.03.2016 um 23.45 wird der übergesetzliche Notstand ausgerufen. Die Intendanten der o. a. öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sorgen dafür dass in einer 15-minütigen Sondersendung über die (Notstands-)Lage der Nation berichtet wird und die Einführung des Raserbeitrags zum 01.04.2016 ab 00:00 Uhr bekanntgegeben wird. Vertreter der Länder sowie der bereits in geheimen Beratungen informierten Bundesregierung werden um 23:59 Uhr den übergesetzlichen Notstand zum 01.04.2016 00:00 Uhr als beendet erklären. Ebenfalls im Raserbeitragsstaatsvertrag verankert: durch das Ausstrahlen der Sondersendung zum übergesetzlichen Notstand wird als unwiderlegbar klargestellt dass jeder Führerscheininhaber rechtskräftig unterrichtet wurde - gleichgültig ob er ein Empfangsgerät vorhielt oder nicht.
Gruß
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."