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Autor Thema: Landkreis Fulda: 900 Vollstreckungsaufträge anhängig  (Gelesen 3360 mal)

Uwe

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Quelle Logo:http://www.fuldainfo.de/fdi/wp-content/uploads/2014/09/logo901.jpg
Rundfunkbeiträge –
Beim Landkreis Fulda sind knapp 900 Vollstreckungsaufträge anhängig


Quelle: Fulda Info 15.02.2016

Seit November 2014 ist auch der Hessische Rundfunk, der den Beitragsservice mit der Bearbeitung und Weiterleitung seiner Ersuchen beauftragt hat, verstärkt dazu übergegangen, säumige Beitragszahler den zuständigen Vollstreckungsbehörden der Kommunen mitzuteilen und sie um den Einzug offener Forderungen zu bitten. So sind beim Landkreis Fulda knapp 900 Vollstreckungsaufträge wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge anhängig. Die Gesamtforderungen belaufen sich auf 310.000 Euro. Im Durchschnitt beträgt eine Forderung 350 Euro.

weiterlesen auf:

http://www.fuldainfo.de/fdi/rundfunkbeitraege/


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Wer mag, der soll ruhig dürfen... ;)
Allein: Zur Nachahmung nur bedingt "empfohlen"
(je nach der eigenen Gemütsverfassung und den persönlichen Lebensumständen)


Der Artikel erwähnt leider nicht, im Falle einer Vollstreckung doch einmal zu prüfen, ob die vollstreckungsgegenständlichen Bescheide überhaupt zugestellt/ bekanntgegeben wurden ;)
(was natürlich keine "Dauerlösung" ist, aber doch eine "erste Hilfe" sein könnte)

RA Schulz aus Leipzig schreibt unter
Festsetzungsbescheid des Beitragsservice, vormals GEZ, erhalten - was tun? Teil 2
http://www.anwalt.de/rechtstipps/festsetzungsbescheid-des-beitragsservice-vormals-gez-erhalten-was-tun-teil_074551.html
Zitat
1. Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen
[...] Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Berufen auf formelle Fehler im Zwangsvollstreckungsverfahren wenig zielführend ist. Die Landesrundfunkanstalt könnte bei formellen Fehlern ohne weiteres erneut die Vollstreckung unter Vermeidung formeller Fehler einleiten. Letztendlich wird damit eine möglicherweise bestehende Zahlungspflicht nur hinausgezögert. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die mittels einfacher Post versandten Festsetzungsbescheide des Beitragsservices nicht zugegangen sind. Es bietet sich daher an, dass der Adressat einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme prüft, ob die Festsetzungsbescheide, aus denen vollstreckt wird, ihm tatsächlich zugegangen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht die Möglichkeit, mittels anwaltlicher Hilfe die Zwangsvollstreckung einzustellen. [...]


Weitere Infos u.a. unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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Überbordende Vollstreckungen einerseits.
Beispiellose Anzahl an Klageverfahren andererseits:

Sächsische Zeitung: Hunderte Sachsen klagen gegen Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17541.0.html

Das ist die Gemengelage, welche die Entscheidungsträger doch nun so langsam zur "Vernunft" bringen und für grundlegende Änderungen sorgen sollte, anstelle der unablässigen Beschwichtigungen und Durchhalteparolen à la
"Der Rundfunkbeitrag ist ein Erfolgsmodell".


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D
  • Beiträge: 110
GEZ als Arbeitsbeschaffung für Gerichtsvollzieher??


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Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

h
  • Beiträge: 16
Sind nicht am 06.03.2016 Kommunalwahlen?

Jeder interessierte Büger kann doch mal freundlich beim verantwortlichen Behördenleiter der zuständigen Stadt/Landkreisverwaltung nachfragen, wie hoch die Arbeitsbelastung seiner unterstehenden Vollstreckungsbehörde ist.

Am besten den AFD Kreisverband auf CC setzen.

Nichts fürchten der zur wahlstehenden Volksvertreter mehr, als kritische Fragen vom Bürger im Wahlkampf.
Sollen sie wenigsten ein paar Zahnschmerzen für ihr treiben bekommen. ;-)


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